…grobes Verschulden trifft, insbesondere insoweit bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt. Nach § 217 Abs. 4 lit. b BAO iVm § 230 Abs. 3 BAO verhindern zeitgerechte Zahlungserleichterungsansuchen die Verwirkung von Säumniszuschlägen. Unbestritten ist, dass der Antrag…
… dies gilt nicht, wenn es sich bei der Zahlungsfrist um eine Nachfrist gemäß § 212 Abs. 3 erster oder zweiter Satz BAO handelt. Aus dem Einwand des Bf., er habe ein Zahlungserleichterungsansuchen ua betreffend die den Säumniszuschlägen zu Grunde liegenden Einkommensteuern eingebracht, lässt sich nichts gewinnen…
…Innsbruck vom 10. Jänner 2013, StNr. X über die Festsetzung eines zweiten Säumniszuschlages zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben und der angefochtene Bescheid aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe…
…die Festsetzung des Säumniszuschlages gemäß § 217 Abs. 4 lit. c BAO gehemmt habe. Dazu werde Folgendes festgestellt: Die ausnahmsweise Säumnis erfasse ausschließlich jene Fälle, in denen Abgabenschuldigkeiten nicht durch Zahlung bis zum Fälligkeitstag getilgt würden, nicht jedoch Fristverstöße anderer Art, wie verspätete Ansuchen um Zahlungserleichterungen…
…BAO zukommt, ist sachverhaltsmäßig darauf hinzuweisen, dass die Ratenzahlung zeitlich vor der Verhängung des Säumniszuschlages bewilligt worden ist. Die Frage, ob die Stattgabe eines verspäteten Zahlungserleichterungsansuchens eine rückwirkende Zuerkennung oder Verlängerung von Zahlungsfristen bewirkt, wird von der Rechtsprechung des Bundesfinanzgerichtes (BFG 03.01.2017, RV…
…gelte das Zahlungserleichterungsansuchen als verspätet eingebracht und habe daher auch keine Einbringungshemmung gemäß § 230 BAO bewirkt. Obwohl der Abgabenbehörde kein Fax vom 14.10.2015 vorliege, sei aufgrund des Faxes vom 16.11.2015, das als Nachweis habe dienen sollen, das Zahlungserleichterungsansuchen nachträglich mit 14…
… 217 Abs. 7 BAO sind auf Antrag des Abgabepflichtigen Säumniszuschläge insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft, insbesondere insoweit bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt. Im gegenständlichen Fall…
…ins Leere, zumal bei Verhängung von Säumniszuschlägen allein die Nichtentrichtung einer Abgabe oder eines Strafbetrages zu den angegebenen Zeitpunkten von Bedeutung ist. Die vom Spruchsenat verhängte Geldstrafe wurde bis zum tatsächlichen Fälligkeitszeitpunkt am 21.08.2017 nicht entrichtet und haftete zur Gänze unberichtigt aus, sodass…
…bei Vorliegen der objektiven Tatbestandsmerkmale zur Vorschreibung des Säumniszuschlages unter Ausschluss eines Ermessens verpflichtet. Es liege auch kein unter der Begünstigung des § 217 Abs. 7 BAO fallender Sachverhalt vor, da diese Bestimmung nur eine verspätete Tilgung betreffe, nicht jedoch Fristverstöße anderer Art wie verspätete Zahlungserleichterungsansuchen…
…treffe. Der in der Norm des § 217 Abs. 7 BAO verwendete Begriff der Säumnis umfasse nur verspätete Tilgung, nicht jedoch Fristverstöße anderer Art, wie z.B. verspätete Zahlungserleichterungsansuchen. Dazu sei auf den Grundtatbestand bei Verhängung von Säumniszuschlägen gemäß § 217 Abs. 1 BAO zu verweisen, der…
…der verspäteten Zahlung ein grobes Verschulden zugrunde liegt. Diese Rechtsmeinung geht auch aus dem VwGH Erkenntnis vom 20. Mai 2010 (2008/15/0305) hervor, bei dem eingehend darauf hingewiesen wurde, dass vorangegangene Säumnisse bzw. Nicht-Säumnisse für die Herabsetzung bzw. Unterlassung der Festsetzung des Säumniszuschlages…
…Verwirkung von Säumniszuschlägen. Zeitgerecht (im Sinne des § 230 Abs. 3 BAO) ist ein solches Ansuchen, wenn es vor Ablauf der für die Entrichtung der Abgabe zur Verfügung stehenden Frist (spätestens am Fälligkeitstag) eingebracht wird. Da das am 2.3.2019 eingebrachte Zahlungserleichterungsansuchen verspätet eingebracht wurde…
…die verspätete Einbringung eines Zahlungserleichterungsansuchens. Eine Prüfung, welcher Umstand zur Unterlassung einer fristgerechten Einbringung eines Stundungsansuchens geführt hat und ob die Antragstellung grob oder leicht fahrlässig unterblieb, war somit nicht geboten. Da insgesamt keine Gründe vorgebracht wurden, die geeignet wären, eine Rechtswidrigkeit der gegenständlichen Säumniszuschläge…
…nichts gewinnen, weil diesfalls der Stundungszinsenbescheid vom 09.04.2018 zu bekämpfen gewesen wäre. Der mangels verspäteten Zahlungserleichterungsansuchens und verspäteter Entrichtung bereits am 28.02.2018 verwirkte Säumniszuschlag kann jedoch nicht rückwirkend beseitigt werden (vgl. VwGH 18.9.2003, 2002/16/0256). Conclusio Da die…
…4 BAO von der Abgabenbehörde zuerkannten aufschiebenden Wirkung, die gegenständlich aber nicht erteilt wurde) eine Hemmung und damit Verhinderung einer Verwirkung von Säumniszuschlägen bewirken. Ein Zahlungserleichterungsansuchen wäre daher nur dann rechtzeitig gewesen, wenn ein solches bereits vor dem Ablauf der für die Entrichtung einer Abgabe…
… 230 Abs. 4 BAO von der Abgabenbehörde zuerkannten aufschiebenden Wirkung) eine Hemmung und damit Verhinderung einer Verwirkung von Säumniszuschlägen bewirken, vermag eine verspätete (und noch dazu unwirksame) Zahlungsvereinbarung den Bf. vom Vorliegen eines groben Verschuldens nicht zu exkulpieren. Darüber hinaus ergeben sich die Fälligkeitstermine der…
…7 BAO sind auf Antrag des Abgabepflichtigen Säumniszuschläge insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft, insbesondere insoweit bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt. Im gegenständlichen Beschwerdefall war strittig…
…Art wie verspätete Zahlungserleichterungsansuchen (VwGH 22.1.1987, 86/16/0023). Der Bf. war zwar auch hinsichtlich der weiteren Abgabenschuldigkeiten, die von der Zahlungserleichterungsbewilligung (Bescheid vom 11. März 2014) umfasst waren säumig, jedoch war für diese Abgabenschuldigkeiten gemäß § 217 Abs. 10 BAO keine Säumniszuschläge festzusetzen…
…Säumniszuschläge iHv 870,09 € (Lohnsteuer) und 163,86 € (Dienstgeberbeitrag) festgesetzt. Die Abgaben wurden am 17.04.2025 von der Bf. beglichen. Zur nicht zeitgerechten Entrichtung der Abgaben hat die Bf. bis heute - trotz gewährter Fristverlängerungen - kein Vorbringen erstattet. Die verspätete Einbringung des Zahlungserleichterungsansuchen…
…verspätete Einreichung von Zahlungserleichterungsansuchen (VwGH 22.11.1987, 86/16/0023). **** Dagegen beantragte die Bf. mit Eingabe vom 21.06.2018 die Entscheidung über die Beschwerde durch das Bundesfinanzgericht. Grundsätzlich sei es richtig, dass im Fall einer nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichteten Abgabe ein Säumniszuschlag…