… 905 ABGB, wonach Geldschulden am Wohnsitz des Schuldners als Schickschulden zu erfüllen wären, nicht zur Anwendung gelangen. Über die Beschwerde wurde erwogen: Ausgehend vom Inhalt der vorgelegten Verwaltungsakte wird seitens des Bundesfinanzgerichtes nachstehender unstrittiger Sachverhalt als entscheidungsrelevant festgestellt: Zwischen der MMM AG mit Sitz in…
… 905 ABGB, wonach Geldschulden am Wohnsitz des Schuldners als Schickschulden zu erfüllen wären, nicht zur Anwendung gelangen. Über die Beschwerde wurde erwogen: Ausgehend vom Inhalt der vorgelegten Verwaltungsakte wird seitens des Bundesfinanzgerichtes nachstehender unstrittiger Sachverhalt als entscheidungsrelevant festgestellt: Zwischen der MMM AG mit Sitz in…
… 905 ABGB, wonach Geldschulden am Wohnsitz des Schuldners als Schickschulden zu erfüllen wären, nicht zur Anwendung gelangen. Über die Beschwerde wurde erwogen: Ausgehend vom Inhalt der vorgelegten Verwaltungsakte wird seitens des Bundesfinanzgerichtes nachstehender unstrittiger Sachverhalt als entscheidungsrelevant festgestellt: Zwischen der MMM AG mit Sitz in…
…dass Geldbeträge am Konto des Vertragspartners eingehen (gemäß § 905 Abs. 2 ABGB sind Geldschulden "qualifizierte Schickschulden", bei denen der Überweiser die Gefahr des Ankommens trägt). Man hat sich auch aus diesem Grund für die Bargeldabwicklung entschieden (neben der kaufmännischen Vorsicht dem Zug-um-Zug-Prinzip…