…werden, dass die Mutter der Bf. im Jahr 2013 bzw. 2014 an einer die Schuldfähigkeit ausschließenden oder erheblich einschränkenden psychischen Erkrankung, insbesondere einer Suchterkrankung litt. Die inländische Steuer für die verfahrensgegenständlichen Kapitalerträge - die der Bf. alleine zuzurechnen sind - wurde im Veranlagungsjahr 2013 vorsätzlich nicht erklärt…
…Erkenntnisse auf rechtliche Fragestellungen befasst. Sie umfasst auch die Kriminalpsychologie. Ihre Aufgaben im Strafrecht sind u.a. die Begutachtung der Zuverlässigkeit und Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen und der Schuldfähigkeit von Straftätern, Fragen der Zeugenvernehmung und des Wiedererkennens von Tatverdächtigen durch Augen- und Ohrenzeugen. (aaO, Stichwort "Rechtspsychologie"…
…7 RZ 17). Dass ein Burn-Out-Syndrom vorliegt wird nicht bezweifelt und bedarf somit keiner näheren Erläuterung durch Erstellung eines Sachverständigengutachtens. Allerdings liegt im Sinne der oben zitierten Rechtsprechung keine Zurechnungsunfähigkeit und damit jedenfalls eine Schuldfähigkeit vor, sodass der Beweisantrag abzuweisen war. Strafbemessung: Gemäß …
…in Verbindung mit § 11 FinStrG verantwortlich. Zu diesem Spruch des angefochtenen Erkenntnisses ist zunächst auszuführen, dass der belangte Verband Fa. A-GmbH, mangels eigener Handlungs- und Schuldfähigkeit, selbst nicht Beitragstäter im Sinne des § 11 FinStrG sein kann, sondern dass ihn lediglich, unter den Voraussetzungen des…
…ist noch nicht abgeschlossen. Es könnte sein, dass daraus ein Erbe zu erwarten ist. Der Verteidiger beantragt wie in der Beschwerde. Es wird zudem die Einholung eines neurologisch-psychatrischen Gutachtens zur Schuldfähigkeit des Bf. im Tatzeitraum beantragt. Der Bf. war im Tatzeitraum nicht schuldfähig. Verteidiger…
…Anpassungsstörung und Störung der Impulskontrolle, Persönlichkeitsstörung mit schizoiden und dissozialen 2012-03-06 PSYCHIATRISCHES GUTACHTEN (SCHULDFÄHIGKEIT IM 11/2011) Seit 2010 nicht mehr in der Lage regelmäßig und konstant einer Beschäftigung nachzugehen. es liegen keine Hinweise für besondere Beeinträchtigungen der psychischen Funktionen vor. Diagnose(n…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 1025-2 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen Herrn ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, wegen des Finanzvergehens der grob fahrlässigen Verletzung der Meldepflicht gemäß § 5 Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) nach § 15 Abs. 1 Z 2 WiEReG über die Beschwerde…
weitere GZ. RV/5300038/2013 IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Linz 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Richard Tannert, den Richter Dr. Peter Binder und die fachkundigen Laienrichter Dr. Karl Penninger und Ing. Johannes Gruber in der Finanzstrafsache gegen 1. A, geb…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht fasst durch die Richterin Mag. Heidemarie Winkler in der Verwaltungsstrafsache gegen ***Bf1-Adr*****BF1** wegen der Verwaltungsübertretung gemäß § 1 Abs. 1 in Verbindung mit § 16 Abs. 1 und Tarifpost D 1 und 4 des Gebrauchsabgabegesetzes (GAG) vom 8. Juli 1966, LGBl. für…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Verwaltungsstrafsache gegen den Beschwerdeführer Bf, AdresseBf, wegen der Verwaltungsübertretung gemäß § 5 Abs. 2 Wiener Parkometerabgabeverordnung in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Wiener Parkometergesetz 2006 über dessen Beschwerde vom 28.03.2018 gegen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Verwaltungsstrafsache gegen NN, GebDat, Adresse1 bzw. Adresse2 , wegen Verwaltungsübertretung gemäß § 2 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 Parkometergesetz 2006, LGBl. für Wien Nr. 9/2006, in der geltenden Fassung, über die Beschwerde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 2 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen Herrn S., geb., Brunn, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß §§ 33 Abs. 2 lit. a und b, 49 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten…
…zeigen jedoch Gründe auf, dass der Bf. außer Stande gewesen wäre das Unrecht seiner Taten zu erkennen. Zum Antrag auf Bestellung eines Gutachters zur allfälligen Feststellung der Schuldunfähigkeit des Bf. zu den Tatzeitpunkten: Außerhalb von Kriegszeiten stellt es ein außergewöhnliches Ereignis dar, wenn jemand den…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die RichterinR. über die Beschwerde des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vom 1. Juni 2021, gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67, vom 27. Mai 2021, Zl. MA67/Zahl/2021, wegen der Verwaltungsübertretung gemäß § 5 Abs…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende V, die Richterin R sowie die fachkundigen Laienrichter L1 und L2 über die Beschwerde des X, vertreten durch Rechtsanwalt RA, ***1***, vom 22.11.2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt vom 26…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Finanzstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ABG Wirtschaftprüfungs & Steuerberatungs GmbH wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde der Beschuldigten vom 11.03.2020…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. H.P in der Finanzstrafsache gegen ***Bf1***, geboren am ***1***, Str. 17, ***2*** Ort, Warenhandel, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß § 34 Abs. 1 Finanzstrafgesetz (FinStrG) über die Beschwerde der Beschuldigten vom 12.11…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Markus Knechtl LL.M. in der Verwaltungsstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, wegen der Verwaltungsübertretung gemäß § 5 Abs. 2 Parkometerabgabeverordnung, ABl. der Stadt Wien Nr. 51/2005, idF. ABl. der Stadt Wien Nr. Nr. 20…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. über die Beschwerde des Bf., Graz, vertreten durch Dr. Johannes Eltz, 1090 Wien, Währinger Straße 48, vom 18.11.2019, gegen das Straferkenntnis der belangten Behörde, Magistrat der Stadt Wien, MA 67, als Abgabenstrafbehörde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Markus Knechtl LL.M., die Richterin Mag.a Gertraud Hausherr sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Markus Fischer, BA und Mag. Johannes Denk in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Peter Johannes Mayerhofer…