…der in § 108 Abs. 3 BAO genannten Tage, weshalb eine weitere Verschiebung des Fristendes aus diesem Grunde nicht stattfinden konnte. In Erfüllung des Ermittlungsauftrages des Bundesfinanzgerichts vom 4.10.2016 erhob die Abgabenbehörde durch persönliche Befragungen des Beschwerdeführers, dass dieser zum Zeitpunkt der Hinterlegungen der…
…die Rechtswirksamkeit der Zustellung. Es ist nun Sache des Empfängers, Umstände vorzubringen, die geeignet sind, Gegenteiliges zu beweisen oder zumindest berechtigte Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Zustellvorganges aufkommen zu lassen (vgl. VwGH vom 20.09.2000, 2000/03/0043). Die bloße Behauptung, keine Hinterlegungsanzeige vorgefunden…
…ausgestellter Rückschein über die Zustellung eines Poststückes durch Hinterlegung macht als öffentliche Urkunde Beweis über die Rechtswirksamkeit der Zustellung. Es ist demnach Sache des Empfängers, Umstände vorzubringen, die geeignet sind, Gegenteiliges zu beweisen oder zumindest berechtigte Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Zustellvorganges aufkommen zu lassen.…
…nicht an (VwGH 25.6.1986, 85/11/0245; VwGH 21.2.1990, 89/02/0209). Selbst eine Abwesenheit während des gesamten Abholungszeitraumes wäre für die Rechtswirksamkeit der Zustellung ohne Bedeutung, da § 17 Zustellgesetz nämlich nicht darauf abstellt, ob einem Empfänger die Abholung einer hinterlegten…
…Rechtswirksamkeit der Zustellung nicht abhängig gemacht, derartige Umstände können vielmehr allenfalls nur einen Wiedereinsetzungsgrund gem. § 71 Abs. 1 Z 1 AVG bilden (VwGH 3.10.1996, 96/06/0208). Laut VwGH 19.9.1995, 95/14/0067, 0114, kommt es nicht darauf an, ob der…
…der Abgabestelle abwesend ist (VwGH 01.02.1989, 88/03/0211, VwGH 28.05.1993, 92/17/0239). Davon, ob und wann eine gemäß § 17 Abs 3 dritter Satz Zustellgesetz rechtswirksam hinterlegte Sendung vom Empfänger behoben wird und ob hiebei Hindernisse auftreten, wird die Rechtswirksamkeit…
…sich ergibt, dass der Empfänger wegen Abwesenheit nicht rechtzeitig vom Zustellvorgang Kenntnis erlangen konnte (Ritz, BAO7, ZustG § 17, Rz 18). Ein von einem Postbediensteten ordnungsgemäß ausgestellter Rückschein über die Zustellung eines Poststückes durch Hinterlegung macht als öffentliche Urkunde Beweis über die Rechtswirksamkeit der Zustellung. Es…
…und führte darin aus: Was die Hinterlegungsanzeige der Post betreffe, stelle er in Abrede, dass diese Auskunft über die Wirkung der Zustellung durch Hinterlegung gebe. Aufgrund des Umstandes, dass eine rechtliche Belehrung über die Folgen nicht stattfand, werde die Rechtswirksamkeit der Zustellung durch Hinterlegung bestritten…
…4 Abs. 1 Parkometergesetz 2006 werde wegen dieser Verwaltungsübertretung über sie eine Geldstrafe in der Höhe von € 73,00, falls diese uneinbringlich sei, eine Ersatzfreiheitstrafe von 16 Stunden verhängt. Diese Strafverfügung wurde am 2. Dezember 2013 durch Hinterlegung zugestellt. ********** Dagegen erhob die Bf. mit…
…ausgestellter Rückschein über die Zustellung eines Poststückes durch Hinterlegung macht als öffentliche Urkunde Beweis über die Rechtswirksamkeit der Zustellung. Es ist Sache des Empfängers, Umstände vorzubringen, die geeignet sind, Gegenteiliges zu beweisen oder zumindest berechtigte Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Zustellvorganges aufkommen zu lassen (vgl…
…eine (neue, andere) Abgabestelle festzustellen. Ansonsten bewirkt in diesen Fällen die Hinterlegung nicht die Rechtswirksamkeit der Zustellung. Daran ändert auch nichts, wenn sich nachträglich herausstellen sollte, dass die der Behörde zumutbar gewesenen Ausforschungsversuche ergebnislos verlaufen wären. Ob eine solche Feststellung ohne Schwierigkeiten möglich ist, muss…
…2015) wäre für die Rechtswirksamkeit der Zustellung ohne Bedeutung, da § 17 Zustellgesetz nämlich nicht darauf abstellt, ob einem Empfänger die Abholung einer hinterlegten Sendung möglich ist oder nicht (VwGH 11.10.2011, 2010/05/0115). Da der Bf. jedoch in der Zeit zwischen dem 28…
…erfolgte Hinterlegung steht der Rechtswirksamkeit der Hinterlegung nicht entgegen. In dem Zeitpunkt, in dem die Beschuldigte vom Zustellvorgang Kenntnis erlangt hat, hätte sie einen Antrag auf Wiedereinsetzung in die Beschwerdefrist stellen können. Ein solcher Antrag hat sich jedoch durch die Vorsprache des Vertreters vor der…
…einem Zustellorgan ordnungsgemäß ausgestellter Rückschein über die Zustellung eines Schriftstückes durch Hinterlegung macht als öffentliche Urkunde Beweis über die Rechtswirksamkeit der Zustellung (siehe Ritz, BAO5, § 22 ZustG, Tz 2, und die dort angeführte Judikatur). Umstände, die berechtigte Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Zustellvorganges aufkommen lassen…
…ausgestellter Rückschein über die Zustellung eines Poststückes durch Hinterlegung macht als öffentliche Urkunde Beweis über die Rechtswirksamkeit der Zustellung. Es ist Sache des Empfängers, Umstände vorzubringen, die geeignet sind, Gegenteiliges zu beweisen oder zumindest berechtigte Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Zustellvorganges aufkommen zu lassen (vgl…
…am 17. Juli 2017 durch Hinterlegung gemäß § 17 Abs. 3 Zustellgesetz am 18. Juli 2017 zugestellt. Die Strafverfügung erhielt eine rechtsrichtige Rechtsmittelbelehrung. Die Einspruchsfrist begann am 18. Juli 2017 zu laufen und endete am 1. August 2017. Die Strafverfügung wurde von der Bf. nachweislich am…
…die Rechtswirksamkeit der Zustellung. Es ist nun Sache des Empfängers, Umstände vorzubringen, die geeignet sind, Gegenteiliges zu beweisen oder zumindest berechtigte Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Zustellvorganges aufkommen zu lassen (vgl. VwGH vom 20.09.2000, 2000/03/0043). Die bloße Behauptung, keine Hinterlegungsanzeige vorgefunden…
…die Rechtswirksamkeit der Zustellung. Es ist nun Sache des Empfängers, Umstände vorzubringen, die geeignet sind, Gegenteiliges zu beweisen oder zumindest berechtigte Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Zustellvorganges aufkommen zu lassen (vgl. VwGH vom 20.09.2000, 2000/03/0043). Die bloße Behauptung, keine Hinterlegungsanzeige vorgefunden…
…die Zustellung eines Poststückes durch Hinterlegung macht als öffentliche Urkunde Beweis über die Rechtswirksamkeit der Zustellung. Es ist Sache des Empfängers, Umstände vorzubringen, die geeignet sind, Gegenteiliges zu beweisen (vgl. § 292 Abs. 2 ZPO) oder zumindest berechtigte Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Zustellvorganges aufkommen zu…
…Bf. am 18. Oktober 2013 rechtswirksam durch Hinterlegung zugestellt und ist in Rechtskraft erwachsen. Die Verwaltungsstrafe wurde vom Bf. nicht entrichtet. Daraufhin wurde gegen den Bf. gerichtliche Exekution geführt. Am 20. Februar 2014 erhob der Bf. Einwendungen gegen den Exekutionstitel zum Rückstandsausweis zu Zl. 1…