…in einer amtlichen Ausfertigung mehrere Bewilligungen (Berechtigungen, Bescheinigungen) erteilt, so ist für jede die Stempelgebühr zu entrichten." § 5 x Bienenwirtschaftsgesetz - Meldepflicht - lautet: (1) Die Neuaufstellung und die Auflassung eines Heimbienenstandes sind vom Bienenhalter unverzüglich dem Bürgermeister zu melden. Der Meldung ist gegebenenfalls eine Ablichtung der…
…sowie nochmaliger Aufforderung mit Schreiben vom 02.04.2015 der BH G.St nicht erfolgte, wurde von der BH G.St ein Amtlicher Befund über die Verkürzung von Stempelgebühren an das Finanzamt übermittelt, welches die Gebühr mit Bescheid vom 06.05.2015 inklusive der gemäß …
…Gesellschaft für Zivilluftfahrt mit beschränkter Haftung (Austro Control) vom 1. Juli 2010 über eine Verkürzung von Stempelgebühren setzte das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien gegenüber dem Beschwerdeführer (Bf.) mit Gebührenbescheid vom 15. September 2010 betreffend einen Antrag auf Verlängerung der Gültigkeitsdauer einer Klassenberechtigung sowie…
…Vollziehung des genannten Bundesgesetzes im Wesentlichen der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft betraut sei, der Bundesminister für Finanzen hingegen lediglich mit der Vollziehung hinsichtlich der Stempelgebühren gemäß § 16 leg cit. Daher bestehe gegenüber der belangten Behörde kein Anspruch auf Mitteilung von Umweltinformationen…
…Einbringung der gegenständlichen Eingabe beim Bundesverwaltungsgericht geltenden Fassung, in der Folge GebG 1957. Im § 14 GebG 1957 sind die Tarife der festen Stempelgebühren für Schriften und Amtshandlungen in den jeweiligen Tarifposten angeführt. Zu den Schriften gehören ua. die in der Tarifpost 6 erfassten Eingaben von…
…in den Beschwerdesachen Bf., vertreten durch Sachwalter, gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 8. Juli 2011, betreffend Stempelgebühren und Gebührenerhöhung, ErfNr. xxxx/2011, beschlossen: Die Berufungsvorentscheidung vom 22. August 2011 betreffend eine Berufung vom 19. Juli 2011 gegen den Gebührenbescheid…
…amtlicher Befund des Magistrats der Stadt Wien, MA 63 - Gewerberecht, Datenschutz und Personenstand (kurz MA 63) vom 2.1.2025 über eine Verkürzung von Stempelgebühren iHv Euro 21,50 durch Herrn ***Bf1*** (dem nunmehrigen Beschwerdeführer, kurz Bf.) in einer Personenstands- Angelegenheit zu Gz. ***MA 63 …
…Verfahrensgang Amtlicher Befund Am 21.5.2024 langte beim Finanzamt Österreich, Dienstelle für Sonderzuständigkeiten (kurz FAÖ) ein amtlicher Befund des Bundesministeriums für Justiz vom 15.05.2024 über eine Verkürzung von Stempelgebühren iHv Euro 14,30 durch Herrn ***Bf1*** (der nunmehrige Beschwerdeführer, kurz Bf.) ein…
…der Bf. durch seinen damaligen anwaltlichen Vertreter eine Eingabe mit mehreren gesonderten Anträgen bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde eingebracht, um eine Abschiebung abzuwenden. Der Bf. hatte auf dem Schriftstück Stempelgebühr in Höhe von € 13,20 angebracht. Da der Bf. der mehrfachen Aufforderung der Behörde, für…
…Plan in zweifacher Ausfertigung, eine Fertigstellungsanzeige in einfacher Ausfertigung und eine Ausführungsbestätigung in einfacher Ausfertigung. Die Eingabe wurde von der Baubehörde mit 11.12.2015 abschließend erledigt und eine Stempelgebühr iHv EUR 37,70 festgesetzt (EUR 14,30 für die Anzeige gemäß § 15 der NÖ…
…nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensablauf Amtlicher Befund Am 20. Oktober 2016 langte beim Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel (kurz FA) ein amtlicher Befund über eine Verkürzung von Stempelgebühren der Gemeinde X ein. Darin wurde mitgeteilt, dass von VEREINSNAME, Obmann NN für insgesamt 3 Schriften…
…betreffend Stempelgebühr und Erhöhung (RV/7102908/2015), über die Beschwerde vom 18.09.2015 gegen den Gebührenbescheid und den Bescheid über eine Gebührenerhöhung der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 12.08.2015, ErfNr. 2/2015, betreffend Stempelgebühr und Erhöhung (RV/7100227…
…1 Z 4 lit. a GebG in Höhe von € 263,40 und für weitere 26 Bögen je eine Gebühr in Höhe von € 13,00, somit insgesamt eine Stempelgebühr in Höhe von € 601,40 und gemäß § 9 Abs. 1 GebG eine Gebührenerhöhung von…
…Erf.Nr. X, St.Nr. y, betreffend Stempelgebühr und Gebührenerhöhung, zu Recht erkannt: Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Nach der unbestrittenen Aktenlage und dem Parteienvorbringen liegt…
…Verkehrsteuern und Glücksspiel (nunmehr Finanzamt Österreich, Dienststelle Sonderzuständigkeiten), die Verkürzung von Stempelgebühren betreffend die durch den Beschwerdeführer (Bf.) erhobene Beschwerde vom 06.07.2020 (eingebracht per Fax am 07.07.2020), gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft ***3***, mit. Für diese Eingabe wurde durch das Finanzamt…
…Auf Grund eines vom Magistrat der Stadt Wien zur Aktenzahl GZ wegen Nichtentrichtung von Gebühren am 28.1.2015 aufgenommenen Befundes über eine Verkürzung von Stempelgebühren in Höhe von EUR 85 setzte das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien (FAG) unter Bezugnahme auf die oa…
…Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Am 01. Februar 2012 langten beim Finanzamt A der amtliche Befund vom xxxx samt beiliegender Rechnungen über die Verkürzung von Stempelgebühren betreffend die Nichtentrichtung von Gebühren in Höhe von jeweils 124,20 € ein. Die Gebühren waren dem Berufungswerber…
…der amtliche Befund der C. vom 12. Jänner 2012 samt beiliegender Rechnungen über die Verkürzung von Stempelgebühren betreffend die Nichtentrichtung von Gebühren in Höhe von insgesamt 1.314,60 Euro ein. 2. Verfahren vor dem Finanzamt Mit Bescheid vom 10. September 2012 setzte das Finanzamt…
…ErfNr. ****x1****, StNr. ****x2**** betreffend Gebührenerhöhung gemäß § 9 Abs. 1 GebG (Stempelgebühren) zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Strittig ist, ob die Erhöhung nach …
…1 und ErfNr. 2, betreffend Stempelgebühren und Erhöhung zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensablauf Auf Grund von amtlichen Befunden der Bundespolizeidirektion Wien setzte das Finanzamt für…