…3 UStG 1994 als anwendbar ansehen, würde im Nachhinein die Voraussetzung für die Anwendbarkeit der Differenzbesteuerung entfallen. Die Differenzbesteuerung soll eine abermalige Besteuerung der Restmehrwertsteuer im Fall der Anschaffung von Personen ohne Vorsteuerabzug beim Weiterverkauf hintanhalten. Würde man aber hier die Fiktion des § 3 Abs…
…Z 1 dUStG vorlagen, und die Differenzbesteuerung von ihr auch angewendet wurde. Die vom Unterschiedsbetrag zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis geschuldete Umsatzsteuer sowie die im Preis enthaltene Restmehrwertsteuer wurden zum Kostenfaktor, sodass aus Sicht des nationalen Rechts im Sinne des Art 24 Abs. 2 UStG 1994…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Dieter Ortner über die Beschwerde der Bf Montage GmbH (FN 12345), vertreten durch Herrn StB Dr. Michael Pirker, gegen den Umsatzsteuerbescheid 2007 des Finanzamtes Dorfberg vom 12.12.2011 zu Recht erkannt: Der Bescheid…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Alois Pichler in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH, Porzellangasse 51, 1030 Wien, über die Beschwerde vom 9. April 2018 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 5…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache Beschwerdeführerin, AdresseI, vertreten durch Wirtschaftstreuhänder, AdresseII gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 23.11.2010, betreffend Umsatzsteuer 2007 zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer 2007 beträgt…
(5) Werden in einem Dokument, das Form und Inhalt eines Feststellungsbescheides hat, gemeinschaftliche Einkünfte auch Personen oder Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit zugerechnet, die nicht oder nicht mehr rechtlich existent sind (insbesondere infolge Todes, Beendigung der Gesellschaft, Gesamtrechtsnachfolge) oder die nicht oder nicht mehr handlungsfähig…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, über die Beschwerde vom 25.10.2010 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 4.10.2010 betreffend Erstattung von Vorsteuern für 1-12/2009 zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Marsoner + Partner GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Andreas-Hofer-Straße 43, 6020 Innsbruck, über die Beschwerde vom 26. Juli 2013 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 25…
(7) Wird ein Unternehmen oder ein in der Gliederung eines Unternehmens gesondert geführter Betrieb im Ganzen veräußert (Geschäftsveräußerung), so ist Bemessungsgrundlage das Entgelt für die auf den Erwerber übertragenen Gegenstände und Rechte (Besitzposten). Die Befreiungsvorschriften bleiben unberührt. Die übernommenen Schulden können nicht abgezogen werden. (8…
In den Erkenntnissen vom 25.07.2013, 2011/15/0055, und vom 19.12.2013, 2009/15/0137, hat der VwGH die Ansicht vertreten, dass eine unentgeltliche Übertragung einer Anbindungsstraße in das öffentliche Gut eine fiktive Lieferung sei, sofern keine Entgelte von dritter Seite (im…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Thomas Krumenacker in der Beschwerdesache BF, über die Beschwerde vom 17.06.2016 gegen den Bescheid des Finanzamt Grieskirchen Wels vom 13.04.2016, betreffend Umsatzsteuer 2014 zu Recht erkannt: Der Bescheid wird abgeändert…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter X. in der Beschwerdesache Bf. über die Beschwerde vom 01.04.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Graz-Stadt vom 30.03.2016 betreffend Umsatzsteuer für das Jahr 2015 zu Recht erkannt: Der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Armin Treichl, über die Beschwerde der Frau bfadr gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch , St.Nr. XXX, betreffend Umsatz- und Einkommensteuer für das Jahr 2011 sowie Festsetzung von Umsatzsteuer für die Zeiträume 02-12…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Susanne Haim in der Beschwerdesache ***Bf2***, ***1***, über die Beschwerde vom 5.10.2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes Braunau Ried Schärding vom 4. Oktober 2016 betreffend Umsatzsteuer 2015 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. X. in der Beschwerdesache Bf. gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 22.08.2014 betreffend Vorsteuererstattung für den Zeitraum 1-12/2013 zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Armin Treichl in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 27. September 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 25. September 2025 betreffend Einkommensteuer 2024 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** In der Angelegenheit der Parteien Personenvereinigung ABC Straße1 11 (Beschwerdeführerin), vertreten durch Frau Gerlinde Andritsch, Steuerberaterin in 9500 Villach, und Finanzamt Österreich als Gesamtrechtsnachfolgerin des Finanzamtes FA über die Beschwerde vom 18.11.2013…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache der Beschwerdeführerin, AdresseI, vertreten durch WTHDeutschland, AdresseII , diese vertreten durch WTHÖsterreich, AdresseIII, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 17.12.2012 betreffend die Verfügung der Zurücknahme der Beschwerde vom 24…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Pavlik über die Beschwerde (vormals Berufung) der Bf. vertreten durch Stb., vom 28.06.2011, gegen die Bescheide des Finanzamtes Baden Mödling betreffend Umsatzsteuer 2005 – 2009 sowie Festsetzung von Umsatzsteuer für 01-10…
Die steuerliche Vertretung gab mit Schreiben vom 10. Oktober 2022 bekannt: Im Namen und im Auftrag unseres ... Mandanten lassen wir Ihnen folgende Auskünfte zukommen: 1. Die Gewinnermittlungen von 2013 (Betriebsbeginn) bis 2021 sind beigelegt. Die Positionen Diäten und Telefon sind Schätzwerte, die im Rahmen der…