…eine der genannten Voraussetzungen , so ist für eine Ermessensentscheidung kein Raum, sondern die Behörde hat diesfalls den Antrag aus Rechtsgründen abzuweisen. Der Grundgedanke des Gefährdungstatbestandes, der die Bewilligung einer Zahlungserleichterung zwingend ausschließt, liegt im unbedingten Vorrang der Sicherung der Einbringlichkeit eines Abgabenrückstandes gegenüber der allenfalls…
…etwas einzustehen, womit ihn nichts verbindet, hier also auch für Umstände, die außerhalb seiner Interessen- und Einflusssphäre liegen." Das Fazit ganz am Ende laute: "Die Sicherung der Hereinbringung von Steuern ist gewiss ein wichtiges Anliegen, doch berechtigt dies nicht, Personen mit Haftungen zu belasten, die…
…ohne Erfolg. 3) Die oben zitierte Bestimmung wird insbesondere im letzten Satz des 1. Absatzes auf Seite 2 des Bescheids noch dahingehend erläutert, dass die Gefährdung der Einbringlichkeit schlechthin nicht der Bewilligung einer Aussetzung entgegensteht. 4) Auf Seite 2 des angefochtenen Bescheides, 2. und 3…
…erster Instanz zum Zeitpunkt der Erlassung des Sicherstellungsauftrages hat sich ein dringender Tatverdacht des Vorliegens einer Abgabenhinterziehung durch ungerechtfertigte Geltendmachung von Vorsteuerbeträgen ergeben, jedoch ist selbst beim Vorliegen einer Abgabenhinterziehung in bedeutender Höhe nicht automatisch davon auszugehen, dass eine Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgabenschuldigkeiten besteht.…
…eine der genannten Voraussetzungen, so ist für eine Ermessensentscheidung kein Raum, sondern die Behörde hat diesfalls den Antrag aus Rechtsgründen abzuweisen. Der Grundgedanke des Gefährdungstatbestandes, der die Bewilligung einer Zahlungserleichterung zwingend ausschließt, liegt im unbedingten Vorrang der Sicherung der Einbringlichkeit eines Abgabenrückstandes gegenüber der allenfalls…
…ein Instrument zur Sicherung der verkürzten Abgaben, die beim Primärschuldner nicht eingebracht werden können. Zu Ihrem Hinweis, dass Ihre finanzielle Lage prekär ist, wird auf die ständige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes verwiesen, der darin anführt, dass die Abgabenbehörde die Frage der Einbringlichkeit der Haftungsschuld beim Haftenden…
…BAO Folge gegeben und der angefochtene Bescheid aufgehoben. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Sicherstellungsauftrag vom 28.9.2016 ordnete das Finanzamt zur Sicherung der im Betriebsprüfungsverfahren festgestellten voraussichtlichen…
…wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Sicherstellungsauftrag vom 22. April 2014 ordnete das Finanzamt zur Sicherung der im Betriebsprüfungsverfahren festgestellten voraussichtlichen Nachforderungen an…
…BAO Folge gegeben und der angefochtene Bescheid aufgehoben. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Sicherstellungsauftrag vom 30.04.2015 ordnete das Finanzamt zur Sicherung der im Betriebsprüfungsverfahren festgestellten voraussichtlichen…
…Es sei der Abgabenbehörde nur im Rahmen der Anfechtungsordnung möglich, dieses Rechtsgeschäft anzufechten. Es sei daher die Schlussfolgerung zu ziehen, dass das Verhalten des Abgabepflichtigen auf eine Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgabenschuld gerichtet gewesen sei, weil diese Maßnahme verhindere, dass zur Sicherung der Abgabenschuld ein…
…Dem Ermessen der Zollbehörde obliege die Festlegung der Reihenfolge, in welcher die Zollschuldner zur Entrichtung der Zollschuld heranzuziehen seien. Aus Zweckmäßigkeitsgründen werde zur Sicherung der Einbringlichkeit der Abgaben die Abgabenschuld im Rahmen des freien Ermessens allen Gesamtschuldnern zur Entrichtung vorgeschrieben. Dagegen richtete sich die nun…
…durch Erlassung von Haftungsbescheiden geltend gemacht. Die sachliche Rechtfertigung von Haftungsregelungen ergibt sich einerseits aus dem öffentlichen Interesse an der Sicherung der Einbringlichkeit öffentlich rechtlicher Ansprüche und andererseits aus einem durch eine Rechtsbeziehung begründeten sachlichen Zusammenhang zwischen der Person des Abgabepflichtigen und des Haftungspflichtigen (vgl…
…vom 4. April 2013 ordnete das Finanzamt zur Sicherung der im Betriebsprüfungsverfahren festgestellten voraussichtlichen Nachforderungen im Betrag von insgesamt € 528.300,00 (Beilage 2) die Sicherstellung in das bewegliche und unbewegliche Vermögen der Beschwerdeführerin (Bf.) an. Begründend wurde dazu der Betriebsprüfungsbericht vom 4. April…
…oder b) insoweit mit der Bescheidbeschwerde ein Bescheid in Punkten angefochten wird, in denen er nicht von einem Anbringen des Abgabepflichtigen abweicht, oder c) wenn das Verhalten des Abgabepflichtigen auf eine Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgabe gerichtet ist. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 25…
…hat - dem öffentlichen Interesse an der Sicherung der Einbringlichkeit öffentlich-rechtlicher Ansprüche dient und daß sie aus einer besonderen Rechtsbeziehung zwischen dem Abgabepflichtigen und dem Haftungspflichtigen erfließt. Die Tatsache, daß ein Verschulden des Haftungspflichtigen und schwere Einbringlichkeit (die vergebliche Versuche der Einbringung beim Primärschuldner und…
…zu begegnen: Ein Sicherstellungsauftrag gemäß § 231 BAO ist eine vorläufige Sofortmaßnahme zur Sicherung des Abgabenanspruches, um eine Gefährdung und wesentliche Erschwerung der Einbringlichkeit der Abgaben hintanzuhalten und kann daher nur auf einer vorläufigen groben Schätzung der Besteuerungsgrundlagen beruhen. Hingegen muss sich die Verdachtslage in Bezug…
…b) soweit mit der Bescheidbeschwerde ein Bescheid in Punkten angefochten wird, in denen er nicht von einem Anbringen des Abgabepflichtigen abweicht, oder c) wenn das Verhalten des Abgabepflichtigen auf eine Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgabe gerichtet ist. (3) Anträge auf Aussetzung der Einhebung können bis…
…dass der Betrag von nur einem Schuldner erbracht werden kann (BFH 02.08.1988, VII B 111/87). Die Entscheidung des Zollamtes, zur Sicherung der Einbringlichkeit der Abgaben, die Abgabenschuld allen Gesamtschuldnern zur Entrichtung vorzuschreiben, erscheint daher auch aus dieser Sicht ermessensgerecht und der Bf…
…zu nehmen, wenn nicht damit zu rechnen ist, dass der Betrag von nur einem Schuldner erbracht werden kann (BFG 02.08.1988, VII B 111/87). Die Entscheidung des Zollamtes, zur Sicherung der Einbringlichkeit der Abgaben, die Abgabenschuld allen Gesamtschuldnern zur Entrichtung vorzuschreiben, erscheint daher…
…Die an den Einfuhren nur mitwirkenden Speditionen werden zur Sicherung der Einbringlichkeit des Antidumpingzolls ebenfalls zur Abgabenentrichtung herangezogen. Ein Gesamtschuldverhältnis besteht mit der Sped. S (S) hinsichtlich eines Betrages von € 128.407,55 und mit der Sped. L hinsichtlich eines Betrages von € 71…