…VwGH 24.9.2008, 2007/15/0175). Anspruchszinsenbescheide sind an die Stammabgabenbescheide gebunden. Wenn sich diese nachträglich als rechtswidrig erweisen und abgeändert oder aufgehoben werden, sind von Amts wegen neue, an die geänderten Stammabgabenbescheide gebundene Anspruchszinsenbescheide zu erlassen (VwGH 5.9.2012, 2012/15/0062…
…ihre Festsetzung auslösenden Bescheid jeweils eine Abgabe. Ihre Höhe wird durch einen weiteren Zinsenbescheid (zB als Folge einer Änderung des Einkommensteuerveranlagungsbescheides) nicht berührt.“ C/2. Anpassung von Zinsenbescheiden an geänderte Stammabgabenbescheide Nach Ellinger/Iro/Kramer/Sutter/Urtz, BAO 3 § 205 Tz 2 sowie Tanzer in…
…Anspruchszinsen für das Jahr 2006 in Höhe von € 102,99 fest. In der rechtzeitig dagegen eingebrachten Beschwerde wendet sich der Beschwerdeführer im Wesentlichen gegen den gleichzeitig bekämpften Stammabgabenbescheid betreffend Einkommensteuer 2006 und begehrt folglich die Aufhebung des angefochtenen Bescheides. Vom Finanzamt wurde am 27…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch Dr. Josef Schlager, Freistädter Straße 307, 4040 Linz, über die Beschwerde vom 4. September 2017 gegen die Bescheide des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 7. August…
…Erfolg) mit der Begründung anfechtbar, der maßgebende Einkommensteuerbescheid sei inhaltlich rechtswidrig. Erweist sich der Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig und wird er entsprechend abgeändert (oder aufgehoben), so wird diesem Umstand mit einem an den Abänderungsbescheid (Aufhebungsbescheid) gebundenen Zinsenbescheid Rechnung getragen. Es hat von Amts wegen ein…
…anfechtbar, der maßgebende Einkommensteuerbescheid sei inhaltlich rechtswidrig. Erweist sich der Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig und wird er entsprechend abgeändert (oder aufgehoben), so wird diesem Umstand mit einem an den Abänderungsbescheid (Aufhebungsbescheid) gebundenen Zinsenbescheid Rechnung getragen (zB Gutschriftszinsen als Folge des Wegfalles einer rechtswidrigen Nachforderung). Es…
…59,35 Euro fest. In den dagegen rechtzeitig eingebrachten Berufungen wendet sich der Beschwerdeführer (Bf) im Wesentlichen gegen die gleichzeitig bekämpften Stammabgabenbescheide und beantragt die angefochtenen Bescheide aufzuheben und die tatsächlichen erklärten Einkünfte aus selbständiger Arbeit der Besteuerung zu Grunde zu legen. Weiters wird für…
…Erfolg) mit der Begründung anfechtbar, der maßgebende Einkommensteuerbescheid sei inhaltlich rechtswidrig. Erweist sich der Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig und wird er entsprechend abgeändert (oder aufgehoben), so wird diesem Umstand mit einem an den Abänderungsbescheid (Aufhebungsbescheid) gebundenen Zinsenbescheid Rechnung getragen. Es hat von Amts wegen ein…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch R. in der Beschwerdesache A-GmbH, Adresse1, vertreten durch Lechner Wirtschaftsprüfung GmbH, Burggasse 28/31, 1070 Wien, über die Beschwerde vom 19. Februar 2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 10. Februar 2014, betreffend…
…anfechtbar, der maßgebende Körperschaftsteuer bescheid sei inhaltlich rechtswidrig. Erweist sich der Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig und wird er entsprechend abgeändert (oder aufgehoben), so wird diesem Umstand mit einem an den Abänderungsbescheid (Aufhebungsbescheid) gebundenen Zinsenbescheid Rechnung getragen (zB Gutschriftszinsen als Folge des Wegfalles einer rechtswidrigen Nachforderung)…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch Dr. Reisinger & MMag. Kornprat Wirtschaftsprüfungs-u. Steuerberatungs GmbH & Co Steuerberatungs KG, Hietzinger Kai 133/Top 201, 1130 Wien, gegen den Bescheid des FA Wien 2/20/21/22…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch R. in der Beschwerdesache Firma1, Adresse1, vertreten durch Rechtsanwalt X, über die Beschwerde vom 29.03.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 4/5/10 vom 09.03.2017, betreffend Festsetzung von ersten Säumniszuschlägen…
…Erfolg) mit der Begründung anfechtbar, der maßgebende Einkommensteuerbescheid sei inhaltlich rechtswidrig. Erweist sich der Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig und wird er entsprechend abgeändert (oder aufgehoben), so wird diesem Umstand mit einem an den Abänderungsbescheid (Aufhebungsbescheid) gebundenen Zinsenbescheid Rechnung getragen. Es hat von Amts wegen ein…
…und Dienstgeberbeiträge 2006 bis 2010 wurde als unbegründet abgewiesen. Mit Eingabe vom 21.8. 2015 wurde die Entscheidung über die Beschwerden gegen die Stammabgabenbescheide und die Säumniszuschlagsbescheide durch das Bundesfinanzgericht beantragt. Bezüglich der Säumniszuschläge wurde kein Sachvorbringen erstattet. Das Bundesfinanzgericht hat über die Beschwerde erwogen…
…anfechtbar, der maßgebende Körperschaftsteuerbescheid sei inhaltlich rechtswidrig. Erweist sich der Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig und wird er entsprechend abgeändert (oder aufgehoben), so wird diesem Umstand mit einem an den Abänderungsbescheid (Aufhebungsbescheid) gebundenen Zinsenbescheid Rechnung getragen (zB Gutschriftszinsen als Folge des Wegfalles einer rechtswidrigen Nachforderung). Es…
…Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes im Allgemeinen auf keine von diesem aufzugreifenden Bedenken, wenn über Beschwerden gegen Säumniszuschlagsbescheide entschieden wird, obwohl über die gegen die Stammabgabenbescheide gerichteten Beschwerden noch nicht abgesprochen wurde (VwGH 24.1.2018, Ra 2017/13/0023, mit Verweis auf VwGH 24.3.2015…
…Anspruchszinsen). Anspruchszinsen sind mit Abgabenbescheid festzusetzen. Bemessungsgrundlage ist die jeweilige Nachforderung oder Gutschrift. Erweist sich der genannte Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig und wird er entsprechend geändert, so wird diesem Umstand mit einem an den Abänderungsbescheid gebundenen Zinsenbescheid Rechnung getragen. Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes ergeht…
…materielle Richtigkeit des Stammabgabenbescheides (gegenständlich der Einkommensteuerbescheid 2009) - wohl aber einen solchen Bescheid - voraus. Der Anspruchszinsenbescheid war somit nicht (mit Aussicht auf Erfolg) mit der Begründung anfechtbar, der zu Grunde liegende Stammabgabenbescheid (gegenständlich der Einkommensteuerbescheid 2009) könne inhaltlich rechtswidrig sein. Wird der Stammabgabenbescheid nachträglich abgeändert…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter X. in der Beschwerdesache Bf., über die Beschwerde vom 14.04.2006 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Graz-Stadt vom 06.03.2006, betreffend Haftung nach § 99 EStG 1988 für die Jahre 2000…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri. in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch Stb. Wien, gegen die Bescheide des FA Wien 1/23 vom 27.12.2011, betreffend Haftung für Kapitalertragsteuer für die Zeiträume 1-12/2005 sowie 1-12/2006…