…Juli 2021 führte der BF aus, er führe keinen doppelten Haushalt, sondern sei aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit an wechselnden Einsatzorten im Schienennetz der Bahn eingesetzt. Die Kosten der doppelten Haushaltsführung beliefen sich auf Telefon- und Portokosten. Seinen festen Wohnsitz habe er zusammen mit seiner Ehefrau…
…Er begann und beendete seinen Dienst an täglich wechselnden Orten (Expediten bzw. Betriebsbahnhöfen) am Schienennetz. Auch die Dienstzeiten wechselten täglich und lagen zwischen 4:17 Uhr (Dienstbeginn) und 1:01 Uhr (Dienstende). Der Bf hatte in den streitgegenständlichen Jahren seinen Wohnsitz in Bf1-Adr. Streit…
…aber bereits vor dem Jahr 2015 hinsichtlich des Fahrzeuges einen (weiteren) Mittelpunkt der Tätigkeit begründet, da die Fahrtätigkeit innerhalb des von einem Verkehrsunternehmen als Arbeitgeber ständig befahrenen Schienennetzes erfolgte. Dies entspreche der geltenden Praxis im Hinblick auf Lokführer oder Zugbegleiter der ÖBB oder Kraftfahrer eines…
…Werbungskosten mit der Begründung, dass eine Fahrtätigkeit hinsichtlich des Fahrzeuges einen (weiteren) Mittelpunkt der Tätigkeit begründen würde, wenn die Fahrtätigkeit innerhalb des von einem Verkehrsunternehmen als Arbeitgeber ständig befahrenen Liniennetzes oder Schienennetzes erfolgen würde (z.B. Lokführer oder Zugbegleiter der ÖBB, Kraftfahrer eines Autobusliniendienstes und…
…Hauptlinien in Schlesien schon elektrisch betrieben wurden, während es im übrigen Kontinent (ausgenommen die Schweiz, die schon 1915 aus Mangel an Kohle ihr überaus zuverlässiges Schienennetz elektrifizierten) noch ausnahmslos dampfte? Dieser winzige Ausschnitt aus der jeweiligen Literatur soll verdeutlichen, welche profunden Allgemeinkenntnisse in jede Richtung…
…zu Lokomotivführern ist eine erhöhte Konzentration bzw. Achtsamkeit beispielsweise zudem aus folgenden Gründen nötig: Generell ist das Verkehrsaufkommen im innerstädtischen Bereich unzweifelhaft erhöht und beschränkt sich starkes Verkehrsaufkommen nicht mehr auf Morgen- oder Abendspitzen. Innerstädtische Schienennetze weisen sehr viele, zum Teil ungesicherte Kreuzungen mit öffentlichen…
…die Anfangsphase von 5 Tagen zu bis ein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet wird. Die Fahrtätigkeit innerhalb des von einem Verkehrsunternehmen als Arbeitgeber ständig befahrenen Liniennetzes oder Schienennetzes (zB Lokführer oder Zugbegleiter, Kraftfahrer eines Autobusliniendienstes) begründet nach ständiger Verwaltungspraxis und Rechtsprechung einen Mittelpunkt der Tätigkeit…
…auf welche das Finanzamt verweist, nehmen den Mittelpunkt der Tätigkeit in einem Fahrzeug nur bei Fahrtätigkeit in einem abgegrenzten Bereich, auf nahezu gleich bleibenden Routen oder innerhalb eines von einem Verkehrsunternehmen als Arbeitgeber ständig befahrenen Linien- oder Schienennetzes an. Die Ansicht, bei einer auf Dauer…
…bei dem wiederkehrend dieselben Zielorte angefahren werden), die Fahrtätigkeit innerhalb des von einem Verkehrsunternehmen als Arbeitgeber ständig befahrenen Liniennetzes oder Schienennetzes erfolgt (vgl. Zorn aaO und die dort angeführte Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes). Reisen außerhalb des Einsatzgebietes sind gesondert nach den allgemeinen Grundsätzen zu beurteilen. Der…