…4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Die Beschwerdeführerin (im Folgenden "Bf.") ist eine anerkannte Religionsgemeinschaft, die das inländische Architekturbüro Arch. DI A B ZT-GmbH mit Generalplanerleistungen im Zusammenhang mit dem Neubau einer Kirche und eines Wohnheims beauftragte. Die belangte…
…< Pendlerpauschale: 372,00 < Gewerkschaftsbeiträge: 220,00 < Ausgaben für Mobiliar homeoffice: 780,00 < Arbeitsmittel: 745,00 < Fachliteratur: 190,00 < Reisekosten: 1.907,64 < außergewöhnliche Belastung mit SB: 434,00 < Beitrag Religionsgemeinschaft: 340,00 Mit Einkommensteuerbescheid 2021 vom 9…
…ob Zahlungen an die Religionsgemeinschaft der "Anhänger von Jehovas Zeugen" im Einkommensteuerbescheid 2020 als Sonderausgaben zu berücksichtigen sind. Der im angefochtenen Bescheid unterbliebene Abzug von Sonderausgaben für Wohnraumschaffung wurde im Zuge der Beschwerdevorentscheidung (BVE) bereits nachgeholt und ist im BFG-Verfahren nicht mehr strittig.  …
…Dezember 2017, gibt der Beschwerdeführer die Anzahl der Lohnzettel mit 1 bekannt und beantragt 100 Euro verpflichtende Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften. Mit Einkommensteuerbescheid 2016 vom 12. März 2018 beträgt das Einkommen im Jahr 2016 20.149,62 Euro und es ergibt sich…
…als Sonderausgaben die Rückzahlung des zur Errichtung seiner Wohnung aufgenommenen Darlehens (390,00 €), eine KFZ-Haftversicherung als freiwillige Weiterversicherung (620,00 €), einen Beitrag an Religionsgemeinschaften (120,00 €), für den leider kein Beleg mehr vorhanden sei; als Werbungskosten den Gewerkschaftsbeitrag (95,98 €)…
…Geben Sie ihre Daten richtig bekannt und achten Sie insbesondere darauf, dass beim Vor- und Zunamen die Angaben mit dem Meldezettel übereinstimmen. Eine Kirche oder Religionsgemeinschaft hat diese Daten in der Regel bereits und wird Sie dann darüber informieren, damit Sie - wenn Sie das möchten -…
…dienen (§ 34 Abs 1 BAO). Kirchliche Zwecke sind solche, durch deren Erfüllung gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften gefördert werden. Aus den parlamentarischen Materialien zum § 3 Abs 1 Z 3 GrEStG idF des Gemeinnützigkeitsgesetzes 2015 ist klar ersichtlich, dass die Intention des Gesetzgebers bestand, derartige Rechtsträger…
…das Ergebnis der Außenprüfung und dem Vorbringen in der Beschwerdeschrift ergibt sich, dass ReligionslehrerInnen, die von der betreffenden gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgemeinschaft bestellt wurden, in den Stand eines Vertragsbediensteten des Bundeslandes übernommen wurden. Das beschwerdeführende Amt wertete diesen Vorgang als Beendigung der Dienstverhältnisse im…
…Beitrag Sie geltend gemacht haben, entsprechend der elektronischen Mitteilung im Veranlagungsjahr an die Kirche bzw. Religionsgemeinschaft geleistet haben.“ In der Folge informierte die Abgabenverwaltung den Bf in der Begründung über die ab 2017 geänderte Rechtslage, nach welcher das FA u.a. Kirchenbeiträge nur mehr aufgrund…
…200,00 an Spenden für mildtätige Organisationen und begünstigte Spendensammelvereine nicht als Sonderausgaben anerkannt wurden. Dies wurde damit begründet, dass es sich "hierbei" um keine in Österreich absetzbare anerkannte Religionsgemeinschaft gehandelt habe, bzw. die Spenden an einen Türkisch-islamischen Verein nicht steuerbegünstigt seien. Das Anerkennen…
…Beihilfengewährung nicht vorgelegen wären. Ihre beiden Kinder würden in Bosnien die Islamische Religionsschule besuchen, wobei dies durch die dem Finanzamt vorgelegten Schulbesuchsbestätigungen belegt sei. Auch von der Islamischen Religionsgemeinschaft in A. werde bestätig, dass diese Ausbildungsart in Österreich nicht vorhanden sei. Der Schwerpunkt dieser Schulausbildung…
…unter der Kennzahl 458 als Sonderausgaben („Kirchenbeitrag“) geltend gemachten Aufwendungen führte das Finanzamt aus, nach dem vorgelegten Beleg handle es sich nicht um eine gesetzlich anerkannte Kirche oder Religionsgemeinschaft, der geltend gemachte Betrag von 300 € sei daher nicht abzugsfähig. In der mit Schreiben vom…
…Die Berufung wurde mit Berufungsvorentscheidung als unbegründet abgewiesen, worauf der Bf rechtzeitig einen Vorlageantrag stellte und im Westlichen ausführte, dass die islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich eine „staatlich anerkannte Religionsgemeinschaft“ sei. Im gegenständlichen Verein werde der islamische Glaube gelebt, weshalb die gesetzliche Grundlage für die Anerkennung…
…Einkommensteuergesetz 1988). Der übersteigende Betrag sei nach dem Tarif versteuert worden. Die Sozialversicherungsbeiträge seien entsprechend aufgeteilt worden. Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften könnten höchstens im Ausmaß von EUR 600,00 als Sonderausgabe berücksichtigt werden (§ 18 Abs. 1 Z 5 EStG 1988). Bei der…
…wurde jeweils mit Bescheiden vom 3.8.2015, die Einkommensteuer betreffend 2014 mit Bescheid vom 1.12.2015 festgesetzt. Laut Bescheidbegründungen wurden die Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften bis zum gesetzlichen Höchstausmaß als Sonderausgaben berücksichtigt. Die Topf-Sonderausgaben wurden zu einem Viertel und…
…Gesamtbetrag der Einkünfte von 60.000 € ein absetzbarer Betrag in Höhe 60 € ergibt. Verpflichtende Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften können höchstens im Ausmaß von 400 € als Sonderausgabe berücksichtigt werden (§ 18 Abs.1 Z.5 EStG 1988). Die Aufwendungen für außergewöhnliche…
…höflich um Korrektur des Bescheides vom 27. Jänner 2015. Im mitgesendeten Formular E1 für 2013 beantragt die Beschwerdeführerin Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften in Höhe von 119,54 Euro, Krankheitskosten in Höhe von 4.391,20 Euro, Begräbniskosten in Höhe von 4.570…
…der Begriff der Zwangsläufigkeit, sodass eine steuerliche Absetzbarkeit der Begräbniskosten nicht gegeben sei. Die gemeldeten Beträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften seien nur bis zu 400 Euro als Sonderausgabe berücksichtigt worden. Dagegen richtete sich die Beschwerde vom 31. Juli 2020. Darin wurde um Berücksichtigung…
…der neue Einkommensteuerbescheid 2014 erlassen. In diesem Bescheid wurden die Einkünfte aus selbständiger Arbeit mit 22.695,86 € zum Ansatz gebracht. Der Bescheid wurde folgendermaßen begründet: Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften können höchstens im Ausmaß von 400 € als Sonderausgabe berücksichtigt werden …
…1.356,00 € (für 2009). Weiters beantragte er die Berücksichtigung von Sonderausgaben unter dem Titel "Beiträge für anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften" in Höhe von 100,00 € (für 2008) bzw. in Höhe von 200,00 € (für 2009). In der am 1.3.2012…