…1988 als Spekulationsgeschäft erfasst wurden. Dies war ein ausdrücklicher Unterschied zu den betrieblichen Einkünften, da dort ein Veräußerungsgewinn grundsätzlich zu den jeweiligen Einkünften zählt. In der Literatur wurde diese Auffassung des VwGH zur Nichteinbeziehung eines Spekulationsüberschusses kritisiert (z.B. Prodinger in SWK 14/2012, 705…
…seien daher verloren gegangen, da auch keine vortragsfähigen Verlustabzüge entstanden seien. Die Berücksichtigung dieser Instandsetzungsaufwendungen im Rahmen der Ermittlung des Spekulationsüberschusses hätte daher zu einer unsystematischen Steuerbelastung geführt. Aus einer vom Gesetzgeber vorgesehenen Begünstigung sei damit für den BF ein Nachteil entstanden. In sachlicher Einstufung…
…die Liebhabereibetrachtung. Nach der Rechtslage vor dem 1. Stabilitätsgesetz 2012 sei vom VwGH publiziert worden, dass Spekulationsüberschüsse nicht in die Liebhabereibetrachtung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung einzubeziehen seien. Dies deshalb, weil sie in einer anderen Einkunftsart anfallen würden und eine eigene Einkunftsquelle vorliege. Mit…
…ausschüttungsgleiche Erträge und Substanzgewinne von ausländischen Investmentfonds unterliegen gemäß § 37 Abs 8 EStG aF der Quasi-Endbesteuerung in Höhe von 25 %. Spekulationsüberschüsse sind nach Tarif gemäß § 33 Abs 1 EStG zu versteuern. Verluste aus Spekulationsgeschäften sind nur im gleichen Veranlagungsjahr mit Spekulationsgewinnen ausgleichsfähig. Tz 3…
…Schutt: -2.189,31 Instandhaltung Gebäude: -5.744,07 Summe Werbungskosten; -31.091,44 Der Alleinverdienerabsetzbetrag wurde nicht berücksichtigt. Ich beantrage den Ansatz des Alleinverdienerabsetzbetrages. Ermittlung der Spekulationsüberschüsse- bzw. verluste: ... Ich beantrage, die sonstigen Einkünfte meines Mandanten nach obigen Berechnungen mit Null festzusetzen. Nach den…
…1434 BlgNR 22. GP, 6: "Durch die Änderung sind bei Ermittlung des Spekulationsüberschusses die Anschaffungskosten nur um die nicht als Werbungskosten zu berücksichtigenden Instandsetzungs- oder Herstellungskosten zu erhöhen. Andererseits sind die Anschaffungskosten um die tatsächlich in Anspruch genommene AfA zu vermindern. Auf diese Weise wird…
…aus der Veräußerung von Vermögen im Rahmen der außerbetrieblichen Einkunftsarten in die Erfolgsermittlung, weil die Veräußerung keine Einkünfte aus dieser Einkunftsart bewirke (z.B. keine Einbeziehung eines etwaigen Spekulationsüberschusses nach § 30 EStG 1988 idF vor dem 1. StabG 2012 bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung…
…aus der Veräußerung von Vermögen im Rahmen der außerbetrieblichen Einkunftsarten in die Erfolgsermittlung, weil die Veräußerung keine Einkünfte aus dieser Einkunftsart bewirke (z.B. keine Einbeziehung eines etwaigen Spekulationsüberschusses nach § 30 EStG 1988 idF vor dem 1. StabG 2012 bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung…
…und 6654c idF des Wartungserlasses 10; Atzmüller RdW 10, 420). Ab der VA 2007 führen Herstellungs- und Instandsetzungsaufwendungen nur dann zu einer AK-Erhöhung (und damit Minderung des Spekulationsüberschusses), wenn kein Abzug als WK erfolgt (ist), s Rz 43. Instandsetzungszehntel sind ab der VA 2007…
…und erreichen diese im Veräußerungsjahr die Summe der Anschaffungs- und Werbungskosten noch nicht, liegt kein Verlust vor. Es wird vielmehr die Besteuerung des Spekulationsüberschusses in die Folgeperioden hinausgeschoben (3 HR/ Büsser § 30 R2 27). Die noch nicht durch Einnahmen 'gedeckten' Anschaffungs- und Werbungskosten sind in…
…wurden bei der Einkünfteermittlung gestrichen. Es ergab sich dadurch ein steuerpflichtiger Spekulationsüberschuss in der Höhe von € 6.519 (Abgabennachforderung € 1.627,54). Dagegen wurde Berufung (neu: Beschwerde) innerhalb offener Frist erhoben und im Wesentlichen darin ausgeführt: „Im Auftrag und Vollmacht der o. a…
…in den Jahren 2003, 2006 und 2008 zugeflossen sei, könne frühestens im Jahr des Überschreitens der Anschaffungskosten ein Spekulationsüberschuss vorliegen. Die noch nicht durch Einnahmen "gedeckten" Anschaffungskosten wären in Evidenz zu halten und den in den Folgejahren zufließenden Raten gegenüberzustellen gewesen. Auch diese Feststellung hätte…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Armin Treichl, Herbert Steiner, MBA MSc, sowie Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Jennifer Reinher in der Beschwerdesache des Bf, vertreten durch WTG, gegen die Bescheide…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Armin Treichl, Herbert Steiner MBA MS und Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Jennifer Reinher in der Beschwerdesache der Bf., vertreten durch WTG, gegen die Bescheide…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Armin Treichl, Herbert Steiner MBA MSc und Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Jennifer Reinher in der Beschwerdesache des BF, vertreten durch WTG, gegen die Bescheide…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Ulrike Stephan in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. German Storch, Starhembergstraße 17, 4020 Linz, über die Beschwerde vom 13. Mai 2016 gegen die Bescheide des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 22…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden und die weiteren Senatsmitglieder im Beisein der Schriftführerin in der Beschwerdesache Bf, gegen die Bescheide des Finanzamtes, vertreten durch Finanzamtsvertreter, vom 23.09.2014 betreffend Umsatz- und Einkommensteuer für die Jahre 2012 und 2013 in…
Mit den EPR wurde eine schuldrechtliche Rechtsbeziehung zwischen der BCC und den Zeichnern begründet. Die Zeichner haben sich gegenüber der BCC zur Leistung einer Kapitaleinlage verpflichtet, die mit diesen Mitteln Aktien der H Alpe Adria erwerben sollte. Im Gegenzug dazu waren die Zeichner nach dem…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die RichterinR. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Christoph Urtz, Baker McKenzie, Rechtsanwälte LLP & Co KG, Schottenring 25, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 27. Sept. 2012 gegen den Bescheid des FA Wien 9…
Festgestellt wird, dass es sich bei den unter a) 1.) und b) genannten pfandrechtlich besicherten Forderungen um Forderungen gegen die [X.] handelt. Das unter a) 2.) genannte Pfandrecht haftet indebite aus. ZWEITENS: Die [X.] beabsichtigt, in einer demnächst abzuhaltenden Generalversammlung ihr Stammkapital von derzeit voll…