…Streit über die Richtigkeit der Gebarung auf dem Abgabenkonto ist daher im Verfahren nach § 216 BAO auszutragen. Ein Abrechnungsbescheid kommt zB bei Meinungsverschiedenheiten über die Rechtmäßigkeit einer Überrechnung oder einer Umbuchung in Betracht. Bei § 216 BAO geht es um die Klärung umstrittener abgabenrechtlicher Gebarungsakte schlechthin…
…der Sachwalter der Bf. jedoch vermeint, dass der Kontostand unrichtig sei, zumal Rückzahlungen aufgrund der bestehenden Sachwalterschaft zu Unrecht direkt an die Bf. erfolgt seien, besteht in Wahrheit Streit über die Richtigkeit der Gebarung auf dem Abgabenkonto der Bf. Ein derartiger Streit wäre nach der…
…sind, nach Maßgabe der Bestimmungen des § 239 zurückzuzahlen oder unter sinngemäßer Anwendung dieser Bestimmungen über Antrag des zur Verfügung über das Guthaben Berechtigten zugunsten eines anderen Abgabepflichtigen umzubuchen oder zu überrechnen. Gemäß § 216 BAO ist mit Bescheid (Abrechnungsbescheid) über die Richtigkeit der Verbuchung der Gebarung (…
…BFG im Abgabeninformationssystem, im Firmenbuch sowie in der Insolvenzdatei. 3. Rechtliche Beurteilung 3.1. Zu Spruchpunkt I. (Abweisung) In Streit steht die Rechtmäßigkeit der Gebarung auf dem Abgabenkonto der Bf. Gemäß § 216 BAO ist mit Bescheid (Abrechnungsbescheid) über die Richtigkeit der Verbuchung der Gebarung (§ 213…
…902,41 (E) sowie über € 169,64 (ZI) erweisen sich aus den angeführten Gründen als unrichtig. Mit Bescheid (Abrechnungsbescheid) ist gemäß § 216 BAO über die Richtigkeit der Verbuchung der Gebarung sowie darüber, ob und inwieweit eine Zahlungsverpflichtung durch Erfüllung eines bestimmten Tilgungstatbestandes erloschen ist…
…mündlichen Verhandlung vor dem BFG sind die Bf. und ihr steuerlicher Vertreter unentschuldigt nicht erschienen. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß § 216 BAO ist mit Bescheid (Abrechnungsbescheid) über die Richtigkeit der Verbuchung der Gebarung (§ 213) sowie darüber, ob und inwieweit eine Zahlungsverpflichtung durch Erfüllung eines…
…diese keine Gutschriften auf dem Abgabenkonto bewirkt haben und auch keine nachfolgende Umbuchung auf Finanzamtswahrnisse vorgenommen worden sei. Der Antrag wurde mit Bescheid vom 1.7.2014 zurückgewiesen und dies damit begründet, dass gemäß § 216 BAO über die Richtigkeit der Verbuchung der Gebarung sowie darüber…
…möglich gewesen wären, ist darauf hinzuweisen, dass einerseits der § 214 Abs. 5 BAO die Möglichkeit bietet, irrtümliche Verrechnungsweisungen zu korrigieren, und andererseits über die Richtigkeit der Verbuchung der Gebarung sowie darüber, ob und inwieweit eine Zahlungsverpflichtung durch Erfüllung eines bestimmten Tilgungstatbestandes erloschen ist, auf Antrag…
…Beschwerdeverfahren abschließenden Erledigung zu verfügen. Die Verfügung des Ablaufs anlässlich des Ergehens einer Beschwerdevorentscheidung schließt eine neuerliche Antragstellung im Fall der Einbringung eines Vorlageantrages nicht aus. Gemäß § 216 Abs.1 BAO ist mit einem Abrechnungsbescheid über die Richtigkeit der Verbuchung der Gebarung (§ 213) sowie darüber…
…als ehemalige Geschäftsführerin der ***GmbH*** aber aus Zweckmäßigkeitsgründen gemäß § 224 Abs 1 und Abs 3 BAO als Haftende für die uneinbringlichen Abgaben heranzuziehen. Die Vermeidung eines endgültigen Abgabenausfalles ist wesentliches Ermessenskriterium. Im gegenständlichen Beschwerdeverfahren gegen den Haftungsbescheid können Einwendungen gegen die Richtigkeit der Abgabenfestsetzung nicht…
…wegen erfolgen. Gemäß § 215 Abs.1 BAO ist ein sich aus der Gebarung ergebendes Guthaben zur Tilgung fälliger Abqabenschuldigkeiten zu verwenden, die dieser Abgabepflichtige bei derselben Abgabenbehörde hat. Gemäß § 216 BAO ist mit Bescheid (Abrechnungsbescheid) über die Richtigkeit der Verbuchung der Gebarung (§ 213) sowie darüber…
…gemäß Abs. 5 nicht gestellt, so gilt die Rückstandsaufgliederung sowohl der Höhe als auch der Zusammensetzung nach als unbestritten (Rückstands-Saldoanerkenntnis). Gemäß § 216 BAO ist auf Antrag des Abgabepflichtigen (§ 77) mit Bescheid (Abrechnungsbescheid) über die Richtigkeit der Verbuchung der Gebarung (§ 213) sowie darüber, ob und…
…gemäß Abs. 5 nicht gestellt, so gilt die Rückstandsaufgliederung sowohl der Höhe als auch der Zusammensetzung nach als unbestritten (Rückstands-Saldoanerkenntnis). Gemäß § 216 BAO ist auf Antrag des Abgabepflichtigen (§ 77) mit Bescheid (Abrechnungsbescheid) über die Richtigkeit der Verbuchung der Gebarung (§ 213) sowie darüber, ob und…
…Abrechnungsbescheid über die Richtigkeit der Verbuchung der Gebarung (§ 213) sowie darüber, ob und inwieweit eine Zahlungsverpflichtung durch Erfüllung eines bestimmten Tilgungstatbestandes erloschen ist, auf Antrag des Abgabepflichtigen (§ 77) abzusprechen. Gegenstand des zugrundeliegenden Abrechnungsverfahren war die Frage des Eintrittes der Einhebungsverjährung (§ 238 BAO) der vom Abrechnungsbescheid…
…aus der gebarungsmäßigen Abbildung der gewährten Aussetzung eine unrichtige Belastung des Abgabenkontos der Beschwerdeführerin ergeben, so wäre die Richtigkeit der tatsächlichen Verrechnung im Abrechnungsverfahren gemäß § 216 BAO zu klären. Aus den dargelegten Gründen gelangte das Bundesfinanzgericht zur Ansicht, dass die beschwerdegegenständliche Verfügung des Ablaufes der…
…Informationen zu erstellen und - vorbehaltlich der Z 4 - deren Richtigkeit und Vollständigkeit nicht zu beurteilen. 2. Die FFG hat in ihrem Gutachten nicht zu beurteilen, ob und in welchem Umfang Aufwendungen oder Ausgaben für Forschung und experimentelle Entwicklung Bestandteil der Bemessungsgrundlage für die Forschungsprämie sind.…
…dass keine Verletzung der Entscheidungspflicht vorliegt (Abs 3 leg.cit.). Säumnisbeschwerden sind mit Erkenntnis abzuweisen, wenn die Verspätung nicht auf ein überwiegendes Verschulden der Abgabenbehörde zurückzuführen ist (Abs 4 leg.cit.). Gemäß § 216 BAO ist mit Bescheid (Abrechnungsbescheid) über die Richtigkeit der Verbuchung der Gebarung (…
…sorgen, dass die Abgaben aus den Mitteln, die sie verwalten, entrichtet werden." § 216 BAO lautet: Mit Bescheid (Abrechnungsbescheid) ist über die Richtigkeit der Verbuchung der Gebarung (§ 213) sowie darüber, ob und inwieweit eine Zahlungsverpflichtung durch Erfüllung eines bestimmten Tilgungstatbestandes erloschen ist, auf Antrag des Abgabepflichtigen (…
…Guthaben am Finanzamtskonto Strittig ist weiters, welche Auswirkung die am Finanzamtskonto ausgewiesenen Gutschriften von EUR 1.707,44 und EUR 8.678,39 auf die Haftungssumme haben. Dazu wird festgehalten, dass es sich hierbei um Meinungsverschiedenheiten betreffend die Richtigkeit der Gebarung (§ 213 BAO), insbesondere darüber…
…und 05/15 verrechnet worden sei. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass gemäß § 216 BAO mit Bescheid (Abrechnungsbescheid) über die Richtigkeit der Verbuchung der Gebarung (§ 213) sowie darüber, ob und inwieweit eine Zahlungsverpflichtung durch Erfüllung eines bestimmten Tilgungstatbestandes erloschen ist, auf Antrag des Abgabepflichtigen …