…im Sinne des § 38 BierStG festgestellt worden seien, insbesondere hinsichtlich der Malzeinsatzmenge bei den Produkten Pils und Märzen sowie der Sudhausausbeute iVm der Schwandmenge. Aufgrund der fehlenden ausreichenden Aufzeichnungen betreffend die tatsächlich hergestellte Biermenge würden sich daher begründete Zweifel dahingehend ergeben, ob die Angaben in…
…Denn nur mit den in § 38 BierStG normierten Aufzeichnungen lässt sich unter Berücksichtigung der Anfang- und Endbestände, etwaiger Aufnahmen in das Steuerlager sowie unter Berücksichtigung anderer Faktoren (Schwand, etc.) ermitteln oder berechnen, wie viel Bier tatsächlich in den freien Verkehr überführt worden ist. Entgegen der…
… 38 BierStG festgestellt worden seien, insbesondere hinsichtlich der Malzeinsatzmenge bei den Produkten Pils und Märzen, sowie der Sudhausausbeute iVm der Schwandmenge. Aufgrund der fehlenden ausreichenden Aufzeichnungen betreffend die tatsächlich hergestellte Biermenge würden sich begründete Zweifel dahingehend ergeben, ob die Angaben in den Sudberichten korrekt durchgeführt…
…zu den von der Brauerei geführten Aufzeichnungen ausgeführt hat, führen die weiteren Produktionsschritte technisch bedingt zu Mengenverlusten. Der Schwand an Bier ist - so der Bf in der mündlichen Verhandlung - im Rahmen der Herstellung von Bier jene Menge, die ausgehend von der Menge an ausgeschlagener Würze…
…38 Biersteuergesetz 1995 (BierStG) vorhanden seien, insbesondere die Malzeinsatzmenge bei den Produkten Pils und Märzen, sowie die Sudhausausbeute im Hinblick auf die Schwandmenge. Aufgrund fehlender ausreichender Aufzeichnungen betreffend die tatsächlich hergestellte Biermenge würden sich begründete Zweifel ergeben, ob die Angaben in den Sudberichten korrekt durchgeführt…
…2019 angeführten Schlussfolgerung begründete Zweifel hinsichtlich der korrekten Angaben in den Sudberichten ergeben hätten, insbesondere in Hinblick auf die hohen Malzeinsatzmengen bei allen Bierprodukten sowie die Sudhausausbeute in Verbindung mit den Schwandmengen. Auch die während der Betriebsprüfung abgegebenen Stellungnahmen hätten zu keiner Aufklärung des Sachverhalts…