…Bewertungsgesetzes 1955 ausgeschlossen ist. Die Beschränkung der Gültigkeit der Gutscheine auf einen bestimmten Zeitraum und die Wertlosigkeit der Gutscheine nach dem Zeitablauf stellt eine auflösende Bedingung dar und ist daher unbeachtlich. Dies ergibt sich aus einem Größenschluss aus der Sonderbewertungsvorschrift des § 59 Abs. 6 GSpG…
…bemerken, dass hier jedenfalls keine Bewertung eines Kapitalanteiles durchzuführen ist. Das Wiener Verfahren ist eine Methode zur Schätzung von Anteilen an Kapitalgesellschaften, die nach der Sonderbewertungsvorschrift des zweiten Satzes des § 13 BewG durchzuführen ist. In der Norm des § 12 BewG bedeutet „in der Regel“, dass…
…mehrere Wortfolgen verwendet: - Anschaffungskosten - Anschaffungsvorgang - Schulden zur Anschaffung der Beteiligung. Zu Anschaffungskosten: § 6 EStG 1988 enthält Bewertungsvorschriften für die Einkommensteuer, die als Sonderbewertungsvorschriften dem Bewertungsgesetz 1955 vorgehen und legt unter anderem die Anschaffungskosten als Bewertungsmaßstab fest. (Bodis in Doralt/Ruppe, Steuerrecht I12 Tz 299Tz 315)…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Susanne Haim in der Beschwerdesache APO Ort - Mag. pharm. VN NN KG, Adresse, über die Beschwerde des vormaligen Kommanditisten VNBF BF, vertreten durch Stb., vom 30. Dezember 2019 gegen die Bescheide des Finanzamtes Kirchdorf…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Erich Schwaiger über die Beschwerde vom 28. Dezember 2017 der Beschwerdeführerin BF, Anschrift_aktuell vertreten durch die mit Zustellvollmacht ausgewiesene Dr. Winkler - Mag. Perterer & Partner KG, Steuerberatungsgesellschaft, 6370 Kitzbühel, Josef Pirchl Straße 5 gegen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke über die als Beschwerde weiterwirkende Berufung des ***[1]*** ***[2]***, ***[3]*** ***[4]***, ***[5]***, vertreten durch Stöger & Partner Wirtschaftstreuhand- und SteuerberatungsgmbH, 3580 Horn, Riedenburgstraße 3, im Beschwerdeverfahren auch durch Quintax, gerlich-fischer-kopp steuerberatungsgmbh…
***Z*** hat sich dabei auf Ebene der ***H Privatstiftung*** die beherrschende Stellung des Stifters durch Vorbehalt von Einflussnahme- und Gestaltungsmöglichkeiten gesichert. So hat sich der Stifter auf Lebenszeit als Stiftungsvorstand mit Einzelzeichnungsberechtigung (nach außen) eingesetzt; das bindende Vorschlagsrecht bei Neubenennung eines Stiftungsvorstandes vorbehalten; ein Änderungsrecht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache X-KG, Firmenadresse, Steuernummer, gegen den Bescheid des FA Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 7. August 2009 betreffend Feststellung von Einkünften (§ 188 BAO) des Jahres 2005 zu Recht erkannt: Der…
Laut Notariatsakt wurde der Mutter des Beschwerdeführers ein unentgeltliches Wohnungsgebrauchsrecht hinsichtlich des gesamten Erdgeschosses, bestehend aus Küche, Wohnzimmer und Badezimmer, mit kostenloser Beistellung der Beheizung und des Stromes, eingeräumt. Sie war berechtigt, den Garten mitzubenützen und sich frei auf dem gesamten Vertragsobjekt zu bewegen. Laut…
"§ 5 (1) Die Zinsenersparnis bei unverzinslichen Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen ist im Kalenderjahr mit dem gemäß Abs. 2 ermittelten Prozentsatz anzusetzen. Bei zinsverbilligten Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen ist die Differenz zwischen dem tatsächlichen Zinssatz und dem gemäß Abs. 2 ermittelten Prozentsatz anzusetzen. Der Prozentsatz ist vom Bundesminister…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Armin Treichl in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerden vom 20.03.2017 gegen die Bescheide des Finanzamtes Bregenz vom 28.02.2017 betreffend Einheitswert zum 01.01.2014, Hauptfeststellung mit Wirksamkeit…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke über die als Beschwerde weiterwirkende Berufung des ***[1]*** ***[2]***, ***[3]*** ***[4]***, ***[5]***, vertreten durch Stöger & Partner Wirtschaftstreuhand- und SteuerberatungsgmbH, 3580 Horn, Riedenburgstraße 3, im Beschwerdeverfahren auch durch Quintax, gerlich-fischer-kopp steuerberatungsgmbh…
Der Beitritt von Herrn W.E. zum Immobilienleasing-Mietvertrag vom 25./26. Mai 1992, abgeschlossen zwischen der I. GmbH und der bf. Gesellschaft m.b.H. war aus Gründen der Kreditsicherheit erforderlich. Die bf. Gesellschaft m.b.H. war eine juristische Person mit beschränkter Haftung…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende V und die weiteren Senatsmitglieder R, L1 sowie L2 im Beisein der Schriftführerin Karin Nowotny in der Beschwerdesache der Verlassenschaft nach S, X vertreten…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache des 1) Herrn Bf1, X. und der 2) Frau Bf2, X., gegen den Bescheid des Finanzamtes Waldviertel vom 31. März 2016, EW-AZ x-x-x betreffend Einheitswert des land- u…
Die Revision gegen die gegenständliche Entscheidung ist gemäß Art. 133 Abs. 4 BVG nicht zulässig, weil die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt. Weder weicht die gegenständliche Entscheidung von der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ab, noch fehlt es an…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. AF in der Beschwerdesache BF, Anschrift, vertreten durch Vertretung, über die Beschwerde vom 28. März 2013 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Landeck Reutte vom 1. März 2013 betreffend Feststellung der Einkünfte gem…
In diesem Zusammenhang hält der Geschäftsbericht 2007 der ***XY*** auf Seite 226 (Anhang) fest, dass ***XY*** "den Konzernabschluss im Einklang mit den vom International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlichten International Financial Reporting Standards (IFRS) und deren Interpretationen, wie sie die Europäische Union fordert, sowie gemäß…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Monika Ahorn in der Beschwerdesache ***Bf1*** (nunmehr ***Bf-neu*** und Mitges), ***Bf1-Adr*** vertreten durch ***Bf-neu***, ***Adr***, und LBG Niederösterreich GmbH, Raiffeisenpromenade 2/1/6, 3830 Waidhofen/Thaya, über die Beschwerde vom 21…
Es war von einer unentgeltlichen Sacheinlage der eingebrachten Liegenschaft samt Gebäude von der ehem. Kommanditistin (Alleineigentümerin) in eine Personengesellschaft (GmbH & Co KG =Bfin.) ohne Veränderung der Mitunternehmeranteile (keine Quotenverschiebung) und ohne Gegenleistung außerhalb des UmgrStG auszugehen. Hinsichtlich der Rechtsfolgen der Übertragung einer Liegenschaft vom Gesellschafter…