…Als Senatsvorsitzender ist der Richter des Dienststandes Dr.D eingeschritten; als weitere Senatsmitglieder fungierten Dr.E und F, Zimmermeister (Finanzstrafakt Bl. 37 f). Dem Geschäftsverteilungsplan für die gemäß § 65 Abs. 1 FinStrG beim Finanzamt Linz als Organ sämtlicher Finanzämter des Landes Oberösterreich eingerichteten Spruchsenate für…
…1 FinStrG). Dabei ist der Vorsitzende eines Spruchsenates (ein Richter des Dienststandes, siehe § 66 Abs. 2 Satz 2 FinStrG) keinesfalls gleichzusetzen mit dem aus drei Mitgliedern gebildeten Spruchsenat (§ 66 Abs. 2 Satz 1 FinStrG), welcher als solcher bereits in der Urfassung des FinStrG, BGBl 1958…
…des laut damaliger Geschäftsverteilung (Abfrage aus dem Intranet) für die Finanzstrafsache gegen den Beschuldigten tatsächlich zuständigen Spruchsenates I beim Finanzamt Linz als Organ des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr als damals zuständige Finanzstrafbehörde liegen nicht vor; so sind tatsächlich der laut Geschäftsverteilung erstgereihte Richter des Dienststandes…
…1 FinStrG). Dabei ist der Vorsitzende eines Spruchsenates (ein Richter des Dienststandes, siehe § 66 Abs. 2 Satz 2 FinStrG) keinesfalls gleichzusetzen mit dem aus drei Mitgliedern gebildeten Spruchsenat (§ 66 Abs. 2 Satz 1 FinStrG), welcher als solcher bereits in der Urfassung des FinStrG, BGBl 1958…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 30. Dezember 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 30. November 2021 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2013 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Die…
…gegen den Beschuldigten tatsächlich zuständigen Spruchsenates V beim Finanzamt 9/18/19 Klosterneuburg als Organ des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs als damals zuständige Finanzstrafbehörde liegen nicht vor; so sind tatsächlich die laut Geschäftsverteilung erstgereihte Richterin des Dienststandes als Vorsitzende und der ebenfalls erstgereihte Laienbeisitzer eingeschritten…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf (Beschwerdeführer, Bf.), AdrBf, gegen den Einkommensteuerbescheid 2014 des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 16. Februar 2015 zur St.Nr. Steuernummer, zu Recht erkannt: I.) Der Beschwerde wird Folge…
…97/15/0089). Irrelevant ist bei Personen im öffentlichen Dienst auch, ob es sich um eine Dienstwohnung oder Naturalwohnung handelt und ob es sich um Personen des Dienststandes oder des Ruhestandes handelt. Für eine abweichende Behandlung einer Naturalwohnung eines öffentlich Bediensteten im Ruhestand vermag das…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 15. November 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Kufstein Schwaz (jetzt Finanzamt Österreich) vom 12. November 2019 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2018 zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 3. Dezember 2019 gegen den Bescheid des FA vom 14. November 2019 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2014 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde…
Weitere GZ. RV/5300006/2018 IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Linz 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch die Richter Dr. Richard Tannert als Vorsitzenden und Mag.a Gertraud Brenneis als Berichterstatterin sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Stefan Raab und Mag. Peter Neumann in der…
…wohl die Voraussetzungen zur Gewährung des Vertreterpauschales. Die in diesem Zusammenhang beigelegte Arbeitgeberbestätigung vom 29.02.2016 hat folgenden Wortlaut: „(…) [Der Bf.] steht als Beamter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Republik Österreich. Gemäß (…) ist er auf die Dauer seines Dienststandes der (…)…
…für Beamte des Dienststandes für Naturalwohnungen 75% der Bemessungsgrundlage. Aus wichtigen dienstlichen Gründen kann mit Zustimmung der Bundesministerin oder des Bundesministers für öffentlichen Dienst und Sport die Grundvergütung mit einem niedrigeren Hundertsatz bemessen werden (§ 24a Abs. 3 Z. 1 lit. a)). Die Bestimmungen des BDG…
…die Grundvergütung für Beamte des Dienststandes für Naturalwohnungen 75% der Bemessungsgrundlage. Aus wichtigen dienstlichen Gründen kann mit Zustimmung der Bundesministerin oder des Bundesministers für öffentlichen Dienst und Sport die Grundvergütung mit einem niedrigeren Hundertsatz bemessen werden. Damit geht ein Argument des BF für die Anfechtung…
…gegen den Beschuldigten tatsächlich zuständigen Spruchsenates V beim Finanzamt 9/18/19 Klosterneuburg als Organ des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs als damals zuständige Finanzstrafbehörde Hegen nicht vor; so sind tatsächlich die laut Geschäftsverteilung erstgereihte Richterin des Dienststandes als Vorsitzende und der ebenfalls erstgereihte Laienbeisitzer eingeschritten…
…97/15/0089). Irrelevant ist bei Personen im öffentlichen Dienst auch, ob es sich um eine Dienstwohnung oder Naturalwohnung handelt und ob es sich um Personen des Dienststandes oder des Ruhestandes handelt. Für eine abweichende Behandlung einer Naturalwohnung eines öffentlich Bediensteten im Ruhestand vermag das…
…NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch Hermann & Kraft & Dallago Rechtsanwälte, Oberer Stadtplatz 5a, 6330 Kufstein, über die Beschwerde vom 20.11.2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes Kufstein Schwaz vom 31.10.2013 betreffend Festsetzung…
…IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf., gegen den Einkommensteuerbescheid 2012 des Finanzamtes X vom 01.03.2013 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
…DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Walter Suppan, Alter Platz 24/I, 9020 Klagenfurt am Wörthersee, über die Beschwerden vom 7. Dezember 2020 und 14.12.2020 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich…
…NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter Mag. Patrick Brandstetter in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch GANGL & BAISCHER Wirtschaftstreuhand- und Steuerberatungs GmbH, Marktplatz 1, 5142 Eggelsberg, über die Beschwerde vom 12. April 2021 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 12…