…für seinen polnischen Arbeitgeber nach Österreich entsandt worden und hier (Firma XY) tätig gewesen. Für diese Tätigkeit unterlag der Beschwerdeführer weiterhin den polnischen Rechtsvorschriften über die soziale Sicherheit, in Österreich war er weder pflicht- noch freiwillig versichert. Dieser Antrag wurde vom Finanzamt mit Bescheid vom…
…dass auf ihn nicht die österreichischen sondern die polnischen Rechtsvorschriften anzuwenden seien. In der dagegen fristgerecht eingebrachten Beschwerde ist auszugsweise ausgeführt: „Mit den Anträgen auf Familienbeihilfe wurde der Ablehnungsbescheid von der polnischen Stelle ROPS (…) für den Leistungseitraum 2013/2014 über die Ablehnung der Zuerkennung…
…diese Verordnung für Staatsangehörige eines Mitgliedstaats, Staatenlose und Flüchtlinge mit Wohnort in einem Mitgliedstaat, für die die Rechtsvorschriften eines oder mehrerer Mitgliedstaaten gelten oder galten, sowie für ihre Familienangehörigen und Hinterbliebenen. Die Verordnung gilt daher für die österreichische Beschwerdeführerin, ihren spanischen Ehemann und die beiden…
…BFG nunmehr als Beschwerde im Sinn des Art. 130 Abs. 1 B-VG zu erledigen. Die maßgeblichen hier anzuwendenden Rechtsvorschriften lauten in der anzuwendenden Fassung auszugsweise wie folgt: § 2 FLAG (Familienlastenausgleichsgesetz): (1) Anspruch auf Familienbeihilfe haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen…
…2016 getroffen worden. Während dieses Zeitraumes kämen für den Bf. daher die polnischen und nicht die österreichsichen Rechtsvorschriften über die soziale Sicherheit zur Anwendung. Der Kinderabsetzbetrag stehe ihm somit nur für die Monate Jänner bis März 2011 zu. Da als Kinder iSd des § 106a EStG…
…für diese Dienstverhältnisse seien nicht die österreichischen sondern die Rechtsvorschriften der Tschechischen Republik bezüglich der Sozialversicherung anzuwenden. Mit Bescheid vom 7.3.2018 wies das Finanzamt den Antrag vom 9.11.2017 auf Gewährung der Ausgleichszahlung für die Tochter im Wesentlichen mit der Begründung ab…
…des „Artikel 11“ gilt: (1) Personen, für die diese Verordnung gilt, unterliegen den Rechtsvorschriften nur eines Mitgliedstaats. Welche Rechtsvorschriften dies sind, bestimmt sich nach diesem Titel. (2) Für die Zwecke dieses Titels wird bei Personen, die aufgrund oder infolge ihrer Beschäftigung oder selbständigen Erwerbstätigkeit eine…
…Geburts- und Adoptionsbeihilfen. Die VO gilt nach ihrem Art 2 Nr 1 uA für Staatsangehörige eines Mitgliedstaats, für die die Rechtsvorschriften eines oder mehrerer Mitgliedstaaten gelten oder galten, sowie für ihre Familienangehörigen und Hinterbliebenen. Die VO gilt nach ihrem Art 3 Abs 1 lit j…
…basiert auf den rechtskräftigen Ergebnissen der Bodenschätzung, die Auswertung erfolgte durch das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen. Punkt 2 der Beschwerde: A: Lt. den zum Feststellungszeitpunkt geltenden Rechtsvorschriften hat die Entfernung zum Bezirkshauptort, sofern eine Außenstelle der Bezirkshauptmannschaft besteht, in der Weise ermittelt zu werden…
…Reger/Judmaier/Kalcher/Kuroki, FinStrG Bd 24 (2016) S 173 ]. Da im Anlassfall der grundrechtsrelevante Teilaspekt des angefochtenen Straferkenntnisses, weder von der Sachlage, noch von den dafür in Frage kommenden Rechtsvorschriften her, auch keinen außergewöhnlich hohen Schwierigkeits- bzw. Komplexitätsgrad erkennen lässt, das Prozessrisiko des Bf…
…13 Abs. 3 VO 883/2004 zufolge der nichtselbständigen Beschäftigung in Deutschland den deutschen Rechtsvorschriften unterliege und eine österreichische Ausgleichszahlung nicht zustehe, da das deutsche Kindergeld höher als die österreichische Familienbeihilfe samt Kinderabsetzbetrag sei. Die Bf erhält also seit Juni 2014 weder von Deutschland noch…
…ob sie eine Erwerbstätigkeit ausübt oder nicht, die Versicherteneigenschaft nach den für die soziale Sicherheit geltenden Rechtsvorschriften eines oder mehrerer Mitgliedstaaten besitzt. Entscheidend ist, ob jemand in einem für Arbeitnehmer oder Selbständige geschaffenen System der sozialen Sicherheit pflicht-oder freiwillig versichert ist (siehe EuGH Rs…
…Rentnern grundsätzlich von dem Staat zu gewähren, der zur Zahlung einer Rente verpflichtet ist. Nach Art 11 der VO(EG) 883/2004 ist nur ein Staat zur Zahlung von Familienleistungen zuständig. Werden daher Renten auf Grund von Rechtsvorschriften verschiedener Staaten bezogen, bestimmt Art 68 Abs…
…der ab 01.05.2010 gültigen Fassung bzw gem. der VO 1408/71 in der bis April 2010 gültigen Fassung hat ein Arbeitnehmer nach den Rechtsvorschriften des "Beschäftigungslandes" Anspruch auf Familienleistungen dieses Staates auch für Kinder, die sich ständig in einem anderen EU-Staat aufhalten…
…Gemäß Art. 67 der EU-Verordnung 883/2004 hat eine Person auch für Familienangehörige, die in einem anderen Mitgliedstaat wohnen, Anspruch auf Familienleistungen nach den Rechtsvorschriften des zuständigen Mitgliedstaats, als ob die Familienangehörigen in diesem Mitgliedstaat wohnen würden. Nationales Recht: Gemäß § 2 Abs. 2 Familienlastenausgleichsgesetz…
…Rentnern grundsätzlich von dem Staat zu gewähren, der zur Zahlung einer Rente verpflichtet ist. Nach Art. 11 der VO(EG) 883/2004 ist nur ein Staat zur Zahlung von Familienleistungen zuständig. Werden daher Renten auf Grund von Rechtsvorschriften verschiedener Staaten bezogen, bestimmt Art. 68 Abs…
…die diesbezügliche Antragstellung hinaus auch entsprechende amtliche Wahrnehmungen" gegeben. Die vollumfänglich fristgerecht offen gelegten Umstände hätten seither keinerlei Veränderungen erfahren. In den Rückforderungsbescheiden seien keinerlei Rechtsvorschriften angeführt. Im Übrigen sei der bekämpfte Bescheid auch deshalb aufzuheben, da der Beschwerdeführer unter Offenlegung sämtlicher Umstände beim "für…
…Gemeinschaft zu- und abwandern, anzuwenden. Diese Verordnung legt fest, dass für jene Personen nur die Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit eines Staates gelten. Ein Arbeitnehmer oder Selbständiger hat grundsätzlich in jenem Staat Anspruch auf Familienleistungen, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird, auch wenn sich die Familie…
…3) § 41 ist im Rahmen der Koordinierung der sozialen Sicherheit im Europäischen Wirtschaftsraum mit der Maßgabe anzuwenden, dass ein Dienstnehmer im Bundesgebiet als beschäftigt gilt, wenn er den österreichischen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit unterliegt. § 33 Abs. 3 EStG 1988 lautet: (3) Steuerpflichtigen, denen auf Grund…
…ist für die steuerliche Beurteilung im Rahmen des § 28 Abs. 3 Z 2 EStG 1988 der Sanierungsbegriff im Sinne der in der Bestimmung genannten, außersteuerlichen Rechtsvorschriften maßgebend. Nimmt ein Abgabepflichtiger für Sanierungsmaßnahmen die Begünstigung des § 28 Abs. 3 Z 2 EStG 1988 unter Berufung auf…