…den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Beim Beschwerdeführer (nachstehend kurz Bf), der einen Sportartikelhandel betreibt, fand eine Umsatzsteuersonderprüfung der Zeiträume Dezember 2009 bis Juli 2010 statt. Mit Vorhalt vom 28.10.2010 wurde der Bf aufgefordert…
…Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Die BF betreibt einen Einzelhandel mit Sportartikeln. Im Jahr 2009 fand bei ihr eine Betriebsprüfung über die Wirtschaftsjahre 2005 bis 2008 statt. Dabei wurde neben anderen Feststellungen die im…
…Bf. eine Aufstellung der Werbungskosten vor, in der er die Fahrtkosten mit dem Kilometergeld (0,42 Euro/km) für 11.904 km errechnete und die sonstigen Werbungskosten mit 500,00 Euro für Sportartikel und 336,00 Euro für Telefon/Handy konkretisierte. Dazu merkte er an…
…auch dann, wenn die tatsächliche Ausübung des angestrebten Berufes letztlich scheitert“. Diese Voraussetzungen lägen im Beschwerdefall eindeutig vor. Zudem würden die durch diese Ausbildung gewonnenen Kenntnisse erheblichen Nutzen im gegenwärtig ausgeübten Beruf des Bf. als Sportartikel-Fachverkäufers erbringen. Der Bf. sei in der Lage, Kunden…
…nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Die Firma ***Bf1***, ***Bf1Adr*** (Beschwerdeführerin) ist eine im Firmenbuch FN ***123*** eingetragene Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Der Geschäftszweig der Berufungswerberin ist der Sportartikelhandel. Herr ***Name1***, geb. ***Datum1*** und Frau ***Name2***, geb. …
…Einwand auseinandersetzen. Sachverhalt und Verfahrensgang Der Beschwerdeführer (Bf.) war bis 2012 zu 89,1% an der X GmbH beteiligt. Diese Firma betreibt unter anderem den Vertrieb von Sportartikeln in Verkaufsgeschäften sowie mittels Versand nach Internetbestellungen. Mit Kaufvertrag (Closing) vom 04.07.2012 verkaufte der Bf…
…121015/16, wurde unter Tz. 2 "Kundenstockablöse" Folgendes ausgeführt: "Herr B war seit 2001 für die Firma "F Sportartikelerzeugungs- und Handelsges.m.b.H. als selbständiger Handelsvertreter tätig. Im Jahr 2008 wurde sein HV-Vertrag von der F GmbH (im Folgenden "Unternehmen") in vollem Umfang…
…Sachverhalt Bei der Beschwerdeführerin, der A, Adresse1, handelt es sich um eine juristische Person mit dem Geschäftszweig Handel mit Sportartikeln und Sportbekleidung. Um die Geschäftsabwicklung der von der B, Adresse1, vertriebenen Markenprodukte von der Geschäftsabwicklung der Nicht-Markenprodukte zu trennen, wurde das Unternehmen zu Beginn…
…Sachverhalt Bei der Beschwerdeführerin, der A, Adresse1, handelt es sich um eine juristische Person mit dem Geschäftszweig Handel mit Sportartikeln und Sportbekleidung. Um die Geschäftsabwicklung der von der B, Adresse1, vertriebenen Markenprodukte von der Geschäftsabwicklung der Nicht-Markenprodukte zu trennen, wurde das Unternehmen zu Beginn…
…Sachverhalt Bei der Beschwerdeführerin, der A, Adresse1, handelt es sich um eine juristische Person mit dem Geschäftszweig Handel mit Sportartikeln und Sportbekleidung. Um die Geschäftsabwicklung der von der B, Adresse1, vertriebenen Markenprodukte von der Geschäftsabwicklung der Nicht-Markenprodukte zu trennen, wurde das Unternehmen zu Beginn…
…der A, Adresse1, handelt es sich um eine juristische Person mit dem Geschäftszweig Handel mit Sportartikeln und Sportbekleidung. Um die Geschäftsabwicklung der von der B, Adresse1 vertriebenen Markenprodukte von der Geschäftsabwicklung der Nicht-Markenprodukte zu trennen, wurde das Unternehmen zu Beginn des Jahres 2009 gegründet…
…der für den Verkauf jeglichen Privatvermögens (Gebrauchtgegenstände jeglicher Art, Gebrauchtfahrzeuge aber auch geringwertige Wirtschaftsgüter wie zB gebrauchte Sportartikel oder für die Anzeige der Vermietung einer Wohnung im Privatvermögen) investiert werde. Auch die Onlinewerbung im Gesamtausmaß von nicht einmal € 500,00 stelle eine vernachlässigbare Größe…
…der Beschwerdeführer für die ***2*** für deren Marktaufbereitung bzw. den Vertrieb von Jagd- und Sportartikel in Österreich zuständig und somit hauptsächlich in Österreich tätig gewesen und habe keinen Zweitwohnsitz in Deutschland besessen. Dies habe sich auch in den Jahren 2012 und 2013 nicht geändert. Der…
…Herr ***10*** zu Protokoll gegeben, dass die ***Bf1*** für die Marktaufbereitung bzw den Vertrieb von Jagd- und Sportartikel in Österreich zuständig und somit hauptsächlich in Österreich tätig sei und er keinen Zweitwohnsitz in ***4*** besitze. An diesen Umständen hat sich auch im Prüfungszeitraum nichts geändert…
…sei im Bereich Immobilienerwerb und Liegenschaftsverwaltung tätig und nicht im Ankauf und Verkauf von Liegenschaften. Der Beschwerdeführer sei beruflich im Handelsgewerbe mit Sportartikeln tätig. Ein Beobachtungszeitraum von vier Jahren sei zu kurz, die Anzahl der verkauften Objekte möge nicht überzeugen. Nach der Entscheidung des VwGH…
…sondern bildet er durchaus für viele andere Personen, die nicht krank sind oder behandelt werden müssen, eine erhöhte Attraktivität als Sportartikel bzw zur Gesundheitsvorsorge (vgl die zu einem Hometrainer ergangene Entscheidung des UFS 27. Jänner 2005, RV/0290-I/04). Selbiges gilt auch für das…
…handelsüblichen Modellen ist keine spezifische Beschaffenheit gegeben, welche diese Geräte ausschließlich zur Behandlung von Reha Patienten brauchbar macht. Vielmehr haben solche Geräte auch für viele andere Personen eine hohe Attraktivität als Sportartikel bzw. zur Gesundheitsvorsorge. Im streitgegenständlichen Fall wurde weder vorgebracht noch ist aus den…
…geltend gemachten Reisekosten auf ihre berufliche Veranlassung be i Heeresangehörigen nur anhand der vollständigen Vorlage der amtlichen Reisekostenabrechnungen möglich, was Ihrerseits jedoch nur für einen Teil der Reisen geschehen ist. Auf die ausführliche Begründung zu den im Zuge der Erstveranlagung ausgeschiedenen Aufwendungen (Sportartikel, Bekleidung, Literatur…
…2013 durchgeführt wurden. Durch den Betriebsprüfer wurde festgestellt, dass es sich in Zusammenhang mit dem Ankauf von Sportartikeln für Kampfsport von den Firmen B-GmbH und C-GmbH und dem direkten Weiterverkauf an ein slowakisches Unternehmen, welches sich als Obst- und Gemüseeinzelhändler entpuppte, um Scheingeschäfte…
…Finanzamt im Abgabenverfahren nach Einlangen eines Rechercheergebnisses aus der Slowakei, wonach G als angeblichen Empfänger der vom Beschuldigten durchgeführten innergemeinschaftlichen Lieferungen an Kampfsportartikeln tatsächlich einen Obst- und Gemüseeinzelhandel betrieben und niemals mit Sportartikeln gehandelt hat, ihm weder der Beschuldigte noch der Abholer D bekannt war…