…Bettwäsche und so weiter seien ebenfalls der privaten Lebensführung zuzurechnen und nicht abzugsfähig. Andererseits seien aber Sportgeräte und damit in Zusammenhang stehende Services sehr wohl berücksichtigt worden wie zum Beispiel die Anschaffungskosten für "Gymsticks". Ebenfalls anerkannt worden seien auch die Aufwendungen für klassisches Büromaterial (wie…
…die Freizeitgestaltung, wie zB für Sportgeräte, die sowohl beruflich als auch privat genutzt werden können, unter das Abzugsverbot des § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988 fallen und ein diesem Grundsatz allenfalls entgegenstehender Nachweis, dass ein Sportgerät (nahezu) ausschließlich beruflich genutzt wird, vom…
…Nach der Lebenserfahrung erscheint es jedoch nicht glaubhaft, dass diese Sportgeräte - zumindest zu einem nicht vernachlässigbar geringen Teil - nicht auch für die private Ausübung des Tennissportes verwendet wurden. Das erkennende Gericht geht daher bei einem Erwerb von insgesamt sechs Tennisschlägern im Jahr 2009 im Wege…
…Sponsoring, öffentliche Förderungen sowie Erträge aus Veranstaltungen, Betrieben und Vermögensverwaltung aufgebracht werden. Nach den Prüfungsfeststellungen (Niederschrift vom 21.03.2019) seien aus Vereinsmitteln u.a. Sportgeräte (Rennrad 2018, Mountainbikes 2016 und 2017, Radschuhe 2016), Reisen des Obmanns nach Mallorca sowie der Familie des Obmanns in…
…zu können, sei dem Bf. nach seiner Entlassung aus der Rehabilitation als weitere Maßnahme zur Verbesserung der Situation angeraten worden, zu Hause intensiv zu trainieren und dazu auch diverse Hilfsmittel und Sportgeräte einzusetzen. In Absprache mit seiner Therapie habe der Bf. dazu ein Ergometer, einen…
…Reparaturen in der Werkstätte durchzuführen. Da Bf. die Werkstatt für gewerbliche Zwecke angemietet habe, können die Rennwagen und die Werkstattausrüstung nicht im Rahmen der Zollbefreiung für Sportgeräte eingangsabgabenfrei belassen werden. Mit Bescheid vom 19.11.2014, Zahl 1, beschlagnahmte das Zollamt A. 2 Rennwagen (BMW…
…Angestellter der Technischen Universität Wien sowie Lektor am Technikum Wien im Bereich Sports Equipment. Laut seinen eigenen Ausführungen gehört es zu seinen Aufgaben Sportgeräte zu testen und zu entwickeln. An den Bf. war von der belangten Behörde für 2013 aufgrund der Jahresveranlagung 2011 am 6…
…Zeit, um sie für ein paar Stunden in der Woche von ihren schwerwiegenden Problemen zu entlasten. Die Abgabenbehörde habe offensichtlich wenig bis keine Kenntnisse über die Tätigkeit eines Familienintensivbetreuers. Es liege in der Natur der Sache, dass im Rahmen einer Betreuung Sportgeräte, Kleidung, Essen, Kinobesuche…
…sei weder nachvollziehbar noch dokumentiert, es handle sich schlicht um die Ausübung des Hobbys des Vereinsobmannes. Die leitenden Vereinsorgane würden aus dem Vereinsobmann ***V***, dessen Ehegattin (Schriftführerin) sowie einer Angestellten seines Einzelunternehmens (Kassiererin) bestehen. Für die Anschaffung von Sportgeräten (Rennrad, Mountainbikes, Radschuhe) würde es weder…
…der Begründung, die Kosten für den "behinderungsbedingt in Anspruch genommenen Tennisrollstuhl" seien nicht zwangsläufig erwachsen. Der "Tennismaßrollstuhl" sei ein Sportgerät und die Kosten hiefür als solche der Lebensführung zu qualifizieren. In der dagegen erhobenen Beschwerde wurde eingewendet, der Rollstuhl werde nicht nur zum Tennisspielen, sondern…
…von Gewerbetreibenden), welche vom Arbeitgeber zu Beginn jeder Tätigkeit ausgegeben worden seien, hätten die Mitarbeiter versucht, Sponsorenbeiträge für die Anschaffung von Sportgeräten für [Einrichtungen] zu akquirieren. Für die Zeiteinteilung sei ein Wochenplan zur Verfügung gestanden. Dieser habe unter anderem zur Dokumentation gedient, an welchen Tagen…
…sei in der Lage, Kunden, gleichviel ob „normale“ Leute oder „Profis“, beim Kauf von Sportgeräten und auch bei Trainingsmethoden umfassend zu beraten. Der Verweis auf § 295a BAO sei nicht zielführend. Denn einerseits sei die im angefochtenen Bescheid vertretene Rechtsansicht verfehlt und andererseits sei nach Ablauf…
…16. Die Wohnung im Haus an der Adresse ***Adr1*** war im Zeitpunkt des Kaufs durch den Beschwerdeführer bewohnbar. Wichtige Sachen, die nach Ansicht des Beschwerdeführers notwendig waren (Gewand, Sportgeräte, seine "Erinnerungen", Buchhaltungen etc.), hat er bereits im Jänner 2015 in die Wohnung nach ***Adr1*** mitgenommen…
…vom Bf. weder eine berufliche Verwendung nachgewiesen noch glaubhaft gemacht. Laptop-Rucksack von 90,71 €: Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, dass Aufwendungen für die Freizeitgestaltung, wie zB für Sportgeräte, die sowohl beruflich als auch privat genutzt werden können, unter das Abzugsverbot des § 20…
…aber auch zu ihrer Verwendung z.B. als Zugtiere oder als Tiere für den Reitsport. Bei Wirtschaftsgütern, die wie Sportgeräte (hier Pferde) typischerweise dem Bereich der privaten Lebensführung zuzuordnen seien, führe nicht schon jede betriebliche Verwendung zu Betriebsausgaben, sondern nur eine zumindest weitaus überwiegende betriebliche…
…für die Freizeitgestaltung, wie für Sportgeräte, die sowohl beruflich als auch privat genutzt werden können, fallen unter das Abzugsverbot des § 20 Abs. 1 Z. 2 lit a EStG 1988. Ein diesem Grundsatz allenfalls entgegenstehender Nachweis, dass ein Sportgerät (nahezu) ausschließlich beruflich genutzt wird, ist vom…
…die Freizeitgestaltung, wie zB für Sportgeräte, die sowohl beruflich als auch privat genutzt werden können, unter das Abzugsverbot des § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988 fallen und ein diesem Grundsatz allenfalls entgegenstehender Nachweis, dass ein Sportgerät (nahezu) ausschließlich beruflich genutzt wird, vom…
…Unterhaltungs-und Freizeitindustrie zuzuordnen. Grundsätzlich kommt daher das Aufteilungs-und Abzugsverbot bei Wirtschaftsgütern des privaten Lebensbereiches zum Tragen (Waschmaschine, Fernseher, Videorecorder, Sportgeräte usw.), gilt aber gleichermaßen auch für laufende Aufwendungen, wie sie im Rahmen der Lebensführung üblich sind. Bei den Aufwendungen, die auch in den…
…Hauskrankenpflege) - Besuchsdienste - Kurse, Weiter- und Ausbildungsmaßnahmen - Sportkurse, Sportgeräte, Vereinsbeiträge usw. - Auf Wunsch der Bewohnerin zusätzliche Reinigung des persönlichen Wohnraumes - spezielle Diätnahrung - Behebung von mutwillig verursachten Schäden und von mutwilliger Verschmutzung Diese weiteren Leistungen werden nach Absprache mit der Bewohnerin bzw. der gesetzlichen Vertretung beauftragt und…
…werden. Nicht absetzbar sind somit die Kosten für die Ersatzbeschaffung von Gütern, die für die übliche Lebensführung nicht notwendig sind (zum Beispiel Sportgeräte) beziehungsweise einem gehobenen Bedarf dienen (insbesondere Pools). Es muss durch höhere Gewalt eine aufgezwungene Schadenslage herbeigeführt werden, deren Beseitigung grundsätzlich lebensnotwendig ist…