…sondern beantragte ausdrücklich, die Sonderausgaben im nachgewiesenen Ausmaß anzuerkennen (vgl. VH-Protokoll S. 2 und 4). Was die weiters begehrten Ausgaben für Spenden anlangt, so ist der Bf. in diesem Punkt seiner Nachweispflicht nicht nachgekommen: Sonderausgaben bilden nämlich abgabenrechtliche Begünstigungen, demgemäß tritt der Grundsatz der…
…Dienstverhältnis 2: Juni bis Dezember) und machte in der elektronisch am 31.3.2011 eingereichten Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung Sonderausgaben in Höhe von 1.687,23 € für Versicherungsprämien und –beiträge sowie in Höhe von 3.951,60 € für die Rückzahlung von Darlehen und Zinsen…
…der Mietkosten für die Wohnung der Ehegattin wurde nicht abgezogen, da es sich um keine außergewöhnliche Belastung handelte, an Sonderausgaben wurden Aufwendungen in Höhe von € 3.720,-- (Lebensversicherung) anerkannt, die Aufwendungen für Wohnraumschaffung wurden nicht abgezogen, weil der Beschwerdeführer nicht Eigentümer der Liegenschaft ist …
…Begründung: "Die Aufwendungen für außergewöhnliche Belastungen haben wir nicht berücksichtigt. Der Grund: Die Aufwendungen sind niedriger als der für Sie gültige Selbstbehalt in Höhe von 2.640,12 Euro." Im Rahmen der Beschwerdevorentscheidung Einkommensteuer 2015 wurden "Topf-Sonderausgaben", und zwar 3.075,38 Euro (Personenversicherungen)…
…gemäß § 4 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über außergewöhnliche Belastungen (StF: BGBl. Nr. 303/1996 im Folgenden kurz VO agB) sowie die erklärten Sonderausgaben in Abzug gebracht. Zudem wurde vom FA der Pauschbetrag für ein eigenes Kraftfahrzeug eines Behinderten nach § 3 Abs. 1 der…
…nicht beim Finanzamt eingegangen sei, auf Grund der dem Finanzamt übermittelten Lohnzettel und Meldungen durchgeführt werden hätte müssen. Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen hätten dabei mangels Nachweises nicht berücksichtigt werden können. In der mit Schreiben vom 25. Februar 2011 gegen den o. a. Bescheid rechtzeitig -…
…sowie Einkommensteuervorauszahlung 2012 und vom 14.05.2013 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2011 sowie Einkommensteuervorauszahlung 2013 zu Recht erkannt: Der Beschwerde gegen den Einkommensteuerbescheid 2010 wird teilweise stattgegeben: | Gesamtbetrag der Einkünfte | 22.358,34 | Sonderausgaben | | 1/4 der Aufwendungen für Personenversicherungen…
…zu treffen. Es ist unstrittig, dass die bP an Zöliakie leidet und für diese Krankheit eine spezielle Diät (glutenfreie Nahrungsmittel) medizinisch indiziert ist. Für die behaupteten Mehrkosten einer Diätverpflegung ist die bP nachweispflichtig (siehe oben). Ob der Nachweis oder eine Glaubhaftmachung erbracht werden konnte, hat…
…für das Jahr 2017 eine Gutschrift in Höhe von - 455,00 €. Das Einkommen errechnete sich ausgehend von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit iHv (24.309,21 € - 1.224,00 €=) 23.085,21 € nach Abzug der Sonderausgaben [Pauschbetrag für Sonderausgaben (60,00 €)…
…führte der steuerliche Vertreter der Bf. hinsichtlich des Fremdleistungsaufwandes, des Kfz-Aufwandes sowie der Sonderausgaben und der Beiträge zu Berufsverbänden wörtlich aus wie folgt: "Der Fremdleistungsaufwand wurde in den Steuerbescheiden nicht berücksichtigt. Der Fremdleistungsaufwand war allerdings beruflich veranlasst. Die Steuerpflichtige hat mehrere Hauser zu betreuen…
…im folgenden Bf., ein bosnischer Staatsbürger, machte in seiner am 18.6.2013 eingelangten Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2012 unter Sonderausgaben EUR 336 für Versicherungen, EUR 348 für Kirchenbeitrag und EUR 2.544 für Darlehensrückzahlungen zur Schaffung von Wohnraum geltend. An Werbungskosten beantragte…
…Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Mit Erklärungen zu den Abeitnehmerinnenveranlagungen für das Jahr 2013 und 2014 beantragte die Beschwerdeführerin (in Folge kurz Bf) die Berücksichtigung von Sonderausgaben (Versicherungsprämien, Wohnraumschaffung) und Werbungskosten (Pendlerpauschale und Pendlereuro). Hinsichtlich Kirchenbeitrag, Arbeitsmittel…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe In den Einkommensteuererklärungen 2014 bis 2017 machte der Beschwerdeführer (Bf.) Topf-Sonderausgaben für Versicherungen und Spenden geltend, des Weiteren Aufwendungen für außergewöhnliche Belastung aus einer eigenen Behinderung. In den Einkommensteuerbescheiden 2014 bis 2017 wurden die…
…belegen bzw. glaubhaftzumachen. Der Beschwerdeführer ist im streitgegenständlichen Fall seiner Offenlegungs- und Nachweispflicht nicht im ausreichenden Ausmaß nachgekommen. Allein das - zum Teil gegebene - Behaupten des Vorliegens der Voraussetzungen für die Gewährung des Werbungskostenabzuges reicht als Beweis nicht aus. Es wäre Sache des Beschwerdeführers gewesen, sein…
…Über die Beschwerde wurde erwogen: 1. Rechtsgrundlagen: Nach § 34 Abs. 1 1. Satz EStG 1988 sind bei der Ermittlung des Einkommens eines unbeschränkt Steuerpflichtigen nach Abzug der Sonderausgaben (§ 18 EStG 1988) außergewöhnliche Belastungen abzuziehen. § 34 Abs. 6 EStG 1988 ordnet ua. an: "Folgende Aufwendungen können…
…Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Im Rahmen der Einkommensteuererklärung 2022 machte der Beschwerdeführer (Bf.) eine Spende an die in Deutschland ansässige ***1*** gemeinnützige GmbH iHv € 150,00 als Sonderausgabe geltend. Zudem beantragte er die Berücksichtigung von Kosten für die Anschaffung von…
…von der ***Name Arbeitgeber*** und der Pensionsversicherungsanstalt. Der Bf. machte in seiner Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung 2014 vom 30.10.2015 die folgenden Aufwendungen geltend: An Sonderausgaben: Versicherungsprämien (€ 1.100,00), Darlehensrückzahlungen (€ 7.900,00), Kirchenbeitrag (€ 395,00) und Geldspenden (€ 1.500…
…Der Beschwerde war somit in diesem Punkt keine Folge zu geben. 3.1.3. Verlustvortrag (2014) Gemäß § 18 Abs 6 EStG 1988 sind als Sonderausgaben ua auch Verluste abzuziehen, die in einem vorangegangenen Jahr entstanden sind, wenn die Verluste durch ordnungsgemäße Buchführung oder bei Steuerpflichtigen…
…der Steuerpflichtige, der eine abgabenrechtliche Begünstigung in Anspruch nimmt, selbst einwandfrei und "unter Ausschluss jeden Zweifels" das Vorliegen der Umstände darzulegen, auf die die Begünstigung gestützt werden kann, wobei die Gründe im Einzelnen anzuführen sind (Behauptungs- und Nachweispflicht: Jakom/Peyerl, EStG12, § 34 Rz 9, mit…
…Gesamtbetrag der Einkünfte von 60.000 Euro ein absetzbarer Betrag in der Höhe von 60 Euro ergebe. Verpflichtende Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften könnten höchstens im Ausmaß von 400 Euro als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Dagegen richtete sich die Beschwerde vom 5. Juli 2017…