…dass zu den sonstigen Bezügen auch Stockablösen gehören, durch die Folgeprovisionsansprüche aus der Betreuung des Eigenstockes eines nichtselbständig tätigen Versicherungsvertreters in Form einer Einmalzahlung abgegolten werden (Hinweis: Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuerhandbuch, Textziffer 8 zu § 67). Diese Stockablösen sind keine Zahlungen für die Ablöse eines "good will…
…Ausführungen in der Beschwerdevorentscheidung zur Ablöse des Kundenstocks werde festgehalten, dass die Begrifflichkeit "Versicherungsvertreter" dem Gewerberecht fremd sei. Die hier behauptete Üblichkeit der Stockablöse könne nicht so pauschal festgehalten werden, sondern ergebe sich bei genauerer Betrachtungsweise, dass angestellte Mitarbeiter im Maklerbetrieb arbeitsrechtlich dem Kollektivvertrag Handel…
…0847/68; VwGH 22.10.1969, 1634/68). Stockablösen eines Versicherungsvertreters (Ablöse künftiger Folgeprovisionen) sind sonstige Bezüge gemäß § 67 Abs. 1 und 2 EStG 1988.) Auch wenn sich der Provisionsempfänger in der gesetzlichen Alterspension befindet, sind seine Vorteile aus dem früheren Dienstverhältnis Einkünfte aus nichtselbständiger…