…die Rechtsmittelfrist wegen dessen Urlaubs verstrichen wäre, trifft auf jeden Fall einer Bescheidzustellung zu und kann im Nachhinein nicht die Zweckmäßigkeit einer Zustellung begründen. Es ist Sache des steuerlichen Vertreters, für Bescheidzustellungen während seiner Ortsabwesenheit Vorsorge zu treffen. Im vorliegenden Fall handelt es sich bei…
…Haftung für Steuerabzugsbeträge bleiben unberührt. (3) Die erstmalige Geltendmachung eines Abgabenanspruches anläßlich der Erlassung eines Haftungsbescheides gemäß Abs. 1 ist nach Eintritt der Verjährung des Rechtes zur Festsetzung der Abgabe nicht mehr zulässig." § 1008 ABGB lautet: "Folgende Geschäfte: Wenn im Nahmen eines Andern Sachen veräußert…
…bis 2. Juni 2008 als Geschäftsführer der Primärschuldnerin im Firmenbuch aufscheint. Dieser Sachverhalt, der seitens des Finanzamtes im Haftungsbescheid dargelegt wurde, wurde vom Bf. nicht bestritten und wird der Entscheidung zugrunde gelegt. Schuldhafte Pflichtverletzung: Bei Übernahme der Vertretertätigkeit hat sich dieser darüber zu unterrichten, ob…
… 63 IO zurückgewiesen. Die Firma wurde wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 40 FBG gelöscht. Aufgrund des Ergebnisses des Insolvenzverfahrens steht somit die Uneinbringlichkeit des im Haftungsbescheid dargestellten Abgabenbetrages bei der Primärschuldnerin zweifelsfrei fest. Rechtliche Erwägungen: Es ist Sache des Geschäftsführers, die Gründe darzulegen, die ihn ohne sein…
…9 Abs. 1 BAO ausgesprochen. Durch den Spruch des Haftungsbescheides, womit die Haftung für einen bestimmten Betrag einer bestimmten Abgabe geltend gemacht wird, wird die Sache des konkreten Haftungsverfahrens und insoweit auch der Rahmen für die Abänderungsbefugnis des Bundesfinanzgerichtes im Beschwerdeverfahren im Sinne des § 279…
…die Begleichung aller Verbindlichkeiten verwendet, die Abgabenschulden daher im Verhältnis nicht schlechter behandelt habe als andere Verbindlichkeiten. Hinsichtlich anderer Abgaben, die für das Geschäftsergebnis einer juristischen Person nicht erfolgsneutral seien, sei es Sache des gemäß § 80 BAO befugten Vertreters, darzutun, weshalb er nicht dafür Sorge…
…für die Begleichung aller Verbindlichkeiten verwendet, die Abgabenschulden daher im Verhältnis nicht schlechter behandelt hat als andere Verbindlichkeiten (VwGH 150.5.1997, 96/15/0003). Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist es Sache des Geschäftsführers, die Gründe darzulegen, die ihn ohne sein Verschulden daran…
…die auf den einzelnen Arbeitnehmer entfallende Lohnsteuer zumindest errechenbar sein müsse. Auch diese Voraussetzung erfüllt die berechnete, strittige Nachforderung (Pauschale Nachrechnung Finanz = Sache des Beschwerdeverfahrens) in keiner Weise. Der pauschal festgesetzten Lohnsteuer wurde nicht ein auf einen bestimmten Arbeitnehmer entfallender bislang unversteuerter Bezugsteil (zB…
…Frist von einem Monat zu entrichten. Nach der ständigen höchstgerichtlichen Rechtsprechung ist Spruch des Haftungsbescheides die Geltendmachung der Haftung für einen bestimmten Abgabenbetrag einer bestimmten Abgabe. Damit wird die Sache des konkreten Haftungsverfahrens und auch der Rahmen für die Änderungsbefugnis im Rechtsmittelverfahren festgelegt (etwa VwGH…
…Frist von einem Monat zu entrichten. Nach der ständigen höchstgerichtlichen Rechtsprechung ist Spruch des Haftungsbescheides die Geltendmachung der Haftung für einen bestimmten Abgabenbetrag einer bestimmten Abgabe. Damit wird die Sache des konkreten Haftungsverfahrens und auch der Rahmen für die Änderungsbefugnis im Rechtsmittelverfahren festgelegt (etwa VwGH…
…Spruch des Bescheides "§ 30c Abs. 3 Einkommensteuergesetz" genannt ist. Aus dem Umstand, dass das Finanzamt eine Unrichtigkeit in der Ermittlung der Höhe der ImmoESt annimmt, kann geschlossen werden, dass es den Bescheid auf § 30c Abs. 3 dritter Satz EStG 1988 stützen wollte. Sache des Beschwerdeverfahrens…
…Fall wurde die Kapitalertragsteuer dem Alleingesellschafter und Geschäftsführer der GmbH direkt vorgeschrieben. Bei dieser Festsetzung handelt es sich um einen Abgabenbescheid gemäß § 198 BAO und nicht um einen Haftungsbescheid im Sinne des § 224 BAO. Die Ausführungen in der Beschwerde und im Vorlageantrag gehen somit ins…
…279, Tz. 10) Spruch des Haftungsbescheides (§ 224) ist die Geltendmachung der Haftung für einen bestimmten Abgabenbetrag einer bestimmten Abgabe. Damit wird auch die Sache des konkreten Haftungsverfahrens und insoweit auch der Rahmen der Abänderungsbefugnis iSd § 279 Abs 1 festgelegt (vgl VwGH 19.12.2002, 2001…
…in jenem Zeitraum fällig wurden, in welchem er die Primärschuldnerin vertreten hat. Sind die Uneinbringlichkeit der Abgabenschuldigkeiten und die Vertreterstellung gegeben, so ist es nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes Sache des Vertreters, im Rahmen der ihm obliegenden qualifizierten Mitwirkungspflicht darzulegen, weshalb er nicht dafür Sorge…
…Richtung") ist durch die Sache begrenzt. "Sache" ist die Angelegenheit, die den Inhalt des Spruchs erster Instanz gebildet hat. Spruch des Haftungsbescheides ist die Geltendmachung der Haftung für einen bestimmten Abgabenbetrag einer bestimmten Abgabe. Damit wird die Sache des konkreten Haftungsverfahrens und auch der Rahmen…
…konkret zu nennen ist, ist eine Korrektur dieses Fehlers im Rechtsmittelverfahren nicht möglich, da der Haftungsbescheid die Sache des Verfahrens vorgibt und dies eine unzulässige erstmalige Geltendmachung eines Haftungsanspruches im Erkenntnis des BFG wäre. II. Stellung des Bf. als Vertreter Unbestritten ist, dass der Bf…
…Ermittlungen bezüglich der endgültigen Höhe des Abgabenausfalles nicht ausgeschlossen erscheinen lassen, dass ein im Spruch anders lautender Haftungsbescheid ergangen wäre, der zu einer Verminderung der Haftungssumme in Höhe einer allfälligen Konkursquote geführt hätte, sind die Voraussetzungen für eine Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde gegeben…
…dass nach dem Vorbringen des Beschwerdeführers ein Verrechnungsskonto eingerichtet worden war, aus dem Handlungsbevollmächtigter **X5** gemeinsam mit dem weitere Gesellschafter **X10** vereinbarungsgemäß Ausgaben für Baukosten zu bezahlen hatten. Sohin ist dieser Verschuldensvorwurf unrichtig. Es leidet daher auch der angefochtene Haftungsbescheid an einem erheblichen Begründungsmangel. Dieser…
…Spieler auch Vereinsmitglieder gewesen seien, ob Reiseaufwandentschädigungen direkt an die Spieler ausbezahlt worden seien und ob es zwischenzeitliche (zwischen 2009 bis 2013) bzw. bis zur Erlassung des Haftungsbescheides Kontaktaufnahmen seitens des Finanzamtes bzw. irgendwelchen Schriftverkehr mit dem Finanzamt gegeben habe, dass die Spielerverträge und Nettolohnvereinbarungen…
…für die Begleichung aller Verbindlichkeiten verwendet, die Abgabenschulden daher im Verhältnis nicht schlechter behandelt hat als andere Verbindlichkeiten (VwGH 15.5.1997, 96/15/0003). Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist es Sache des Geschäftsführers, die Gründe darzulegen, die ihn ohne sein Verschulden daran…