…Abs. 3 Z 8 UStG 1994 aus der Tätigkeit als Schausteller. Zu den auf gelegentlich stattfindenden Jahrmärkten, Volksfesten, Messen oder aber im Rahmen von ortsgebundenen festen Rummelplätzen angebotenen Leistungen gehören beispielsweise das Betreiben von Fahrgeschäften (Kinder-Karussells, Ringelspiele, Hochschaubahnen, Autodrome, Luft- und Schiffschaukeln, Riesenräder, Achterbahnen…
…Unternehmen als Schausteller bezeichnet, die nicht Künste, sondern Belustigungsgeschäfte, Schaustellungen und Fahrgeschäfte aller Art (wie etwa Schießbuden, Grotten- und Geisterbahnen, Ringelspiele, Schaukeln, usw) anbieten und zwar unabhängig davon, ob es sich dabei um sesshafte oder nicht sesshafte Schausteller handelt (vgl. Berger/Wakounig, in: Online Kommentar…