…Letztere setzen sich aus Honorarnoten betreffend Mediation, sowie Rechtsanwaltshonorare einerseits hinsichtlich Obsorge und andererseits hinsichtlich Unterhalt zusammen. Die beiden RA- Honorarnoten hinsichtlich Unterhalt (HN 15/345 vom 5.6.2015 und HN 15/405 vom 1.7.2015) machen in Summe 717,00 € aus…
…o.a. strittigen betrieblich nicht veranlassten (die Leistungen wurden unstrittig nicht an die Bf. erbracht) jedoch an die B. Sicherheitstechnik & Industrieprodukte GesmbH adressierten Rechtsanwaltshonorare. Denn nur bei der Bf. konnten sich diese Honorarabrechnungen noch steuerlich gewinnmindernd auswirken. Es wurden somit bewusst fingierte Geschäftsvorgänge, deren Stattfinden…
…wurden somit vom Bf. als Gesellschafter der A.GmbH zur Verfügung gestellt. Ebenso wurde die erste Zwangsausgleichsrate der A.GmbH sowie Rechtsanwaltshonorare für Insolvenzberatung der A.GmbH im Jahr 2010 vom Bf. bezahlt. In wirtschaftlicher Betrachtungsweise sind diese Vorgänge als Einlage in die A.GmbH…
…Rechtsanwälte auf. Im Jahr 2014 wendete er € 15.829,25 auf, wobei darin Rechtsanwaltshonorare für vier Rechtsanwälte in Höhe von € 15.627,00 und Gerichtsgebühren in Höhe von € 202,25 enthalten sind. 2. Beweiswürdigung Dies steht auf Grund der vorgelegten Unterlagen, dem…
…Abzugsfähigkeit ist, dass die Fremdlöhne für Leistungen bezahlt werden, die unmittelbar in die Betriebsleistung eingehen. Das trifft beispielsweise bei Subhonoraren zu, die Rechtsanwälte an substituierende Rechtsanwälte zahlen, nicht hingegen für Rechtsanwaltshonorare, die ein sonstiger Unternehmer für Rechtsberatung entrichtet (Umsatzsteuergesetz, Ruppe/Achatz5, § 14 UStG, Rz 30…
…vorgenommen wird (BFG 29.7.2017, RV/2100723/2012). In diesem Sinn seien die Kosten für Rechtsanwaltshonorare aus der Errichtung des Kaufvertrages und Rechtsstreit sowie die Maklerkosten vergebliche Werbungskosten. Selbst wenn man anstatt vergeblicher Werbungskosten diese Kosten als Anschaffungskosten fingiert, würden diese Kosten bei "Abgang…
…Einkommensteuer 2018 als Werbungskosten keine Berücksichtigung fanden. Bei diesen Aufwendungen handelt es sich um Rechtsanwaltshonorare sowie Honorare für Privatgutachten eines Sachverständigen im Rahmen der Strafverteidigung. Der festgestellte Sachverhalt ergibt sich zweifelsfrei aus den von den Parteien vorgelegten Unterlagen, den eingereichten Schriftsätzen der steuerlichen Vertretung sowie…
…wurde seitens der steuerlichen Vertretung - nach Aufforderung durch das Gericht - zur Stellungnahme der belangten Behörde vorgebracht, dass eine detailliertere Darstellung der einzelnen Posten der Rechtsanwaltshonorare nach 4 - 5 Jahren nicht nur unzumutbar, sondern auch tatsächlich kaum möglich sei. Der Leistungsinhalt der Beratungen durch die Rechtsanwaltskanzlei…
…gehandelt). Dies gilt auch im gleichen Maße für die o.a. strittigen Rechtsanwaltshonorare im Jahre 2010; die Beratungsleistungen (ohne Insolvenz hätte auch keine Gefahr für Kridavorwürfe bestanden) betreffend dem Weiterbestand der Gesellschaft und damit verbunden mit der Sicherung seiner GF-Einkünfte, standen somit ebenfalls…
…dass die Bf. irrtümlich mehrere Jahre hindurch unstrittig nicht betriebsbedingte Aufwendungen (bloß behauptete Kundenadressen und betriebsfremde Rechtsanwaltshonorare) erklärt hat. Daher ist im gegenständlichen Fall vom Vorliegen hinterzogener Abgaben auszugehen. Die auch vom Finanzamt getroffenen Schlussfolgerungen sind nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes als schlüssig und ausreichend anzusehen…
…Einkommensteuer" zu "A. Einkünfte aus Gewerbebetrieb - Anerkennung Rechtsanwaltskoensten 2017" ausgeführt, wurde der Nachweis für eine im Jahr 2017 erfolgte Zahlung von Rechtsanwaltshonoraren iHv. gesamt 15.759,30 Euro (netto) trotz mehrmaliger Aufforderung nicht erbracht, weshalb der Vorsteuerabzug iHv 3.151,87 Euro von der belangten…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf, Rechtsanwälte in Ort1, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 10. Februar 2015, ErfNr. zzz, Abgabenkontonummer ZZZ, betreffend Gebühren und Gebührenerhöhung zu Recht erkannt: Die Beschwerde…
Nach § 279 Abs. 1 BAO hat das Verwaltungsgericht außer in den Fällen des § 278 BAO [Formalentscheidungen] immer in der Sache selbst mit Erkenntnis zu entscheiden. Es ist berechtigt, sowohl im Spruch als auch hinsichtlich der Begründung seine Anschauung an die Stelle jener der Abgabenbehörde zu…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch TAXCOACH Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH & Co KG, Muthgasse 109, 1190 Wien, über die Beschwerde vom 6. Juni 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 26…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. P in der Beschwerdesache G L, Str t5, 12ab K gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 10.10.2011, betreffend Rechtsgeschäftsgebühr gemäß § 33 TP 8 Abs. 1 Gebührengesetz (GebG…
Zum von der Hypothekarschuldnerin gegenüber der Bf. als Hypothekargläubigerin mittels Anfechtungserklärung geltend gemachten Irrtum ist vorweg festzuhalten, dass sich die der Beschwerde beigetretene Hypothekarschuldnerin zwar auf einen Erklärungsirrtum nach § 871 Abs. 1 ABGB stützt, aber nur eine Vertragsanpassung geltend gemacht hat, in Folge dessen der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Ploner hinsichtlich der Beschwerde der Bf., vertreten durch die Steuerberatungskanzlei, vom 20. Juli 2010 gegen den Bescheid des (damals zuständigen) Finanzamtes Klagenfurt, Abteilung Gebühren und Verkehrsteuern, Erf.Nr. 789.987/2010, vom 32…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin xyz über die Beschwerde der Bf., vertreten durch Brauneis Klauser Prändl Rechtsanwälte GmbH, Bauernmarkt 2, 1010 Wien , gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 000, Erf.Nr. xxx, betreffend Festsetzung der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch Dr. Reinhard Pöltner, Europaplatz 1, 4800 Attnang-Puchheim gegen den Bescheid des Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 16.11.2011, betreffend Rechtsgebühr gemäß § 33 TP…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den RichterR in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Peter Eisele, Öffentlicher Notar, 7540 Güssing, Hauptplatz 1, über die Beschwerde vom 18. Dezember 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom…