…hinterzogenen Abgaben) ergibt das Jahr 2008 (mit Ablauf des 31.12.2008). Die Abgabenfestsetzung mit 28.04.2008 für das Jahr 2000 ist demnach noch nicht verjährt. ad Einkommensteuer 2000: Ein wie beim Beschwerdeführer vorliegender, fehlerhafter Lohnsteuerabzug kann im Rahmen der Veranlagung wieder korrigiert werden…
…des Folgemonats vorliegen. 2. Wie insoweit vom Spruchsenat zutreffend und auch wohl relevant ausgeführt, dient die Führung der Lohnkonten - siehe Kotschnigg in Tannert/Kotschnigg, FinStrG § 33, Verletzung der Pflicht zur Führung von Lohnkonten, steuerrechtlicher Rahmen, Rz 269 - vor allem dazu, die Richtigkeit des Lohnsteuerabzuges jederzeit…
…Wie bereits dargelegt wurde, ist eine Anfechtung der Anspruchszinsenbescheide mit dieser Begründung nicht möglich, zumal Zinsenbescheide nicht die materielle Richtigkeit des Stammabgabenbescheides voraussetzen. Es war daher nicht rechtswidrig, dass die belangte Behörde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen hat. Im Übrigen wurde oben bereits ausführlich dargelegt…
…Übermeter", die Zusatzleistungen und der Aufwertungsfaktor für die Außenputzpartie Nr. 36 hervorgingen, bestand für das Gericht keine Veranlassung an der Richtigkeit des ausgewerteten Zahlenmaterials zu zweifeln bzw. davon abzuweichen. Herr S war bei der Schlussbesprechung dabei und hat dem seinerzeit vorgefundenen Zahlenmaterial gleichfalls nicht widersprochen…
…die Bf. mit Schreiben vom 25.01.2023 Beschwerde erhoben hatte, richtete das Finanzamt an den vormaligen Dienstgeber ein Auskunftsersuchen vom 16.02.2023 hinsichtlich des vorgenommenen Lohnsteuerabzugs bzw. die Richtigkeit des dem Finanzamt am 11.01.2021 übermittelten die Bf. betreffenden Lohnzettels. In Reaktion…
…sachliche Richtigkeit der Bücher oder Aufzeichnungen in Zweifel zu ziehen." Zu Spruchpunkt I. (Abweisung) Ein wie beim Bf. vorliegender, fehlerhafter Lohnsteuerabzug kann im Rahmen der Veranlagung wieder korrigiert werden. Für die veranlagende Behörde besteht nämlich keine Bindung an die (unrichtige) Vornahme des Lohnsteuerabzuges vom…
…Wiederaufnahme des Verfahrens möglich (Hofstätter/Reichl, Die Einkommensteuer, Kommentar §§ 82, 83 Tz 8, EStG 1988 unter Hinweis auf VwGH 22. 12. 1966, 2328/64). Im gegenständlichen Verfahren wurden die Einkommensteuerverfahren nach § 303 BAO wiederaufgenommen. Nach § 83 Abs. 1 EStG ist der Arbeitnehmer beim Lohnsteuerabzug Steuerschuldner…
…Aufgrund der dort vorhandenen Daten wurden die tatsächlich ausbezahlen Löhne ermittelt. Der Arbeitgeber war bei der Schlussbesprechung dabei und hat dem Zahlenmaterial nicht widersprochen. Grundsätzlich geht die Richterin demnach von der Richtigkeit des Zahlenmaterials aus. Der Bf. bringt dagegen vor, manche Partien hätten Barauszahlungen erhalten…
…Lohnsteuerabzug im Rahmen der Veranlagung wieder korrigiert werden (vgl. Hofstätter/Reichl, Die Einkommensteuer, Kommentar §§ 82, 83 Tz 8., EStG 1988 unter Hinweis auf VwGH 20.2.1992, 90/13/0154; VwGH 31.3.1992, 92/14/0040). Ist das Veranlagungsverfahren im Zeitpunkt der Beendigung des…
…zur Einkommensteuer wären daher im wiederaufgenommenen Verfahren die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit des Beschwerdeführers in der vom Prüfer im Zuge der Betriebsprüfung beim Arbeitgeber festgestellten Höhe und somit unter Einbeziehung der bisher nicht dem Lohnsteuerabzug unterzogenen Beträge aus Schwarzlöhnen anzusetzen gewesen. Da der Beschwerdeführer über…
…Aufgrund der dort vorhandenen Daten wurden die tatsächlich ausbezahlen Löhne ermittelt. Der Arbeitgeber war bei der Schlussbesprechung dabei und hat dem Zahlenmaterial nicht widersprochen. Grundsätzlich geht die Richterin demnach von der Richtigkeit des Zahlenmaterials aus. Der Bf. bringt dagegen vor, manche Partien hätten Barauszahlungen erhalten…
…EDV-Anwendung die Daten nicht so lange speichere. Im Beschwerdefall ist daher von einer schuldhaften Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten auszugehen, weil die Führung der entsprechenden Aufzeichnungen und die Richtigkeit des vorgenommenen Lohnsteuerabzuges mangels Erfüllens der Aufbewahrungspflichten nicht mehr nachgewiesen werden kann. Der Beschwerdeführer hätte wissen müssen…
…Kommentar, Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, § 26, Tz 54). Die Richtigkeit des vom Arbeitgeber vorgenommenen Lohnsteuerabzuges muss jederzeit für das Finanzamt leicht nachprüfbar, vor allem aus Lohnbüchern, Geschäftsbüchern und sonstigen Unterlagen ersichtlich sein. Unter einem Nachweis dem Grunde nach versteht man dabei einen Nachweis, dass im…
…15/0193, und VwGH 18.12.2001, 2001/15/0191). Die Richtigkeit des vom Arbeitgeber vorgenommenen Lohnsteuerabzuges muss nach der ständigen Rechtsprechung jederzeit für das Finanzamt leicht nachprüfbar, vor allem aus Lohnbüchern, Geschäftsbüchern und sonstigen Unterlagen ersichtlich sein (vgl zB VwGH 21.4.2004, 2001…
…Kommentar, Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, § 26, Tz 54). Die Richtigkeit des vom Arbeitgeber vorgenommenen Lohnsteuerabzuges muss jederzeit für das Finanzamt leicht nachprüfbar, vor allem aus Lohnbüchern, Geschäftsbüchern und sonstigen Unterlagen ersichtlich sein. Unter einem Nachweis dem Grunde nach versteht man dabei einen Nachweis, dass im…
…die Lohnverrechnung des Arbeitgebers an, dem dabei auch die Aufzeichnung der geleisteten Überstunden und der dafür gezahlten Zuschläge zukommt, die sodann ihrerseits einer Nachprüfung durch das Finanzamt bzw (im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens) das Bundesfinanzgericht zugänglich sein müssen. Die Richtigkeit des vom Arbeitgeber vorgenommenen Lohnsteuerabzuges muss…
…dürfen als steuerfrei behandelt werden. Die Richtigkeit des vom Arbeitgeber vorgenommenen Lohnsteuerabzuges muss jederzeit für das Finanzamt leicht nachprüfbar sein (vgl VwGH 27.11.2017, Ra 2015/15/0026; VwGH 20.6.2000, 98/15/0068). Eine bloße Glaubhaftmachung im Sinne des § 138 BAO genügt…
…dürfen als steuerfrei behandelt werden. Die Richtigkeit des vom Arbeitgeber vorgenommenen Lohnsteuerabzuges muss jederzeit für das Finanzamt leicht nachprüfbar sein (vgl VwGH 27.11.2017, Ra 2015/15/0026; VwGH 20.6.2000, 98/15/0068). Eine bloße Glaubhaftmachung im Sinne des § 138 BAO genügt…
…Gegenteiliges ist auch den von der steuerlichen Vertreterin ins Treffen geführten Erkenntnissen des Bundesfinanzgerichts nicht zu entnehmen, wurde in diesen Fällen die Anwendung des § 240 Abs. 3 BAO allein deswegen verneint, weil die Unrichtigkeiten des Lohnsteuerabzuges im Veranlagungsweg korrigierbar gewesen wären (BFG 2.4.2019…
…15/0193, und VwGH 18.12.2001, 2001/15/0191). Die Richtigkeit des vom Arbeitgeber vorgenommenen Lohnsteuerabzuges muss nach der ständigen Rechtsprechung jederzeit für das Finanzamt leicht nachprüfbar, vor allem aus Lohnbüchern, Geschäftsbüchern und sonstigen Unterlagen ersichtlich sein (vgl zB VwGH 21.4.2004, 2001…