…03.11.2025, RV/4100267/2025). Die zuständige Richterin dieses Beschwerdefalles schließt sich auch im vorliegenden Fall dieser Vorgangsweise an. Allerdings liegt zur Frage, welche Rechtsfolgen die Erlassung einer Beschwerdevorentscheidung durch die unzuständige Behörde nach sich zieht, noch keine Rechtsprechung des VwGH vor. Die in…
…weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung stellten sich im Beschwerdefall nicht. Die rechtliche Wirkung eines Mängelbehebungsauftrages ergibt sich unmittelbar…
…und haben diese der Abgabenbehörde keinen gemeinsamen Zustellungsbevollmächtigten bekanntgegeben, so gilt mit der Zustellung einer einzigen Ausfertigung an eine dieser Personen die Zustellung an alle als vollzogen, wenn auf diese Rechtsfolge in der Ausfertigung hingewiesen wird (§ 101 Abs. 1 BAO). Im Beschwerdefall hat die belangte…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter X. in der Beschwerdesache Bf., über die Beschwerde vom 16.11.2016 und 21.12.2015 gegen folgende Bescheide des Finanzamtes Bruck Leoben Mürzzuschlag 1. Bescheid über die Festsetzung von ersten Säumniszuschlägen vom 9.10…
…19:35 Uhr überlassen war, so dass dieses in 1010 Wien, ***Adresse2***, stand. Auf die Rechtsfolgen der Nichterteilung bzw. der unrichtigen, unvollständigen oder nicht fristgerechten Erteilung der Lenkerauskunft wurde hingewiesen. Die Zustellung des Schreibens erfolgte elektronisch mit Zustellnachweis über BriefButler. Das Schreiben gelangte am 7…
…der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Im gegenständlichen Fall wurde von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht abgewichen bzw. ergeben sich die Rechtsfolgen unmittelbar und eindeutig aus den gesetzlichen Bestimmungen, weshalb eine Revision nicht zuzulassen war. Insgesamt war daher spruchgemäß zu entscheiden. Feldkirch…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende ***S1*** und die Richterin ***R1*** sowie die fachkundigen Laienrichter ***L1*** und ***L2*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Johann Eder, Eduard-Kyrle-Straße 8, 4780 Schärding, über die Beschwerde vom 26. August…
…zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Im Beschwerdefall ist die Entscheidung nicht von ungelösten Rechtsfragen abhängig, sondern stützt sich auf Sachverhaltselemente…
… 13 UmgrStG die Fristenregelung des § 108 BAO maßgeblich ist. Zentrale Rechtsfolge der Fristeinhaltung ist die Erlangung der ertragsteuerlichen Rückwirkung. Die Fristverletzung zieht folglich nach dem Zweck der Bestimmung nur die Versagung der steuerlichen Rückwirkung nach sich. Zu einem Wegfall der übrigen Begünstigungen des Art III…
…des Jahres 2012 bezogen hat. Damit ist aber der Gesetzestatbestand des § 3 Abs 2 EStG 1988 idgF erfüllt und die darin angeordnete Rechtsfolge, dass die Bezüge hochzurechnen sind und der Steuersatz der hochgerechneten Bezüge den Steuersatz für alle Bezüge nicht übersteigen darf, hatte einzutreten. Aus…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf., über die Beschwerde vom 05.04.2013 gegen den Bescheid der belangten Behörde Zollamt Wien vom 01.03.2013, Zl. zzz, betreffend Altlastenbeitrag und Säumniszuschlag zu Recht erkannt: Die Beschwerde…
…Verwaltungsgerichtshof bereits in VwGH 31.05.1990, 89/09/0143 beantwortet und ist von diesem Erkenntnis de dato nicht abgewichen. Die Rechtsfolgen bei verspätetem Einspruch gegen eine Strafverfügung sind gesetzlich geregelt, weshalb keine rechtlich bedeutende Rechtsfrage zu beantworten war. Die ordentliche Revision der belangten Behörde…
…38 Euro) auswies, welcher vom Finanzamt erklärungsgemäß zuerkannt wurde. Begründung nach § 25a Abs. 1 VwGG Durch dieses Erkenntnis werden keine Rechtsfragen iSd Art 133 Abs. 4 B-VG berührt, denen grundsätzliche Bedeutung zukommt. Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtsfrage ua dann zu, wenn eine höchstgerichtliche Rechtsprechung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***1*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch ***2***, über die Beschwerde vom 30. August 2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes ***3*** vom 31. Juli 2018 betreffend Umsatzsteuer 2016, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht erkannt…
…des Gleichheitssatzes und gemessen an den mit der Regelung verfolgten Absichten des Gesetzgebers - ebendieselben Wertungsgesichtspunkte zutreffen wie auf die im Gesetz geregelten Fälle und auf den daher - schon zur Vermeidung einer verfassungsrechtlich bedenklichen Ungleichbehandlung - auch dieselben Rechtsfolgen angewendet werden müssen (vgl VwGH 25.4.2019…
…sich nämlich, dass jede vom Geschäftsführer einer GmbH vorgenommene Zahlung voller vereinbarter Arbeitslöhne, wenn die zur Verfügung stehenden Mittel nicht auch für die darauf entfallende Lohnsteuer ausreichen, eine schuldhafte Verletzung seiner abgabenrechtlichen Pflicht mit den Rechtsfolgen des § 9 Abs. 1 BAO darstellt (vgl. zuletzt VwGH…
…Ausübung des Ermessens ist zu beachten, dass durch die Korrektur der Zollanmeldung nach Art. 173 Abs. 3 UZK nicht eine Rechtsfolge herbeigeführt wird, die im Widerspruch zu andern Vorschriften des Zollrechts steht. Dies ergibt sich aus dem Zweck der eben zitierten Bestimmungen, die darauf abzielen…
…bzw. Masseverwalters zur Führung von die Masse betreffenden Rechtsstreitigkeiten). D.5. § 9 SBBG sieht als Rechtsfolge der rechtskräftigen Feststellung des Vorliegens eines Scheinunternehmens zusätzlich zum Scheinunternehmern die Haftung des den Auftrag gebenden Unternehmens als Bürge und Zahler nach § 1357 ABGB für Ansprüche auf das gesetzliche…
…Lang/Schuch, Doppelbesteuerung2, Art. 18 Österreich, Rz 8). Für die von Art. 18 Abs. 2 DBA Deutschland erfassten Bezüge gelten die Rechtsfolgen des Art. 18 Abs. 2 leg. cit.. Demnach wird nur dem Staat der zahlenden Kasse das Besteuerungsrecht belassen (Schuch/Haslinger, Art. 18 Österreich…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Salzburg 2 des Bundesfinanzgerichtes hat durch die Richter Dr. Richard Tannert als Vorsitzenden und Dr. Peter Meister als Berichterstatter und die fachkundigen Laienrichter Dr. Rupert Mayr und Dipl.-Ing. Christian Löw in der Finanzstrafsache gegen 1. A, geb. xxxa…