…aber nicht so gelagert, dass Durchschnittsmenschen die Einhaltung der Rechtsmittelfrist nicht möglich war siehe im Übrigen Ritz, BAO Kommentar, § 308 Tz 8ff). Im Übrigen hat der Bf. durch seine sorglose Haltung die Rechtsmittelfrist versäumt. Aber auch in der Vorgangsweise des Rechtsanwaltes bzw. in dem von…
…zit. ebenda, Rz 53). Für die Einhaltung von Rechtsmittelfristen (deren Versäumnis den häufigsten Grund für ein Begehren auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bildet) ist stets der berufliche rechtskundige Parteienvertreter selbst verantwortlich und nicht etwa jener Kanzleiangestelle (allein), der den Termin (in Evidenz hält bzw…
…an der ganzen Verhandlung teilzunehmen und sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, oder 2. die Partei die Rechtsmittelfrist versäumt hat, weil der Bescheid keine Rechtsmittelbelehrung, keine Rechtsmittelfrist oder fälschlich die Angabe enthält, dass kein Rechtsmittel zulässig sei. Nach § 71 Abs…
…bereits oben ausgeführt - durch den rechtzeitig gegen die Strafverfügung vom 24.07.2023 erhobenen Einspruch vom 09.08.2023 die Rechtsmittelfrist gewahrt und somit nicht versäumt. Wie bereits oben ausgeführt ist Voraussetzung für die positive Erledigung eines Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand sohin…
…RV/5101646/2019; BFG 20.04.2021, RV/5101152/2020) sind abermals die Feststellungen der Außenprüfung strittig. Nachdem die ordentliche Rechtsmittelfrist versäumt wurde, versucht der Bf nun im BFG-Verfahren gegen die Abweisung der Anträge gem. § 299 BAO eine Abänderung des Bescheides zu erreichen. In…
…2) die Partei die Rechtsmittelfrist versäumt hat, weil der Bescheid keine Rechtsmittelbelehrung, keine Rechtsmittelfrist oder fälschlich die Angabe enthält, dass kein Rechtsmittel zulässig sei. Ich stelle somit einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand, da ich durch das Versäumen der Rechtsmittelfrist betreffend die Familienbeihilfen…
…einzuhalten und sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, oder (Z 2) die Partei die Rechtsmittelfrist versäumt hat, weil der Bescheid keine Rechtsmittelbelehrung, keine Rechtsmittelfrist oder fälschlich die Angabe enthält, dass kein Rechtsmittel zulässig sei. Der Rückforderungsbescheid vom 28.05.2021…
…einzuhalten oder zur Verhandlung zu erscheinen und sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, oder 2. die Partei die Rechtsmittelfrist versäumt hat, weil der Bescheid keine Rechts- mittelbelehrung, keine Rechtsmittelfrist oder fälschlich die Angabe enthält, dass kein Rechtsmittel zulässig sei. Gem. …
…trifft, oder 2. die Partei die Rechtsmittelfrist versäumt hat, weil der Bescheid keine Rechtsmittelbelehrung, keine Rechtsmittelfrist oder fälschlich die Angabe enthält, dass kein Rechtsmittel zulässig sei. (2) Der Antrag auf Wiedereinsetzung muss binnen zwei Wochen nach dem Wegfall des Hindernisses oder nach dem Zeitpunkt, in…
…oder zur Verhandlung zu erscheinen und sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, oder 2. die Partei die Rechtsmittelfrist versäumt hat, weil der Bescheid keine Rechtsmittelbelehrung, keine Rechtsmittelfrist oder fälschlich die Angabe enthält, dass kein Rechtsmittel zulässig sei. Gemäß § 71 Abs…
…oder zur Verhandlung zu erscheinen und sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, oder 2. die Partei die Rechtsmittelfrist versäumt hat, weil der Bescheid keine Rechtsmittelbelehrung, keine Rechtsmittelfrist oder fälschlich die Angabe enthält, dass kein Rechtsmittel zulässig sei. Gemäß § 71 Abs…
…oder zur Verhandlung zu erscheinen und sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, oder 2. die Partei die Rechtsmittelfrist versäumt hat, weil der Bescheid keine Rechtsmittelbelehrung, keine Rechtsmittelfrist oder fälschlich die Angabe enthält, dass kein Rechtsmittel zulässig sei. Gemäß § 71 Abs…
…oder zur Verhandlung zu erscheinen und sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, oder 2. die Partei die Rechtsmittelfrist versäumt hat, weil der Bescheid keine Rechtsmittelbelehrung, keine Rechtsmittelfrist oder fälschlich die Angabe enthält, dass kein Rechtsmittel zulässig sei. Gemäß § 71 Abs…
…einzuhalten oder zur Verhandlung zu erscheinen und sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, oder 2. die Partei die Rechtsmittelfrist versäumt hat, weil der Bescheid keine Rechtsmittelbelehrung, keine Rechtsmittelfrist oder fälschlich die Angabe enthält, daß kein Rechtsmittel zulässig sei (§ 71 Abs…
…trifft, oder 2. die Partei die Rechtsmittelfrist versäumt hat, weil der Bescheid keine Rechtsmittelbelehrung, keine Rechtsmittelfrist oder fälschlich die Angabe enthält, daß kein Rechtsmittel zulässig sei. (2) Der Antrag auf Wiedereinsetzung muß binnen zwei Wochen nach dem Wegfall des Hindernisses oder nach dem Zeitpunkt, in…
…der hierfür zur Verfügung stehenden Frist (1 Monat "nach Aufhören des Hindernisses", hier also 1 Monat nach Erkennen, dass die Rechtsmittelfrist versäumt wurde) ergriffen hat, stellt ebensowenig eine sachliche Unbilligkeit dar. Demgegenüber wäre es eine nicht zu rechtfertigende Aushöhlung der Rechtskraft und der daraus resultierenden…
…Zufluss-/Abflussprinzip). Außerdem waren die im Bescheid angeführten Entscheidungen meines Erachtens nicht zutreffend. Dieser Berufung wurde nicht statt gegeben. Leider habe ich versehentlich bei der Ablehnung die Rechtsmittelfrist versäumt, weil ich die Verständigungsemail nicht erhalten und auch die Databox nicht richtig bzw. rechtzeitig kontrolliert habe…
…oder zur Verhandlung zu erscheinen und sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, oder 2. die Partei die Rechtsmittelfrist versäumt hat, weil der Bescheid keine Rechtsmittelbelehrung, keine Rechtsmittelfrist oder fälschlich die Angabe enthält, dass kein Rechtsmittel zulässig sei. Gemäß § 71 Abs…
…oder zur Verhandlung zu erscheinen und sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, oder 2. die Partei die Rechtsmittelfrist versäumt hat, weil der Bescheid keine Rechtsmittelbelehrung, keine Rechtsmittelfrist oder fälschlich die Angabe enthält, dass kein Rechtsmittel zulässig sei. Gemäß § 71 Abs…
…die Frist einzuhalten oder zur Verhandlung zu erscheinen und sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, oder 2. die Partei die Rechtsmittelfrist versäumt hat, weil der Bescheid keine Rechtsmittelbelehrung, keine Rechtsmittelfrist oder fälschlich die Angabe enthält, daß kein Rechtsmittel zulässig sei. (…