…Salzburg als Finanzstrafbehörde vom 8.10.2019, GZ. xxxxx beschlossen: I: Das Erkenntnis des Spruchsenats wird gem § 161 Abs 4 FinStrG behoben und die diesbezügliche Finanzstrafsache an das Zollamt als Finanzstrafbehörde zurückverwiesen. II: Gegen diese verfahrensleitende Verfügung ist eine abgesonderte Revision an den VwGH gem. …
…Geschäftszahl FV 001 185 115 und FV 001 185116, beschlossen: I. Das angefochtene Erkenntnis des Spruchsenats vom 11.06.2021 wird wegen Unzuständigkeit gemäß § 161 Abs. 4 FinStrG aufgehoben und die Finanzstrafsache an das Amt für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde zur neuerlichen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen…
…Umfang an die Finanzstrafbehörde zur neuerlichen Entscheidung zurückverwiesen. Gegen diesen Beschluss ist gemäß § 25a Abs. 3 Verwaltungsgerichtshofgesetz (VwGG) eine abgesonderte Revision an den Verwaltungsgerichtshof nicht zulässig. Begründung Mit Erkenntnis des Spruchsenates beim Amt für Betrugsbekämpfung Bereich Finanzstrafsachen als Finanzstrafbehörde vom 18. Oktober 2023, SpS-1…
… 77 Abs. 3 FinStrG zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben und der angefochtene Bescheid insoweit abgeändert, als Herrn ***Bf1*** für das verwaltungsbehördliche Finanzstrafverfahren vor dem Spruchsenat gemäß § 77 Abs. 3 FinStrG ein Verfahrenshilfeverteidiger bewilligt wird. Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art…
…Amtsbeauftragter: WH, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 8. Juni 2015 gegen das Straferkenntnis des Spruchsenates VII beim Finanzamt Linz als Organ des Finanzamtes Braunau Ried Schärding als Finanzstrafbehörde vom 24. April 2014 den Beschluss gefasst: I. Das angefochtene Erkenntnis wird aufgehoben und die Finanzstrafsache…
…3 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde der Amtsbeauftragten vom 13. März 2015 gegen den Bescheid des Spruchsenates über die vorläufige Einstellung des Finanzstrafverfahrens nach § 54 Abs. 1 FinStrG vom 21.1.2015 den Beschluss gefasst: Die Beschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen. Eine…
…Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 7. August 2014 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates beim Wien 9/18/19 Klosterneburg als Organ des Finanzamtes Baden Mödling als Finanzstrafbehörde vom 20. Mai 2014, SpS-Nr. V …
…31 Abs. 2 und 5 FinStrG eingestellt. Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang: Mit Erkenntnis des Spruchsenates beim Amt für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde vom 28. Mai 2024, SpS-1, wurde Herr…
…Adr*** bisher vertreten durch ***V1***, ***AdresseV***, über die Beschwerde der ***Bf1*** vom 9. September 2019 gegen den Bescheid des Vorsitzenden des Spruchsenates beim ehemaligen Finanzamt Wien 9/18/19 Klosterneuburg als Organ des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glückspiel vom 12. Juli 2019, SpS ***1***…
…gemäß § 141 Abs. 3 Finanzstrafgesetz (FinStrG) des Spruchsenates beim Finanzamt Linz als Organ des Finanzamtes Kirchdorf Perg Steyr als Finanzstrafbehörde am 02.Juni 2017 sämtlicher dieser Delikte, die ihm im Bescheid vom 16.09.2019 über die Einleitung eines Strafverfahrens bekannt gegeben wurden, für schuldig…
…unverändert. 2. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) zulässig. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis des Spruchsenates x beim Finanzamt Innsbruck als Organ des Finanzamtes FA als Finanzstrafbehörde vom 20. November 2018, StrNr. SN1, wurde die Beschwerdeführerin im…
…mittels Mail eingebrachte, Beschwerde des Beschuldigten vom 9. September 2014 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates vom 3. September 2014 zu SpS 1 den Beschluss gefasst: Eine Einbringung eines Rechtsmittels über den Weg einer einer E-Mail angehängten PDF-Datei entfaltet keine Rechtswirkung. Das BFG trifft…
…Amtsbeauftragter ADir Ludwig Wolfsgruber) über die Beschwerden des Beschuldigten jeweils vom 5. Oktober 2015 gegen die Anordnungen des Vorsitzenden des Spruchsenates II beim Finanzamt Linz als Organ des Finanzamtes Gmunden Vöcklabruck an Organe der Steuerfahndung namens des Finanzamtes Gmunden Vöcklabruck als Finanzstrafbehörde gemäß § 93 Abs…
…hervor, dass die H-GmbH treuhändig erwerben soll und auch der Verkauf des Pferdes (wie im Jahr 2010 geschehen) wiederum treuhändig über die H-GmbH erfolgen soll. Den Ausführungen des Spruchsenatsvorsitzenden betreffend Scheingeschäft und der dazu zitierten Rechtsprechung und Kommentarmeinung kann daher nicht gefolgt werden…
…durchgeführten mündlichen Verhandlung (vgl. §§ 125 ff FinStrG) dem genannten Spruchsenat gegenüber zwar angegeben hatte, seit 2010 bei der genannten Spedition die Tätigkeit eines Geschäftsführers auszuüben, bereits seit 18. Februar 1994 in der bezeichneten Firma die Funktion eines – alleinvertretungsbefugten – handelsrechtlichen Geschäftsführers innehat(te). Nach der Bestimmung…
…Beschwerde obliegt einem Senat des Bundesfinanzgerichtes, wenn die Beschwerde sich gegen ein Erkenntnis oder einen sonstigen Bescheid eines Spruchsenates richtet. Die Durchführung des Beschwerdeverfahrens vor der mündlichen Verhandlung obliegt dem Senatsvorsitzenden. Diesem obliegt auch die Entscheidung über die Beschwerde, wenn eine mündliche Verhandlung aus den…
… 49 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) ihres damaligen Geschäftsführers **B** über die Beschwerde des belangten Verbandes vom 29. August 2024 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates beim Amt für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde vom 13. Dezember 2023, Geschäftszahl SpS **W1**, beschlossen: Aus Anlass der Beschwerde…
…Finanzstrafbehörde vom 8. Oktober 2019, GZ. xxxxx beschlossen: I: Das Erkenntnis des Spruchsenats wird gem § 161 Abs 4 FinStrG behoben und die diesbezügliche Finanzstrafsache an das Zollamt als Finanzstrafbehörde zurückverwiesen. II: Gegen diese verfahrensleitende Verfügung ist eine abgesonderte Revision an den VwGH gem. § 25a Abs…
…der Steuerfahndung: qqqqq, Amtsbeauftragter: Mag.E, über die Beschwerden des XC gegen die Anordnungen des Vorsitzenden des Spruchsenates I beim Finanzamt Linz als Organ des Finanzamtes Gmunden Vöcklabruck als Finanzstrafbehörde (Rechtsnachfolgerin nunmehr das Amt für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde) vom 15. und 17. Juni 2020 auf…
…wäre, als die von den betreuten Senioren vereinnahmten Gelder nicht vollständig erfasst worden wären. Der laut Spruchsenatsvorsitzenden ausgesprochene Verdacht einer Verkürzung an Umsatzsteuer kann daher an Hand der vorgelegten Unterlagen nicht nachvollzogen werden. 3.9. Nimmt man den hier in der Entscheidung oben unter Pkt…