Beschluss Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Johann Fischerlehner in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Stb. zur Beschwerde vom 27. Dezember 2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 30. November 2022 betreffend Zwangsstrafen 2022, Steuernummer ***BF1StNr1*** beschlossen: I. Die Beschwerde wird…
…Gesellschaft beispielsweise durch die Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen eines Gesellschafters aufgelöst. Ebenso ein Auflösungsgrund ist die Kündigung durch die atypisch stillen beteiligten Gesellschafter. Wird ein Feststellungsbescheid an eine nicht mehr bestehende Gemeinschaft gerichtet, so entfaltet dieser Bescheid keine Rechtswirkungen vergleiche Ritz, BAO 6.…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache Bf., gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 3.4.2004 zu ErfNr.: xxx betreffend Grunderwerbsteuer beschlossen: Die als Berufung eingebrachte Beschwerde vom 28. Juni 2004 wird als gegenstandslos erklärt und die…
…für das Jahr 2009 erfolgte keine Verfügung einer Wiederaufnahme und erging auch kein neuer Sachbescheid) sowie hinsichtlich des im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2011 ergangenen Einkommensteuer(erst)bescheides beantragt wurde und daher ausschließlich für diese Bescheide Rechtswirkung zu entfalten vermag. Mit anderen Worten…
…2013 bis 2016 vom 16.10.2018 wurde per E-Mail eingebracht, und zwar - wie beizufügen ist - außerhalb von FinanzOnline. Dass ein solcherart gestelltes Anbringen für Zwecke der BAO keine Rechtswirkungen entfalten kann, entspricht allgemeiner Auffassung (z.B VwGH 27.9.2012, 2012/16/0082…
…vom 1. Oktober 2018, die als Bescheidadressaten die nicht mehr existierende "Verlassenschaft nach A" aufweisen, konnten somit keine Rechtswirkungen entfalten. Die dagegen – vom bereits eingeantworteten Erben im eigenen Namen - erhobenen Beschwerden waren daher mangels Berechtigung zu ihrer Erhebung gemäß § 278 Abs. 1 lit. a BAO…
…dessen ungeachtet an die Miteigentümergemeinschaft "***Mitges. und Mitb.***" adressiert war, konnte er keine Rechtswirkung entfalten (vgl auch BFG 25.04.2023, RV/7100704/2016). Mangels Entfaltung der Rechtswirksamkeit dieses Bescheides hat dem Finanzamt aber ein tauglicher Feststellungsbescheid (Grundlagenbescheid) gefehlt, um den bereits gegenüber der Bf…
…weil es sich bei der genannten Erledigung um einen Nichtbescheid gehandelt hat, der keine Rechtswirkungen entfaltete. M angels Entfaltung der Rechtswirksamkeit dieses Bescheides hat der belangten Behörde aber ein tauglicher Feststellungsbescheid (Grundlagenbescheid) gefehlt, um den bereits gegenüber dem Beschwerdeführer erlassenen Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2002…
…Die vom Finanzamt nach rechtskräftiger Einantwortung an die "Verlassenschaft nach Bf" gerichtete Erledigung ging daher ins Leere; sie entfaltete somit keine Rechtswirkungen. Folglich richtete sich der Vorlageantrag vom 05.03.2018 gegen diese Erledigung nicht gegen einen Bescheid. Ein Vorlageantrag setzt unabdingbar eine Beschwerdevorentscheidung voraus…
…dass es sich bei den genannten Feststellungsbescheiden um Nichtbescheide gehandelt hat, die keine Rechtswirkungen entfaltet haben. 2. Beweiswürdigung Die Feststellungen zu der Beteiligung des Beschwerdeführers ergibt sich aus der am 25.4.2001 bei der belangten Behörde eingebrachten Einkommensteuererklärung 1999 und der am 8.6…
…für die Jahre 1998 bis 2001 Nichtbescheide vorgelegen seien. Damit steht fest, dass es sich bei den genannten Feststellungsbescheiden um Nichtbescheide gehandelt hat, die keine Rechtswirkungen entfaltet haben. 2. Beweiswürdigung Die Feststellung zu den Beteiligungen des Beschwerdeführers ergibt sich aus den am 4. bzw. 7…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter RR in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch Schrömbges + Partner Partnerschaftsgesellschaft Rechtsanwälte Steuerberater mbB, Ballindamm 13, 20095 Hamburg , gegen den Bescheid des Zollamtes Klagenfurt Villach vom 15.10.2014, Zl. 420000/03051/2014 betreffend Einfuhrumsatzsteuer zu…
…einer Lenkererhebung wurde festgestellt, dass der Bf. das Fahrzeug gelenkt hat. Eine gegenstandslos gewordene Organstrafverfügung hat keinerlei Rechtswirkungen auf das nachfolgende Strafverfahren und die Behörde hat in einem solchen Fall so vorzugehen, als ob eine Organstrafverfügung niemals erlassen worden wäre (vgl. VwGH vom 18.12…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende ***S1*** und die Richterin ***R1*** sowie die fachkundigen Laienrichter ***L1*** und ***L2*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Johann Eder, Eduard-Kyrle-Straße 8, 4780 Schärding, über die Beschwerde vom 26. August…
…Beschuldigten vom 9. September 2014 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates vom 3. September 2014 zu SpS 1 den Beschluss gefasst: Eine Einbringung eines Rechtsmittels über den Weg einer einer E-Mail angehängten PDF-Datei entfaltet keine Rechtswirkung. Das BFG trifft somit die Feststellung, dass keine…
…Neufassung des § 201 BAO dient primär der Harmonisierung der Rechtswirkungen (insbesondere im Bereich des Rechtsschutzes) von Selbstberechnungen und von Veranlagungsbescheiden. Erstmalige Festsetzungen von Selbstberechnungsabgaben (zB von Dienstgeberbeiträgen) sollen somit grundsätzlich nur innerhalb jener Fristen (und bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen) zulässig sein, in denen bei…
…Kanzleibeglaubigung auf. Vielmehr ist hier eine "persönliche Signatur des Sachbearbeiters" angebracht. Diese Erledigung wurde mit Dienstausweis und PIN mittels pdf-over signiert, d.h nichts anderes, als dass diese qualifizierte elektronische Signatur die gleiche Rechtswirkung hat wie eine handschriftliche Unterschrift (vgl. Art. 25 Abs. 2…
…die belangte Behörde aufgrund der im Zuge der Außenprüfung getroffenen Feststellung, dass die (einzige) Betätigung der Beschwerdeführerin körperschaftsteuerlich als Liebhaberei zu beurteilen sei, die Rechtswirkung dieser abgeschlossenen Körperschaftsteuerverfahren (Veranlagungsverfahren) beseitigen wollte, so musste sie diese Verfahren mit Bescheid wiederaufnehmen, wobei sie die Wiederaufnahmsbescheide aufgrund des …
…iSd § 18 Abs. 2 AVG müssen zu ihrer (Außen-)Wirksamkeit dem Empfänger nach den Bestimmungen des ZustG zugestellt werden. Unterlaufen im Verfahren der Zustellung Mängel, so äußert ein derartiger Vorgang keine Rechtswirkungen, sofern es nicht zu einer Heilung iSd § 7 ZustG kommt. (Kolonovits/Muzak/Stöger…
… 278 zurückzuweisen ist. Ein Zurückweisungsgrund ist somit von Gesetzes wegen vorrangig wahrzunehmen. Da die als Feststellungsbescheide intendierten Erledigungen des Finanzamtes mangels richtiger Bescheidadressaten keine Rechtswirkungen entfalten, war die dagegen gerichtete Beschwerde als unzulässig zurückzuweisen. Zulässigkeit einer Revision Gegen einen Beschluss des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision…