…von einem Betrag von 70 Euro auszugehen. Da von diesem Betrag 10 Euro auf die „Miete“ entfielen, ergibt sich ein Schandlohn von 60 Euro. Für die zweite ½ Stunde ist jedenfalls davon auszugehen, dass dieser zumindest 130 Euro betragen muss, da sich die „Miete“ von…
…die rechnerische Darstellung angeführt. Aktenkundig ist weiters, dass das Finanzamt versucht hat, die Höhe des Schandlohns zu ermitteln. Die Aussagen dazu sind widersprüchlich: Die Sexualdienstleisterin B gab hinsichtlich der vom Kunden zu zahlenden Entgelte für Sexualdienstleistungen an, der Kunde zahle für die erste ½ Stunde…
…keine Bedenken, den vom Finanzamt im Rahmen der Beschwerdevorentscheidung vom 10.11.2017 herangezogenen Wert von 70 Euro Schandlohn für die zweite ½ Stunde (= Gesamtpreis von 70 Euro brutto für die erste ½ Stunde und 140 Euro brutto für die zweite ½ Stunde, das…
…Zeitraum 2015 angewandt worden. Daran anschließend wurde die rechnerische Darstellung angeführt. Aktenkundig ist weiters, dass das Finanzamt versucht hat, die Höhe des Schandlohns zu ermitteln. Die Aussagen dazu sind widersprüchlich: Die Sexualdienstleisterin C.D. gab hinsichtlich der vom Kunden zu zahlenden Entgelte für Sexualdienstleistungen an…
…keine Bedenken, den vom Finanzamt im Rahmen der Beschwerdevorentscheidung vom 10.11.2017 herangezogenen Wert von 70 Euro Schandlohn für die zweite ½ Stunde (= Gesamtpreis von 70 Euro brutto für die erste ½ Stunde und 140 Euro brutto für die zweite ½ Stunde, das…
…die rechnerische Darstellung angeführt. Aktenkundig ist weiters, dass das Finanzamt versucht hat, die Höhe des Schandlohns zu ermitteln. Die Aussagen dazu sind widersprüchlich: Die Sexualdienstleisterin I gab hinsichtlich der vom Kunden zu zahlenden Entgelte für Sexualdienstleistungen an, der Kunde zahle für die erste ½ Stunde…
…eine Verkürzung nachstehender Abgaben bewirkt, indem er Erlöse und Umsätze, nämlich die "Schandlöhne" der bei der I. GmbH beschäftigten Dienstnehmerinnen nicht vollständig im buchhalterischen Rechenwerk und folglich auch nicht vollständig in den Jahressteuererklärungen aufgenommen und somit nicht vollständig erklärt hat, wodurch die nachstehenden Steuern bescheidmäßig…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter ***R*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, vertreten durch SWP Steuerberatung GmbH, Bahnhofplatz 2/2, 4600 Wels, über die Beschwerde vom 22. Juli 2022 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 14. Juni 2022 betreffend…
Außerdem widerspricht es den Erfahrungen des täglichen Lebens, dass ein Arbeitnehmer sein Dienstverhältnis aufgrund ausstehender Lohnzahlungen beendet und sich dann nicht weiter um diese Angelegenheit kümmert (und erst im Zuge seines eigenen Insolvenzverfahrens einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens bezüglich des Einkommensteuerbescheids stellt, da dieser…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache des Bf., über die Beschwerde vom 3.2.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Graz-Umgebung vom 16.1.2017 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2011 zu Recht erkannt: Die Beschwerde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., Adr.Bf., vertreten durch SRT Wirtschaftstreuhand GmbH Steuerberatungsges. & Co KG, Breitenfelder Gasse 7, 1080 Wien, über die Beschwerde vom 08. Mai 2008 gegen den Bescheid der belangten Behörde FA Wien…