…Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Ein abgeschlossenes Verfahren kann aufgrund dieser gesetzlichen Bestimmung nur dann auf Antrag des Steuerpflichtigen wiederaufgenommen werden, "wenn Tatsachen oder Beweismittel im abgeschlossenen Verfahren neu hervorgekommen sind". Das Neuhervorkommen ist aus der Sicht des Antragstellers…
…oder Beweismittel "neu hervorgekommen sind". Aus dem insoweit klaren Wortlaut des § 303 (1) lit b iVm (2) lit b BAO ist abzuleiten, dass bei einem Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens das Neuhervorkommen von Tatsachen aus der Sicht des Antragstellers zu beurteilen ist (vgl. dazu Pabst…
…aber erst danach hervorgekommen sind. Das Neuhervorkommen von Tatsachen ist bei der beantragten Wiederaufnahme aus der Sicht des Antragstellers zu beurteilen (vgl. VwGH 24.2.2021, Ra 2020/15/0105 mwN). Tatsachen, die dem Antragsteller schon immer bekannt gewesen sind, deren steuerliche Berücksichtigung er aber…
…aber erst danach hervorgekommen sind. Das Neuhervorkommen von Tatsachen ist bei der beantragten Wiederaufnahme aus der Sicht des Antragstellers zu beurteilen (vgl. VwGH 24.2.2021, Ra 2020/15/0105 mwN). Tatsachen, die dem Antragsteller schon immer bekannt gewesen sind, deren steuerliche Berücksichtigung er aber…
… 303 Abs. 1 BAO auf Wiederaufnahme des abgeschlossenen Einkommensteuerverfahrens für 2017 wurde am 8. Jänner 2024 abgewiesen. In der Begründung führte das Finanzamt aus, dass bei der antragsgebundenen Wiederaufnahme das Neuhervorkommen von Tatsachen aus Sicht des Antragsstellers zu beurteilen sei (vgl. VwGH 19.10.2016…
…des Antragsstellers spielt keine Rolle! Der Behörde dürften jedoch unstrittig nicht sämtliche Tatsachen bzw. Beweise bekannt gewesen sein. Warum hatte sie sonst mit einem Ergänzungsersuchen weitere relevante Unterlagen nachgefordert? Ein Verschulden der Partei an der behördlichen Unkenntnis entscheidungsrelevanter Umstande stellt keinen Grund dar, eine sich…
…15/0105; VwGH 26.11.2015, Ro 2014/15/0035). Nach nunmehr ständiger Rechtsprechung des VwGH ist das Neuhervorkommen von Tatsachen bei der beantragten Wiederaufnahme aus der Sicht des Antragstellers (hier also der Bf) zu beurteilen (vgl VwGH 23.03.2022, Ra 2021/15/0100;…
…15/0105; VwGH 26.11.2015, Ro 2014/15/0035). Nach nunmehr ständiger Rechtsprechung des VwGH ist das Neuhervorkommen von Tatsachen bei der beantragten Wiederaufnahme aus der Sicht des Antragstellers (hier also des Bf) zu beurteilen (vgl VwGH 24.2.2021, Ra 2020/15/0105;…
…Bei der Wiederaufnahme auf Antrag ist das Neuhervorkommen von Tatsachen aus der Sicht des Antragstellers zu beurteilen (VwGH 19.10.2016, Ra 2014/15/0058). Es wurden keine bereits zum Zeitpunkt der Bescheiderlassung existenten, aus Ihrer Sicht neu hervorgekommenen Tatsachen geltend gemacht: - Welche Rechnungen und…
…Aus dem insoweit klaren Wortlaut des § 303 Abs 1 lit b iVm Abs 2 lit b BAO ist somit abzuleiten, dass bei einem derartigen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens das Neuhervorkommen von Tatsachen aus der Sicht des Antragstellers zu beurteilen ist (VwGH 29.03.2017…
…dieser Sachverhalt bereits Thema beim letzten Antrag auf Wiederaufnahme und des diesbezüglichen Erkenntnisses. Aus dem damaligen Erkenntnis (BFG 17.9.2024, RV/5100013/2024; Seite 12): < WA ist nicht begrenzt; neue Tatsachen aus der Sicht des Antragstellers (Unterlagen von Frau B) Beilagen in tschechischer…
…bekannt geworden sind. Aus dem insoweit klaren Wortlaut des § 303 Abs. 1 lit. b iVm Abs. 2 lit. b BAO ist somit abzuleiten, dass bei einem Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens das Neuhervorkommen von Tatsachen aus der Sicht des Antragstellers zu beurteilen ist. Gleiches gilt…
…bekannt geworden sind. Aus dem insoweit klaren Wortlaut des § 303 Abs. 1 lit. b iVm Abs. 2 lit. b BAO ist somit abzuleiten, dass bei einem Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens das Neuhervorkommen von Tatsachen aus der Sicht des Antragstellers zu beurteilen ist. Gleiches gilt…
…gemacht habe. Von einem Versäumnis seinerseits könne nicht gesprochen werden, weil er von falschen Voraussetzungen betreffend die Lohnabrechnung ausgegangen sei. Die Behinderung und deren steuerliche Auswirkungen seien aus Sicht des Antragstellers zu beurteilen. Eine Behinderung sei aber nicht gleichzusetzen mit einer übersehenen Aufwendung. Wesentlich sei…
…Neuberechnung der Einkommensteuer 2015 von der Abgabenbehörde als Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs 1 BAO gewertet worden sei. Die Abgabenbehörde verwies darauf, dass bei einem Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens das Neuhervorkommen von Tatsachen aus der Sicht des Antragstellers zu beurteilen sei…
…geworden sind. Aus dem insoweit klaren Wortlaut des § 303 Abs. 1 lit. b iVm Abs. 2 lit. b BAO ist somit abzuleiten, dass bei einem Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens das Neuhervorkommen von Tatsachen aus der Sicht des Antragstellers zu beurteilen ist (vgl. VwGH 19…
…aus der Sicht des jeweiligen Antragstellers (im vorliegenden Fall aus der Sicht des Bf.) zu beurteilen ist. Aus dem Akteninhalt, insbesondere aus den vom Bf. vorgelegten Kontoauszügen 2009 über den Erhalt der Honorare als Fechtlehrer ist ersichtlich, dass dem Bf. naturgemäß die Tatsache des Erhaltes…
…dargestellt habe. Die Voraussetzung der fehlenden Kenntnis des Abgabepflichtigen vom Wiederaufnahmegrund sei nicht gegeben. Der Bf. stellte den Antrag auf Vorlage seiner Beschwerde an das Bundesfinanzgericht und wiederholte seine Ansicht, dass das Hervorkommen neuer Tatsachen nicht aus der Sicht des Antragstellers zu beurteilen sei. Auch…
…auf Wiederaufnahme hat - bei Geltendmachung neu hervorgekommener Tatsachen insbesondere die Behauptung zu enthalten, dass Tatsachen und Beweismittel neu hervorgekommen sind, wobei das Neuhervorkommen von Tatsachen aus der Sicht des Antragstellers zu beurteilen ist. Gemeint sind also Tatsachen, die zwar im Zeitpunkt der Bescheiderlassung bereits existierten…
…neuen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen. Das Neuhervorkommen von Tatsachen oder Beweismitteln sei immer aus der Sicht des Antragstellers - und nicht der Finanzverwaltung - zu beurteilen. Die Nachholung einer in der Erklärung vergessenen Antragstellung im Wege der Wiederaufnahme des Verfahrens sei nicht zulässig, da unter "Tatsachen"…