…wurde als Alternativer Investmentfonds Manager gemäß § 6 Abs. 1 AIFMG iVm § 4 Abs. 1 AIFMG konzessioniert und ist zur Verwaltung von Alternativen Investmentfonds in Form von Spezialfonds gemäß § 163 sowie Anderen Sondervermögen gemäß § 166 InvFG 2011 berechtigt. § 1 Abs. 1 Z 13 BWG: Die Verwaltung…
…Staringer, § 24, Rz. 118). Bei einer Ausschüttung aus Investmentfonds wird die KESt von der Ausschüttung abgezogen und an das Finanzamt abgeführt. Die in Rede stehenden Quellensteuern in den Jahren 2013 bis 2017 stammen fast ausschließlich aus Investmentfonds (Spezialfonds). Der Investmentfonds ist kein Steuersubjekt, die Erträge…
…Weiters wird festgelegt, zu welchen Bedingungen andere Sondervermögen, Pensionsinvestmentfonds und Spezialfonds in Österreich aufgelegt, verwaltet und vertrieben werden dürfen sowie die Bedingungen für die Zulassung zum öffentlichen Vertrieb Alternativer Investmentfonds aus anderen Mitgliedstaaten oder aus Drittstaaten in Österreich. § 2 (1) Ein Organismus zur gemeinsamen Veranlagung…
…Weiters wird festgelegt, zu welchen Bedingungen andere Sondervermögen, Pensionsinvestmentfonds und Spezialfonds in Österreich aufgelegt, verwaltet und vertrieben werden dürfen sowie die Bedingungen für die Zulassung zum öffentlichen Vertrieb Alternativer Investmentfonds aus anderen Mitgliedstaaten oder aus Drittstaaten in Österreich. § 2 (1) Ein Organismus zur gemeinsamen Veranlagung…
…im Deckungsstock des Versicherungsvertrages angeschafften Fondsanteile zu beziehen. Die Textpassage soll zum Ausdruck bringen, dass es sich auch bei den angeschafften Fondsanteilen um keine auf die Bedürfnisse des Versicherungsnehmers maßgeschneiderten Spezialfonds handelte, sondern um öffentlich zugängliche Investmentfondsanteile, bei denen der Versicherungsnehmer keinen Einfluss auf die…
(57) Auf Basis der von der Depotbank durchgeführten Fondsbuchhaltung ermittelte die K die steuerrelevanten Werte und erstellte die Meldung dieser Werte. Übermittelt wurde die von der K erstellte Meldung dann formal durch die KAG/Verwges an die OeKB. In Summe dienen diese Leistungen letztlich und…
Im Übrigen hat auch schon der Unabhängige Finanzsenat die Auffassung vertreten, dass keine gemeinschaftsrechtlichen Bedenken bestehen, die Voraussetzungen an einen qualifizierten Einzelnachweis gleich zu gestalten wie an den Nachweis durch einen steuerlichen Vertreter, da eine Besserstellung des Einzelnachweises vom Gesetzgeber nicht vorgesehen werden müsse. Wenn…
Im Namen der Republik Das Bundesfinanzgericht hat durch | die Richterin | Dr. Maria-Luise Wohlmayr | über die Beschwerde | | der Beschwerdeführerin | Bf. | vertreten durch | LeitnerLeitner Salzburg GmbH, Hellbrunner Straße 7, 5020 Salzburg | vom | 15. Juni 2009 |…