…ersten - wird im Zuge der Berufung erstmals eingewendet und soll als Beleg dafür dienen, dass nicht nur ein „punktuelles“ Risikogeschäft vorgelegen hat. Bf.: | | 2007 | 2008 | | € | € | Forderung H. Privatstiftung | 3.573.000 | 4.684.000…
…sich gerade in den zitierten Fällen um die Beurteilung von gewillkürtem Betriebsvermögen handelt. Voraussetzung für die Zurechnung von branchenuntypischen Termingeschäften zum betrieblichen Bereich (als gewillkürtes Betriebsvermögen) ist, dass das Risikogeschäft von vorneherein als betriebliches Geschäft behandelt wurde. Geschieht dies erst nachdem sich ein Verlust abzeichnet…
…dann nicht dem Betriebsvermögen einer Gesellschaft zuzurechnen, wenn deren Anschaffung gesellschaftsrechtlich veranlasst ist (VWGH 98/15/0169, 20.06.2000). Auch bei Risikogeschäften ist zu untersuchen, ob deren Veranlassung eine betriebliche oder gesellschaftsrechtliche ist. Es ist dabei zu prüfen, ob dadurch private Interessen und private…
…nicht dem Betriebsvermögen einer Gesellschaft zuzurechnen, wenn deren Anschaffung gesellschaftsrechtlich veranlasst ist (VwGH 98/15/0169, 20.06.2000). Auch bei Risikogeschäften ist zu untersuchen, ob deren Veranlassung eine betriebliche oder eine gesellschaftsrechtliche ist. Es ist dabei zu prüfen, ob dadurch private Interessen und private…
…fest (UFW GZ RV/1126-L/07 vom 14.01.2011) , dass es für die betriebliche Veranlassung von Termingeschäften ausreicht, wenn die Risikogeschäfte von vorneherein als betriebliche Geschäfte behandelt werden, nach Art, Inhalt und Zweck des Geschäftes ein Zusammenhang mit dem Betrieb besteht und das…
…einem unangemessenen hohen Preis, Berechnung überhöhter Entgelte für Leistungen gegenüber dem Gesellschafter, nachträgliche Preissenkungen durch den Gesellschafter, bewusstem Eingehen ungünstiger Risikogeschäfte. Entscheidend ist allein, dass der Gesellschafter das Eigenkapital der Gesellschaft vermehrt und für diese Zuwendung nur Vorteile als Gesellschafter erlangt (vgl. Kirchmayr in Achatz…
…wie konkret das Risiko, dass sich der Kurs der Griechenlandanleihe wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten der Emittentin negativ entwickelt - in sich birgt. Es besteht keine sachliche Rechtfertigung dafür, Risikogeschäfte nur dann als der betrieblichen Sphäre zugehörig anzusehen, wenn sie erfolgreich sind. Unternehmerische Entscheidungen bleiben, auch wenn sie…