…als Sonderausgabe berücksichtigt werden (§ 18 Abs. 1 Z 5 EStG 1988). Sie haben im Jahr 2012 steuerfreie Einkommensersätze erhalten (insbesondere Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, bestimmte Bezüge als Soldat oder Zivildiener), die eine besondere Steuerberechnung nach sich ziehen (§ 3 Abs. 2 EStG 1988). Dabei werden die fur das…
…Nostandshilfe, bestimmte Bezüge als Soldat oder Zivildiener), die eine besondere Steuerberechnung nach sich ziehen (§ 3 Abs. 2 EStG 1988). Dabei werden die für das restliche Kalenderjahr bezogenen Einkünfte auf den Zeitraum des Erhalts der steuerfreien Bezüge umgerechnet, so als ob sie auch während des Bezugs…
…die Bf. im Jahr 2016 ganzjährig Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezogen habe und es keinen einzigen Tag des Jahres gegeben habe, an welchem keine solchen Einkünfte erzielt worden seien und daher die Hochrechnung gem. § 3 Abs. 2 EStG 1988 zu unterbleiben habe, ist entgegenzuhalten, dass…
…hingewiesen, dass die Beschwerdeführerin im Jahr 2011 steuerfreie Einkommensersätze (insbesondere Arbeitslosengeld) erhalten habe, die eine besondere Steuerberechnung nach sich ziehen (§ 3 Abs. 2 EStG 1988) würden. Dabei seien die für das restliche Kalenderjahr bezogenen Einkünfte auf den Zeitraum des Erhalts der steuerfreien Bezüge umgerechnet worden…
…Notstandshilfe, bestimmte Bezüge als Soldat oder Zivildiener), die eine besondere Steuerberechnung nach sich ziehen (§ 3 Abs. 2 EStG 1988). Dabei werden die für das restliche Kalenderjahr bezogenen Einkünfte auf den Zeitraum des Erhalts der steuerfreien Bezüge umgerechnet, so als ob sie auch während des Bezugs…
…der Zeiträume von Lohnzettel (AG1) und Meldungen zunächst keine Beträge aus der Hochrechnung herausgenommen. Aufgrund der automatisch durchzuführenden Kontrollrechnung ergab sich bei der Hinzurechnung der Bezüge gem. § 3 Abs. 2 EstG 1988 eine gegenüber der Umrechnungsvariante niedrigere Steuer, sodass die AMFG-Gelder zu versteuern waren…
…Notstandshilfe, etc.) zur Auszahlung gebracht worden seien. Derartige Ersätze würden eine besondere Steuerberechnung gemäß § 3 Abs. 2 EStG 1988 nach sich ziehen. Dabei würden die für das restliche Kalenderjahr bezogenen Einkünfte auf den Zeitraum des Erhaltes der steuerfreien Bezüge umgerechnet, so als ob sie auch…
…angeführten Beträge seitens des BFG gem. § 3 Abs 2, 1. Satz EStG 1988 durchgeführte Hochrechnung ergab nach Berücksichtigung der anrechenbaren Lohnsteuer iHv Euro 5.650,50 einen Betrag an Einkommensteuer iHv Euro 145,15. Die Bezug habende Kontrollrechnung gemäß Satz 3 der genannten Bestimmung ergab…
…sich nach dem Tarif gem. § 33 Abs. 1 EStG 1988. Die Bf kommt auf Grund ihrer Berechnungen in der Beschwerde auf ein Einkommen von € 18.856,86 (21.855,57-2.248,57-750,14). Diese Berechnung widerspricht jedoch § 3 Abs. 2 EStG 1988…
…auf das Einkommen angewendet (Umrechnungsvariante) wurde. Danach war anhand einer Kontrollrechnung festzustellen, ob sich bei Hinzurechnung der Bezüge gemäß § 3 Abs.2 EStG 1988 gegenüber der Umrechnungsvariante eine niedrigere Steuer ergibt. Da dies im Fall des Bf. zutraf, wäre der Tarif daher nicht auf das…
…im Jahr 2013 steuerfreie Einkommensersätze erhalten habe, die gemäß § 3 Abs 2 EStG 1988 eine besondere Steuerberechnung nach sich ziehen würden. Dabei würden die für das restliche Kalenderjahr bezogenen Einkünfte auf den Zeitraum des Erhalts der steuerfreien Bezüge umgerechnet, so als ob sie auch während…
…als der für Sie gültige Selbstbehalt in Höhe von 2.244,33 Euro. Sie haben im Jahr 2021 steuerfreie Leistungen wie z. B. Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder bestimmte Bezüge als Soldat oder Zivildiener bezogen. Dies zieht eine besondere Steuerberechnung nach sich (§ 3 Abs. 2 EStG 1988)…
…vom 19.03.2020 bis 31.05.2020 (74 Tage) Arbeitslosengeld / Arbeitsmarktservice Österreich in Höhe von 4.260,92 Euro. 3. Rechtliche Würdigung Strittig ist im vorliegenden Fall die Höhe der Bemessungsgrundlage für den besonderen Progressionsvorbehalt gemäß § 3 Abs. 2 EStG 1988. Während die Bf…
…ist strittig, ob der vom Arbeitsmarktservice gewährte Pensionsvorschuss im Jahr 2010 zu einer doppelten Versteuerung der Pensionseinkünfte geführt hat. 2. Rechtslage: Gem. § 3 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 ist das versicherungsmäßige Arbeitslosengeld und die Notstandshilfe von der Einkommensteuer befreit. Gem. § 3 Abs. 2 EStG…
…Notstandshilfe, bestimmte Bezüge als Soldat oder Zivildiener), die eine besondere Steuerberechnung nach sich ziehen (§ 3 Abs. 2 EStG 1988). Dabei werden die für das restliche Kalenderjahr bezogenen Einkünfte auf den Zeitraum des Erhalts der steuerfreien Bezüge umgerechnet, so als ob sie auch während des Bezugs…
…von 2.000 Euro nicht übersteigen, bleiben sie zur Gänze steuerfrei. In jedem Fall steht ein Freibetrag von 620 Euro zu. Wie können nun Bezieher und Bezieherinnen ausländischer Pensionen entdiskriminiert werden? Durch die Einführung eines Grundfreibetrages, wie dies in § 10 Abs. 1 Z 3 EStG…
…2. Februar 2019 übermittelt. Mit Bescheid vom 4. Februar 2019 setzte infolgedessen das Finanzamt die Einkommensteuer für das Jahr 2018 mit einer Gutschrift in Höhe von 957,00 Euro erklärungsgemäß fest, wobei es hinsichtlich der lohnsteuerpflichtigen Einkünfte den besonderen Progressionsvorbehalt gem. § 3 Abs. 2 EStG…
…darauf entfallenden Beiträge im Sinne des § 62 Z 3, 4 und 5 ein Fünftel steuerfrei zu belassen, höchstens jedoch ein Fünftel des Neunfachen der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage gemäß § 108 ASVG. § 79 Abs. 2 EStG 1988 kann nicht angewandt werden, da die Bezüge nicht für das Vorjahr…
…Jahr 2023 Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe und das an deren Stelle getretene Krankengeld als Ersatzleistung bezog, welche zu einer besonderen Steuerberechnung (§ 3 Abs. 2 EStG 1988) führte. Es trifft zwar zu, dass ein Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung im Beschwerdeweg zurückgezogen werden kann, und zwar auch…
…Da die im vorliegenden Fall zu beurteilenden Frage betreffend Werbungskosten von der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes hinreichend geklärt ist und die Frage der Berechnung gemäß § 3 Abs. 2 EStG gesetzlich geregelt ist und bei der Steuerberechnung dieser Regelung entsprochen wurde, war die Revision nicht zuzulassen. Wien…