…57). Was die Sorgfalt des Wirtschaftsteilnehmers betrifft, muss sich dieser, sobald er Zweifel an der richtigen Anwendung der Vorschriften hat, deren Nichterfüllung eine Abgabenschuld begründen kann, nach Kräften informieren, um die jeweiligen Vorschriften nicht zu verletzen (aaO RN 58). Es ist Sache des nationalen Gerichts…
…auszugehen, die der EuGH in den zu dieser Frage ergangenen Entscheidungen aufgestellt hat. Danach ist eine konkrete Beurteilung aller Umstände des Einzelfalls erforderlich, wobei namentlich die Art des Irrtums, die Erfahrung und die Sorgfalt des Wirtschaftsteilnehmers zu berücksichtigen sind. Wie bereits unter 1. ausgeführt, besteht…
…Daraus geht hervor, dass bei der Beantwortung der Frage ob eine "offensichtliche Fahrlässigkeit" im Sinne des Art. 239 ZK vorliegt insbesondere die Komplexität der Vorschriften, deren Nichterfüllung die Zollschuld begründet, sowie die Erfahrung und die Sorgfalt des Wirtschaftsteilnehmers zu berücksichtigen sind. Bei einer Prüfung der…
…Anstrich des Zollkodes vorliegt, hat der EuGH in seinem Urteil vom 11. November 1999, C-48/98, EU:C:1999:548, Söhl & Söhlke, ausgeführt, dass hierbei insbesondere die Komplexität der Vorschriften, deren Nichterfüllung die Zollschuld begründet, sowie die Erfahrung und die Sorgfalt des Wirtschaftsteilnehmers berücksichtigt…
…genügt auch dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl das Urteil des EuGH vom 2.6.2016, Kapnoviomichania Karelia AE, C-81/15, Rn 53). Den Vertrauensschutz einer Person, welche die Sorgfalt eines verständigen Wirtschaftsteilnehmers beachtet hat und alle ihr zu Gebote stehenden zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat…
…57). Was die Sorgfalt des Wirtschaftsteilnehmers betrifft, muss sich dieser, sobald er Zweifel an der richtigen Anwendung der Vorschriften hat, deren Nichterfüllung eine Abgabenschuld begründen kann, nach Kräften informieren, um die jeweiligen Vorschriften nicht zu verletzen (RN 58). Es ist Sache des nationalen Gerichts, auf…
…Anstrich des Zollkodes vorliegt, hat der EuGH in seinem Urteil vom 11. November 1999, C-48/98, EU:C:1999:548, Söhl & Söhlke, ausgeführt, dass hierbei insbesondere die Komplexität der Vorschriften, deren Nichterfüllung die Zollschuld begründet, sowie die Erfahrung und die Sorgfalt des Wirtschaftsteilnehmers berücksichtigt…
…Alexander, UZK7 Art 120 Rz 34). Insbesondere ist die Komplexität der Vorschrift, deren Nichterfüllung die Zollschuldner begründet, sowie die Berufserfahrung und die Sorgfalt des Wirtschaftsteilnehmers zu berücksichtigen (EuGH vom 11.11.1999 C-48/98, Rz 56; vom 13.3.2003 C-156/00, Rz…
…geschliffenem (gebleichtem) Reis. Auch wenn man im Internet nach dem HSN (Harmonized System of Nomenclature) Code für "white rice" bzw "weißen Reis" sucht, erhält man ausnahmslos Ergebnisse der Unterpositionen 1006 30 und 1006 40. Was die Sorgfalt des betreffenden Wirtschaftsteilnehmers angeht, so muss sich dieser…
…geschliffenem (gebleichtem) Reis. Auch wenn man im Internet nach dem HSN (Harmonized System of Nomenclature) Code für "white rice" bzw "weißen Reis" sucht, erhält man ausnahmslos Ergebnisse der Unterpositionen 1006 30 und 1006 40. Was die Sorgfalt des betreffenden Wirtschaftsteilnehmers angeht, so muss sich dieser…
…geschliffenem (gebleichtem) Reis. Auch wenn man im Internet nach dem HSN (Harmonized System of Nomenclature) Code für "white rice" bzw "weißen Reis" sucht, erhält man ausnahmslos Ergebnisse der Unterpositionen 1006 30 und 1006 40. Was die Sorgfalt des betreffenden Wirtschaftsteilnehmers angeht, so muss sich dieser…
…anerkannte Kriterien aufgestellt: die Komplexität der Vorschriften, deren Nichterfüllung die Zollschuld begründen, die Erfahrung und die Sorgfalt des Wirtschaftsteilnehmers. Die Komplexität der Regelungen ist im Zollrecht zwar regelmäßig zu bejahen, im vorliegenden Fall betreffen die Verstöße jedoch primär andere Regelungen, nämlich das GütbefG - insbesondere dessen…
…57). Was die Sorgfalt des Wirtschaftsteilnehmers betrifft, muss sich dieser, sobald er Zweifel an der richtigen Anwendung der Vorschriften hat, deren Nichterfüllung eine Abgabenschuld begründen kann, nach Kräften informieren, um die jeweiligen Vorschriften nicht zu verletzen (RN 58). Es ist Sache des nationalen Gerichts, auf…
…dass bei der Beantwortung der Frage, ob eine "offensichtliche Fahrlässigkeit" in Erlassfällen (im Sinne des Art. 239 ZK) vorliegt, insbesondere die Komplexität der Vorschriften, deren Nichterfüllung die Zollschuld begründet, sowie die Erfahrung und die Sorgfalt des Wirtschaftsteilnehmers zu berücksichtigen sind. Bei einer Prüfung der Komplexität…
…Daraus geht hervor, dass bei der Beantwortung der Frage ob eine "offensichtliche Fahrlässigkeit" im Sinne des Art. 239 ZK vorliegt insbesondere die Komplexität der Vorschriften, deren Nichterfüllung die Zollschuld begründet, sowie die Erfahrung und die Sorgfalt des Wirtschaftsteilnehmers zu berücksichtigen sind. Bei einer Prüfung der…
…dem vom EuGH in der Rechtssache Söhl & Söhlke entwickelten Prüfungsmaßstab an. Demnach ist auf die Komplexität der Vorschriften, die Erfahrung des Wirtschaftsteilnehmers und auf dessen Sorgfalt Bedacht zu nehmen (EuGH 11.11.1999, C-48/98). Auf eine Komplexität der Vorschriften kann sich die Bf…
…Was die Sorgfalt des Wirtschaftsteilnehmers betrifft, muss sich dieser, sobald er Zweifel an der richtigen Anwendung der Vorschriften hat, deren Nichterfüllung eine Abgabenschuld begründen kann, nach Kräften informieren, um die jeweiligen Vorschriften nicht zu verletzen (vgl. Rdnrn. 56-58 des zitierten EuGH-Urteils). Bloße Arbeitsfehler…
…nun beim konkreten Vorgang der Auslagerung aus dem Zolllager eine allenfalls vorgesehene weitere Kontrolle versagte, könne anhand der vorgelegten Unterlagen ebenso wenig beurteilt werden wie die Sorgfalt des Wirtschaftsteilnehmers (der Firma A-AG), sei somit falsch und unbegründbar. Einzig und allein das Verhalten der Disponentin…
…und die Sorgfalt des Wirtschaftsteilnehmers zu berücksichtigen sind. Für diese drei wesentlichen - aber keinesfalls abschließenden - Kriterien für die Erkennbarkeit des Irrtums nennt der EuGH typische Prüfungspunkte (siehe dazu Witte, ZK6, Art. 220 , Rz 25 und die dort zitierte Judikatur des EuGH). Die Begründung des Zollamtes…
…dem vom EuGH in der Rechtssache Söhl & Söhlke entwickelten Prüfungsmaßstab an. Demnach ist auf die Komplexität der Vorschriften, die Erfahrung des Wirtschaftsteilnehmers und auf dessen Sorgfalt Bedacht zu nehmen (EuGH 11.11.1999, C-48/98). Auf eine Komplexität der Vorschriften kann sich die Bf…