…Die Gesellschaft behält ihre Rechtspersönlichkeit, solange ein Abwicklungsbedarf vorhanden ist, was dann der Fall ist, wenn Abgabenverbindlichkeiten einer solchen Gesellschaft bescheidmäßig festzusetzen sind (vgl. zuletzt VwGH vom 22. Dezember 2012, 2010/15/0026) In der Beschwerdeangelegenheit war daher mit Erkenntnis abzusprechen, um eine rechtskräftige Abgabenfestsetzung…
…Eine GmbH besteht auch nach ihrer Löschung im Firmenbuch fort, solange ein Vermögen vorhanden ist und Rechtsbeziehungen zu Gläubigern oder Schuldnern bestehen (OGH 24.03.1987, 2 Ob 610/86, NZ 1988, 82). Nach der Judikatur des VwGH besteht die Rechtspersönlichkeit der Gesellschaft solange fort…
…BAO), BGBl I Nr. 14/2013 als unzulässig zurückgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin (im Folgenden mit Bf. bezeichnet) wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 12. April 2007 gegründet und mit 20…
…Abgabe einer Drittschuldnererklärung gegen den Berufungswerber erfolgen. Ergänzend wird ausgeführt, im Bescheid sei keine Titelangabe vorhanden. Mit Berufungsvorentscheidung vom 18. November 2013 hat das Finanzamt die Berufung als unbegründet abgewiesen. Die Löschung einer GmbH im Firmenbuch habe bloß deklaratorischen Charakter. Die Rechtspersönlichkeit einer Gesellschaft bestehe…
…was dann der Fall ist, wenn Abgabenverbindlichkeiten einer solchen Gesellschaft bescheidmäßig festzusetzen sind. Für das Rechtsmittelverfahren ist zu prüfen, ob sich auf Grund des Rechtsstreits nachträglich ein abwickelbares Vermögen ergeben könnte, sodass die Rechtspersönlichkeit insoweit als fortdauernd anzusehen wäre. Sind keine Zahlungen auf die strittige…
…hat die Bf. jedoch per 29.11.2018 verloren, sodass die Anwendungsvoraussetzungen für eine gerichtliche Kuratorenbestellung nicht vorliegen. Insgesamt ist sohin festzustellen, dass gegenständlich ein Fall des "Wegfalls der Rechtspersönlichkeit" einer beschwerdeführenden Partei vorliegt. Das Beschwerdeverfahren ist bei derartigen Konstellationen einzustellen (vgl. etwa UFS 14…
…was dann der Fall ist, wenn Abgabenverbindlichkeiten einer solchen Gesellschaft bescheidmäßig festzusetzen sind. Für das Rechtsmittelverfahren ist zu prüfen, ob sich auf Grund des Rechtsstreits nachträglich ein abwickelbares Vermögen ergeben könnte, sodass die Rechtspersönlichkeit insoweit als fortdauernd anzusehen wäre. Sind keine Zahlungen auf die strittige…
…was dann der Fall ist, wenn Abgabenverbindlichkeiten einer solchen Gesellschaft bescheidmäßig festzusetzen sind. Für das Rechtsmittelverfahren ist zu prüfen, ob sich auf Grund des Rechtsstreits nachträglich ein abwickelbares Vermögen ergeben könnte, sodass die Rechtspersönlichkeit insoweit als fortdauernd anzusehen wäre. Sind keine Zahlungen auf die strittige…
…97/08/0444, ausgesprochen: Mangels Rechtspersönlichkeit kann die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (hier Arbeitsgemeinschaft) nicht Bescheidadressat sein. Soweit ein "Bescheid" an jemanden gerichtet ist, dem es an Rechtssubjektivität mangelt, kommt die mit der Erlassung eines Bescheides intendierte normative Wirkung mangels eines geeigneten Rechtssubjektes, auf das sich…
…Vorliegen eines anderweitigen Vermögens und damit Abwicklungsbedarfes nicht feststellbar sei (VwGH 28.10.2014, Ro 2014/13/0035 Im vorliegenden Fall wurde die GmbH nach deren Auflösung und infolge beendeter Liquidation im Firmenbuch gelöscht. Zur Vollbeendigung der Gesellschaft und damit zum Verlust der Rechtspersönlichkeit kommt…
…Zu Spruchpunkt I. (Einstellung) Die Löschung einer GmbH im Firmenbuch hat bloß deklarativen Charakter. Eine GmbH besteht auch nach ihrer Löschung im Firmenbuch fort, solange ein Vermögen vorhanden ist und Rechtsbeziehungen zu Gläubigern oder Schuldnern bestehen. Die Rechtspersönlichkeit der Gesellschaft besteht solange fort, als noch…
…Vorsteuern - zu einem Aktivvermögen der gelöschten Gesellschaft führen kann (vgl. VwGH 28.10.2014, Ro 2014/13/0035). Aus diesem Grund ist zu prüfen, ob sich auf Grund des vorliegenden Rechtsstreits nachträglich ein abwickelbares Vermögen der Bf ergeben könnte, sodass die Rechtspersönlichkeit der Bf insoweit…
…Berücksichtigung aber erst nach dem Untergang der Gesellschaft, also nach Abschluss der Abwicklung vorzunehmen. Der steuerliche Vertreter wendete schließlich ein, dass an einer aufgelösten Gesellschaft rechtlich gesehen keine Beteiligung mehr bestehen könne. Dazu ist anzuführen, dass die Rechtspersönlichkeit einer Körperschaft erst mit der Löschung im…
… 79 BAO. An eine rechtsunfähige bzw nicht mehr existente Person gerichtete als Bescheid intendierte Erledigungen entfaltet keine Rechtswirkung (vgl ua VwGH 22.6.2001, 2001/13/0051; 28.11.2007, 2004/15/0131). Aufgrund fehlender Rechtspersönlichkeit der Gesellschaft ist das beim Bundesfinanzgericht anhängige Verfahren in…
…rechtsfähigen Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit haftend persönlich für die Abgabenschuld der Personenvereinigung. Der Umfang der Haftung richtet sich nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes. § 93 deutsche Insolvenzordnung (InsO) lautet: Ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen einer Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit oder einer Kommanditgesellschaft auf Aktien eröffnet…
…Löschung der Gesellschaft aus dem Firmenbuch eintreten, da davor die Rechtspersönlichkeit im Außenverhältnis noch nicht untergegangen ist. Das Ende der Steuerpflicht geht jedoch über die zivilrechtliche Beurteilung hinaus und tritt erst mit der Vollbeendigung, d.h. mit der Beendigung des Abwicklungsverfahrens ein. Eine juristische Person…
…wonach die Löschung einer GmbH im Firmenbuch bloß deklarativen Charakter hat und eine GmbH auch nach ihrer Löschung im Firmenbuch fortbesteht, solange ein Vermögen vorhanden ist und Rechtsbeziehungen zu Gläubigern oder Schuldnern bestehen und des weiteren, dass die Rechtspersönlichkeit einer solchen Gesellschaft noch solange fortbesteht…
…wonach die Löschung einer GmbH im Firmenbuch bloß deklarativen Charakter hat und eine GmbH auch nach ihrer Löschung im Firmenbuch fortbesteht, solange ein Vermögen vorhanden ist und Rechtsbeziehungen zu Gläubigern oder Schuldnern bestehen und des weiteren, dass die Rechtspersönlichkeit einer solchen Gesellschaft noch solange fortbesteht…
…wäre darin keine Handlung der Bf. zu sehen gewesen. Es besteht strikte Trennung zwischen der Rechtspersönlichkeit einer natürlichen Person und der Rechtspersönlichkeit einer juristischen Person wie es die Bf. eine ist. Dies gilt auch für den Gesellschafter einer juristischen Person. Die juristische Person handelt zwar…
…EStG 1988). Verdeckte Ausschüttungen sind gemäß § 8 Abs. 2 KStG 1988 definiert als Zuwendungen einer Körperschaft an den Anteilsinhaber außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilung, die das Einkommen der Körperschaft mindern und ihre Wurzel in der Anteilsinhaberschaft haben. Diese können entweder durch überhöhte Aufwendungen oder durch zu…