IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke über die Beschwerden des ***1*** ***2***, ***3***, ***4***, zunächst vertreten durch LMG Lechner / Max / Graber Steuerberatungsgesellschaft m. b. H., 2512 Oeynhausen, Sochorgasse 3, nunmehr vertreten durch Dr. Schnabl und Partner OG, Steuerberatungsgesellschaft…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den RichterR in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Josef Schoffnegger, Pfarrplatz 1, 9020 Klagenfurt am Wörthersee, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 31. März 2016 betreffend Grunderwerbsteuer (Erf. Nr…
- Das Anbot war von der Zuwendenden ohne Bedingung der Unterlassung des Weiterverkaufes gestellt worden- -auch im Falle einer, in Folge der Annahme des Anbotes, zu Tage getretenen Veräusserungsabsicht seines Sohnes wäre es dem Bf., zur Vermeidung eines künftigen betrieblichen Unruheherdes, möglich gewesen, alleiniger Gesellschafter der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache A, Adr, vertreten durch Notar , gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 1.12.2014, ErfNr, betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der…
Durch diese Berechnung und deren Ergebnis entsprechenden Abänderung des gegenständlichen Grunderwerbsteuerbescheides wird weder dem Beschwerdebegehren der Bf entsprochen, noch der Berechnung der belangten Behörde, was im Ergebnis einer teilweisen Stattgabe der Beschwerde entspricht. Aus den genannten Gründen war spruchgemäß zu entscheiden. 3.2. Zu Spruchpunkt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache A, Adr, vertreten durch Notar , gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 1.12.2014, ErfNr, betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache A, Adr, vertreten durch Notar, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 6.2.2014, ErfNr, betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache des Herrn Bf., X., vertreten durch Herrn M.W. gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 19. Oktober 2010, Erf.Nr. x/x, St.Nr. y/y…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache A, Adr, vertreten durch Notar, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 6.2.2014, ErfNr, betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen…
…Kontounterlagen ***1*** Bank AG 2004 - 2013 o Ertragsaufstellung o Vermögensaufstellung • Stiftungsdokumente o Statuten der ***16*** Familienstiftung o Beistatuten zu den Statuten der ***16*** Familienstiftung o Widmungserklärung o Schenkungssteuer - Vorschreibung LI - Beiblatt - Schenkungsanzeige o Einantwortungsbeschluss - Beschluss o Notariatsakt Auszug aus Jahresabschluss 2006 o Ertragskonto per 31…
…der Wohnungen (siehe StNr.: ***StNr2***) verwendet worden. Der Vater habe dem Sohn die Verbindlichkeit erlassen. Die Schenkungsanzeige sei Ausfluss dieser Aktivität. Auch die Schenkung sei im EV7 nicht anzuführen gewesen, weil sie in den Wohnungen beinhaltet gewesen seien. Die Anschaffungskosten für die drei Wohnungen als…
…ursprünglich nicht absehbar gewesen sei, in welcher Höhe die Eltern der Beschwerdeführerin Mittel für den Hausbau zuwenden würden, sei eine Schenkungsanzeige mangels Kenntnis des genauen Betrages vorerst nicht vorgenommen worden. Nachdem sich im Mai 2010 die Sachlage entsprechend konkretisiert habe, seien die entsprechenden Schenkungen vorgenommen…
…für den Erwerb des Wohnungseigentumsobjektes R-Straße seien zur Gänze von seiner Stiefmutter (Bf) gekommen. Er habe die Schenkung der Geldsumme – der Kaufpreis belief sich damals seiner Erinnerung nach auf 330.000 Euro – dem Finanzamt im Wege einer Schenkungsanzeige gemeldet. Der Zeuge führte ferner aus…
…zugezählt worden sind und ob und wann eine Rückzahlung dieser Darlehen erfolgt ist, ferner ob und bejahendenfalls welche Schenkungssteuerererklärungen gelegt bzw. Schenkungsanzeigen erfolgt sind. Außerdem möge die Zeugin zu den Lebenshaltungskosten der Ehegatten *****[N1]***** und deren Finanzierung befragt werden. Die Zeugeneinvernahme ist gemäß § 183 Abs…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri. in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch Friedrich Gaigg, Kurhausstraße 7, 4820 Bad Ischl, über die Beschwerde vom 09.08.2011 gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 13.07.2011…
Die Steuerschuld entsteht nach § 12 Abs. 1 Z 2 ErbStG 1955 bei Schenkungen unter Lebenden mit dem Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung. Steuerschuldner ist auf Grund des § 13 Abs. 1 ErbStG 1955 der Erwerber, bei einer Schenkung auch der Geschenkgeber und bei einer Zweckzuwendung der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache A, Adr, über die Beschwerde vom 29.10.2014 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 16.10.2014, ErfNr, betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter, Mag. Dieter Fröhlich über die Bescheidbeschwerde vom 30.06.2017 des Bf., Adr. wohnhaft, ****Datum geboren, vertreten durch Rechtsanwalt Mag. Nikolaus Vasak, 1030 Wien, Ditscheinergasse 3/10 gegen den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2015 des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Robert Stadler, Hauptstraße 47, 4210 Gallneukirchen, über die Beschwerde vom 31. Jänner 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel (jetzt Finanzamt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., Adr., über die Beschwerde vom 27. Dezember 2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 12. Dezember 2013, ErfNr. 123, StNr. 12, betreffend Erbschaftssteuer zu Recht…