…Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Das Zollamt Linz Wels hat mit dem im Spruch bezeichneten Bescheid ausgesprochen, dass für die Firma A für das näher bezeichnete Sattelfahrzeug der Marke Volvo gemäß Art. 204 Abs. 1 Buchstabe a und Abs. 3…
…9.2018). Aus den Daten des Zentralmelderegisters (ZMR) ergibt sich bei diesen DN kein Bezug zur Slowakei. Die Kfz-Zulassungsdatenbank EKIS weist für die Bf im Jahr 2014 eine aufrechte Zulassung für ein Sattelfahrzeug und einen Sattelanhänger in Österreich aus. Ab Nov. 2015 fand bei…
… 108 Abs. 1 ZollR-DG in Höhe von € 66,51 fest, weil betreffend des Sattelfahrzeuges, amtliche Kennzeichen ***8*** (BY), die sich aus dem Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung ergebenden Pflichten nicht erfüllt wurden. Dagegen erhob die Beschwerdeführer nach Verlängerung der Frist mit Eingabe vom 25…
…der im Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung in das Zollgebiet der Europäischen Union eingebrachten Beförderungsmittel eine der damit verbundenen Pflichten nicht erfüllt worden sei. Auf Grund des nach den güterbeförderungsrechtlichen Bestimmungen unzulässigen Güterverkehrs seien das Sattelfahrzeug und der Auflieger entgegen den Bestimmungen des Art. 558 Abs…
…sie zugelassene genannte Kraftfahrzeug im Unionsgebiet widerrechtlich verwendet habe. So habe der Lenker des Fahrzeugs B. mit dem gegenständlichen Sattelfahrzeug samt dem in Schweden zugelassenen Auflieger einen gewerblichen Gütertransport von Schweden nach Österreich durchgeführt, ohne im Besitz einer erforderlichen gültigen CEMT-Genehmigung zu sein. B…
…die widerrechtliche Verwendung eines im Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung in das Zollgebiet der Europäischen Union eingebrachten Beförderungsmittels eine der damit verbundenen Pflichten nicht erfüllt worden sei. Auf Grund des nach den güterbeförderungsrechtlichen Bestimmungen unzulässigen Güterverkehrs sei das Sattelfahrzeug entgegen den Bestimmungen des Art. 558 Abs…
…die widerrechtliche Verwendung eines im Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung in das Zollgebiet der Europäischen Union eingebrachten Beförderungsmittels eine der damit verbundenen Pflichten nicht erfüllt worden sei. Auf Grund des nach den güterbeförderungsrechtlichen Bestimmungen unzulässigen Güterverkehrs sei das Sattelfahrzeug entgegen den Bestimmungen des Art. 558 Abs…
…vom 5. Mai 1980. g) Kopie eines Duplikates eines Genehmigungsbescheides des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung aus dem Jahr 1995 betrreffend ein Iveco Sattelfahrzeug mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht von 18.000 kg. h) Kopie eines Bescheides des Amtes der Niederösterreichischen Landesregierung vom 16. August 2006…
…auf Anfrage mit, dass das genannte Vertretungsverhältnis nicht mehr aufrecht sei. II. Sachverhalt: Am 15.2.2012 erfolgte durch Zollorgane am Parkplatz Suben (Ausreise) eine Überprüfung des Sattelfahrzeugs KZ: ABC (TR) und DEF (TR). Zugelassen war das Fahrzeug auf das türkische Unternehmen I., gelenkt wurde…
…KG] keinerlei Privatanteile für Strom, Heizung und Telefon im Rahmen der geltend gemachten Betriebsausgaben ausgeschieden habe. Darüber hinaus seien im Jahr 1998 von der B-GmbH-CoKG ein Sattelfahrzeug und ein Sattelanhänger geleast und auf die KG angemeldet worden, wobei der Beschuldigte im angeführten Deliktszeitraum…
…dass von den beantragten Vorsteuern ein Gutteil (€ 35.550.-) auf Fakturen einer Fa. ***OP*** entfallen ist und die Grundlagen, nämlich die Monatsmieten für Sattelfahrzeugen incl. Auflieger überhöht (€ 7.000.- statt € 4.000.- ) verrechnet worden wären, kann seitens unserer Mandantschaft nicht gefolgt werden…