…Zollkodex iVm §§ 85c, 85f ZollR-DG) gesetzlich vorgesehenen Rechtsbehelf zweiter Stufe Beschwerde an den Unabhängigen Finanzsenat, in dem er -sinngemäß- den gesamten Bescheidinhalt hinsichtlich der Vorschreibung an Altlastenbeitrag und Nebenanspruch (Säumniszuschlag) dem Grunde nach bekämpfte. Begründend führte er darin im Wesentlichen aus, die Befreiungsbestimmung des…
…dass sie unrichtig waren. Nach § 71 ZollR-DG entsteht nach Maßgabe des Art. 201 Abs. 3 zweiter Unterabsatz ZK die Zollschuld in dem nach Art. 201 Abs. 2 ZK genannten Zeitpunkt auch für jeden, der dem Anmelder unrichtige oder unvollständige Angaben oder Unterlagen geliefert hat…
…Als Entgegnung auf die unter dem Titel eines Verböserungsverbotes bzw. der Bindungswirkung eines rechtskräftigen Strafurteiles vorgetragenen Einwendungen genügt es im Hinblick auf die Entscheidungsbefugnis durch das BFG, bei dem der Rechtsbehelf auf einer zweiten Stufe eingelegt wird, auf den Inhalt des § 85e ZollR-DG iVm …
…auf Einlegung eines Rechtsbehelfs in einem mindestens zweistufigen Verfahren ausgeübt werden. Als Rechtsbehelf der erste Stufe steht gegen Entscheidungen von Zollbehörden die Beschwerde zu (§ 43 Abs. 1 ZollR-DG). Das Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht bildet gemäß § 46 ZollR-DG das Rechtsbehelfsverfahren der zweiten Stufe. Gemäß…
…Abgabenbehörde eingelangten Schriftsatz der Rechtsbehelf der Beschwerde gemäß § 85c Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) erhoben und gleichzeitig die Durchführung einer mündlichen Verhandlung und die Entscheidung über die Beschwerde durch den gesamten Berufungssenat beantragt. Gemäß § 289 Abs. 2 BAO hätte die Abgabenbehörde zweiter Instanz immer in der…
…erteilte Bevollmächtigung, so ersetzt diese Berufung den urkundlichen Nachweis." Gegen die Berufungsvorentscheidung vom 13. November 2013 war als Rechtsbehelf der zweiten Stufe gemäß § 85c Abs 1 ZollR-DG idmF die Beschwerde an den unabhängigen Finanzsenat zulässig. Wie erwähnt gilt die Beschwerde vom 20. November 2013…
…erteilte Bevollmächtigung, so ersetzt diese Berufung den urkundlichen Nachweis." Gegen die Berufungsvorentscheidung vom 13. November 2013 war als Rechtsbehelf der zweiten Stufe gemäß § 85c Abs 1 ZollR-DG idmF die Beschwerde an den unabhängigen Finanzsenat zulässig. Wie erwähnt gilt die Beschwerde vom 20. November 2013…
…erteilte Bevollmächtigung, so ersetzt diese Berufung den urkundlichen Nachweis." Gegen die Berufungsvorentscheidung vom 13. November 2013 war als Rechtsbehelf der zweiten Stufe gemäß § 85c Abs 1 ZollR-DG idmF die Beschwerde an den unabhängigen Finanzsenat zulässig. Wie erwähnt gilt die Beschwerde vom 20. November 2013…
…erteilte Bevollmächtigung, so ersetzt diese Berufung den urkundlichen Nachweis." Gegen die Berufungsvorentscheidung vom 19. August 2013 war als Rechtsbehelf der zweiten Stufe gemäß § 85c Abs 1 ZollR-DG idmF die Beschwerde an den unabhängigen Finanzsenat zulässig. Wie erwähnt gilt die Beschwerde vom 10. September 2013…
…3 ZK iVm § 71a ZollR-DG Dagegen wurde mit Eingabe vom 15. September 2011 der Rechtsbehelf der Berufung (nunmehr Bescheidbeschwerde) erhoben und die ersatzlose Aufhebung bzw. die Abänderung der Abgaben auf € 0,00 beantragt. Im Wesentlichen wurde vorgebracht, dass sämtliche Voraussetzungen für eine steuerfreie…
…Wahrung und Gewährleistung einer faktischen Position, weshalb Rechtsschutzeinrichtungen diesen Zweck notwendig in sich schließen. Der VfGH hält im Hinblick auf diesen Inhalt des Begriffes Rechtsschutzeinrichtung, mithin insbesondere des Begriffes Rechtsbehelf, auch an der Ansicht fest, dass es nicht angeht, den Rechtsschutzsuchenden generell einseitig mit allen…
…anstehende Gestein einen Wassereintritt dauerhaft verhindert. § 85c ZollR-DG in der damals gültigen Fassung bestimmt: (1) Gegen Berufungsvorentscheidungen sowie wegen Verletzung der Entscheidungspflicht durch die Berufungsbehörde der ersten Stufe ist als Rechtsbehelf der zweiten Stufe (Artikel 243 Abs. 2 Buchstabe b ZK) die Beschwerde an…
… 2 Abs. 1 ZollR-DG entstanden. Dagegen wurde mit Eingabe vom 15. September 2011 der Rechtsbehelf der Berufung (nunmehr Bescheidbeschwerde) erhoben und die ersatzlose Aufhebung bzw. die Abänderung der Abgaben auf € 0,00 beantragt. Begründend brachte die Beschwerdeführerin im Wesentlichen vor, dass sämtliche Voraussetzungen…
…DG entstanden. Dagegen wurde mit Eingabe vom 17. Juni 2011 der Rechtsbehelf der Berufung (nunmehr Bescheidbeschwerde) erhoben und die ersatzlose Aufhebung oder die Abänderung der Abgaben auf € 0,00 beantragt. Begründend brachte die Beschwerdeführerin vor, dass das Recht auf rechtliches Gehör verletzt worden sei…
…2. Hinsichtlich Ihrer ergänzenden Fragen wird wie folgt Stellung genommen: 2.1 Die Verzollungsaufträge erfolgten jeweils durch die E., mündlich (telefonisch). 2.2 Wie ausgeführt, ist die Abfrage der UID-Nummer Stufe 2, wie es im Jahr 2006 üblich war, mündlich erfolgt: Damals war, nach…
…auszutauschen und über einen Antrag nach Art. 236 ZK meritorisch zu entscheiden, über den keine Entscheidung einer Zollbehörde erster Instanz und keine Entscheidung einer Zollbehörde über einen Rechtsbehelf auf erster Stufe ergangen war. Zulässigkeit einer Revision Gemäß § 25a Abs. 1 VwGG hat das Verwaltungsgericht im…
…Die Bf. habe aus nachstehend angeführten Gründen ihre Sorgfaltspflichten erfüllt: Die Abfrage der UID-Nr. der E. nach Stufe 2 habe deren Gültigkeit ergeben. Die Zahlungen durch E. an eine Filiale der Bf. in CH-Ort seien über ein Jahr lang regelmäßig erfolgt. E. sei…
…Rechtsbehelf der zweiten Stufe Beschwerde gegen die Berufungsvorentscheidung an den unabhängigen Finanzsenat erstattet und die Entscheidung durch den gesamten Senat und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung beantragt. Gemäß § 323 Abs 38 BAO sind die am 31. Dezember 2013 bei dem unabhängigen Finanzsenat als Abgabenbehörde zweiter…
…der Heimvertretungen nach dem Studentenheimgesetz, BGBl. Nr. 291/1986. Der Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie hat durch Verordnung die näheren Voraussetzungen für diese Nichteinrechnung festzulegen. Zeiten des Mutterschutzes sowie die Pflege und Erziehung eines eigenen Kindes bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres hemmen den…
…erhalten hat. Der Rechtsbehelf ist in dem Mitgliedstaat einzulegen, in dem die Entscheidung getroffen oder beantragt wurde. (2) Ein Rechtsbehelf kann eingelegt werden: a) auf einer ersten Stufe bei der von den Mitgliedstaaten dafür bestimmten Zollbehörde; b) auf einer zweiten Stufe bei einer unabhängigen Instanz;…