…Diese würden vom Gesetz so behandelt werden, als ob sie vom Erblasser selbst zu tragen wären. Die Kosten des Begräbnisses seien von der Verlassenschaft zu tragen und der Besteller der Leistung hat ein Regressrecht gegen die Verlassenschaft (vgl. Manz-Kommentar zum ABGB, Dittrich-Tades zu …
…gehören würden. Die Begräbniskosten seien privilegiert und würden zu den bevorrechteten Nachlassverbindlichkeiten gehören. Somit seien die Kosten des Begräbnisses von der Verlassenschaft zu tragen und der Besteller der Leistung habe das Regressrecht gegen die Verlassenschaft (unter Hinweis auf Manz-Kommentar zum ABGB, Dittrich-Tades zu §…
…gehören gemäß § 549 ABGB zu den auf einer Erbschaft haftenden Lasten. Als bevorrechtete Nachlassverbindlichkeiten sind die Kosten des Begräbnisses von der Verlassenschaft zu tragen und der Besteller der Leistung hat somit ein Regressrecht. Ist überhaupt kein Nachlass vorhanden oder reicht dieser nicht aus, um die…
…Sie sind demnach vorrangig aus einem vorhandenen, verwertbaren Nachlassvermögen (Aktiva) zu bestreiten; das heißt , die Kosten des Begräbnisses sind von der Verlassenschaft zu tragen, der Besteller der Leistung hat ein Regressrecht gegen die Verlassenschaft (vgl. Manz-Kommentar zum ABGB, Dittrich-Tades, § 549). Begräbniskosten einschließlich der…
…sind demnach vorrangig aus einem vorhandenen, verwertbaren Nachlassvermögen (Aktiva) zu bestreiten; d.h. die Kosten des Begräbnisses sind von der Verlassenschaft zu tragen, der Besteller der Leistung hat ein Regressrecht (§ 1042 ABGB) gegen die Verlassenschaft. Das bedeutet, dass derjenige, der die Begräbniskosten tatsächlich getragen hat…
… dh. die Kosten des Begräbnisses sind von der Verlassenschaft zu tragen (vgl. VwGH 31.05.2011, 2008/15/0009), der Besteller der Leistung hat ein Regressrecht (§ 1042 ABGB) gegen die Verlassenschaft (Welser in Rummel/Lukas, ABGB4 § 549 Anm 1 und 5). Die Begräbniskosten müssen die…
…einem vorhandenen, verwertbaren Nachlassvermögen (Aktiva) zu bestreiten; d.h. die Kosten des Begräbnisses sind von der Verlassenschaft zu tragen, der Besteller der Leistung hat ein Regressrecht (§ 1042 ABGB) gegen die Verlassenschaft (Welser in Rummel/Lukas, ABGB4 § 549 Rz 1und 5 (Stand 1.11.2014, rdb…
…verwertbaren Nachlassvermögen (Aktiva) zu bestreiten; was bedeutet, dass die Kosten des Begräbnisses von der Verlassenschaft zu tragen sind, der Besteller der Leistung hat ein Regressrecht (§ 1042 ABGB) gegen die Verlassenschaft (Welser in Rummel/Lukas, ABGB4 § 549 Anm 1 und 5). Im Fall der Beschwerdeführerin wurden…
… dh. die Kosten des Begräbnisses sind von der Verlassenschaft zu tragen (vgl. VwGH 31.05.2011, 2008/15/0009), der Besteller der Leistung hat ein Regressrecht (§ 1042 ABGB) gegen die Verlassenschaft (Welser in Rummel/Lukas, ABGB4 § 549 Anm 1 und 5). Die Begräbniskosten müssen die…
…einem vorhandenen, verwertbaren Nachlassvermögen (Aktiva) zu bestreiten; dh. die Kosten des Begräbnisses sind von der Verlassenschaft zu tragen, der Besteller der Leistung hat ein Regressrecht (§ 1042 ABGB) gegen die Verlassenschaft (Welser in Rummel/Lukas, ABGB4 § 549 Anm 1 und 5). Eine außergewöhnliche "Belastung" nach § 34…
…sind demnach vorrangig aus einem vorhandenen, verwertbaren Nachlassvermögen (Aktiva) zu bestreiten; d.h. die Kosten des Begräbnisses sind von der Verlassenschaft zu tragen, der Besteller der Leistung hat ein Regressrecht (§ 1042 ABGB) gegen die Verlassenschaft. Das bedeutet, dass derjenige, der die Begräbniskosten tatsächlich getragen hat…
…tragen wären. Sie sind demnach vorrangig aus einem vorhandenen, verwertbaren Nachlassvermögen (Aktiva) zu bestreiten, dh. die Kosten des Begräbnisses sind von der Verlassenschaft zu tragen, der Besteller der Leistung hat ein Regressrecht gegen die Verlassenschaft (vgl. Manz-Kommentar zum ABGB, Dittrich-Tades, § 549). Finden die…
…tragen wären. Sie sind demnach vorrangig aus einem vorhandenen, verwertbaren Nachlassvermögen (Aktiva) zu bestreiten; dh. die Kosten des Begräbnisses sind von der Verlassenschaft zu tragen, der Besteller der Leistung hat ein Regressrecht gegen die Verlassenschaft (vgl. Manz-Kommentar zum ABGB, Dittrich-Tades, § 549). Finden die…
…einem vorhandenen, verwertbaren Nachlassvermögen (Aktiva) zu bestreiten; dh. die Kosten des Begräbnisses sind von der Verlassenschaft zu tragen, der Besteller der Leistung hat ein Regressrecht (§ 1042 ABGB) gegen die Verlassenschaft [Welser in Rummel/Lukas, ABGB4 § 549 Anm 1 und 5 (Stand 01.11.2014, rdb…
…bestimmt, dass im Schadensfall die Versicherungssumme zur Behebung des Schadens zu verwenden ist (es sei denn, dass dies der Sachlage nicht angebracht ist), hätte die Verpächterin in diesem Fall ein Regressrecht gegenüber den Bf. Zudem ist anzunehmen, dass ein Schaden, der ursächlich auf den Bf…
…vorhandenen, verwertbaren Nachlassvermögen (Aktiva) zu bestreiten; dh. die Kosten des Begräbnisses sind von der Verlassenschaft zu tragen, der Besteller der Leistung hat ein Regressrecht (§ 1042 ABGB) gegen die Verlassenschaft [Welser in Rummel/Lukas, ABGB 4 § 549 Anm 1 und 5 (Stand 1.11.2014, rdb…
…verwertbaren Nachlassvermögen (Aktiva) zu bestreiten; dh. die Kosten des Begräbnisses sind von der Verlassenschaft zu tragen und der Besteller der Leistung hat ein Regressrecht gegen die Verlassenschaft. Auch gilt zu beachten, dass nach den angeführten zivilrechtlichen Regelungen die zum Unterhalt des Verstorbenen Verpflichteten subsidiär für…
…gehören gemäß § 549 ABGB zu den auf einer Erbschaft haftenden Lasten. Als bevorrechtete Nachlassverbindlichkeiten sind die Kosten des Begräbnisses von der Verlassenschaft zu tragen und der Besteller der Leistung hat somit ein Regressrecht. Ist überhaupt kein Nachlass vorhanden oder reicht dieser nicht aus, um die…
…tragen wären. Sie sind demnach vorrangig aus einem vorhandenen, verwertbaren Nachlassvermögen (Aktiva) zu bestreiten; dh. die Kosten des Begräbnisses sind von der Verlassenschaft zu tragen, der Besteller der Leistung hat ein Regressrecht gegen die Verlassenschaft (vgl. Manz-Kommentar zum ABGB, Dittrich-Tades, § 549). Finden die…
…gehören gem § 549 ABGB zu den auf einer Erbschaft haftenden Lasten. Als bevorrechtete Nachlassverbindlichkeiten sind die Kosten des Begräbnisses von der Verlassenschaft zu tragen und der Besteller der Leistung hat somit ein Regressrecht. Ist überhaupt kein Nachlass vorhanden oder reicht dieser nicht aus, um die…