…Verhalten eines gewillkürten Vertreters prozessuale Rechte und Pflichten zu begründen ( Walter/ Mayer, Verwaltungsverfahrensrecht8, Tz 130; Thienel/Schulev-Steindl, Verwaltungsverfahrensrecht5, 88). Auch vor einer allfälligen Sachwalterbestellung oder dem Tätigwerden eines nächsten Angehörigen gemäß § 284b ABGB kann bei geistiger Behinderung (Geisteskrankheit, Geistesschwäche) die Handlungsfähigkeit nicht gegeben sein …
…Vermögenslosigkeit aus dem Firmenbuch amtswegig gelöscht, die Z1 somit seit diesem Zeitpunkt nicht mehr handlungs- und rechtsfähig. Der Verlust der Rechts und Handlungsfähigkeit im Sinne des § 79 BAO bewirkt einerseits, dass die Z1 keine Prozesshandlungen mehr setzen kann und andererseits, dass das Finanzamt ihr gegenüber…
…Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht hat sich auch nach einer Nachfrage beim Finanzamt und dessen Antwort vom ***8*** kein Hinweis auf ein abwickelbares Vermögen der beschwerdeführenden Gesellschaft ergeben. IV. Rechtliche Würdigung Gemäß § 79 Bundesabgabenordnung (BAO) gelten für die Rechts- und Handlungsfähigkeit die Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes…
… 79 BAO gelten für die Rechts- und Handlungsfähigkeit die Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes hat der Beschluss über die Bestellung eines Sachwalters (nunmehr: Erwachsenenvertreter gemäß § 271 ABGB idF BGBl. I Nr. 59/2017) konstitutive Wirkung und führt ab seiner Erlassung - innerhalb…
…Abgabenbetrages wurde dem Bundesfinanzgericht vom Finanzamt bereits im Vorlagebericht mitgeteilt und ergibt sich aus der Buchungsaufstellung in dem vom Finanzamt zur Verfügung gestellten Steuerakt. 3. Rechtliche Beurteilung Zu Spruchpunkt I. Gemäß § 79 Bundesabgabenordnung (BAO) gelten für die Rechts- und Handlungsfähigkeit die Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes…
…sie ist sohin als Trägerin von Rechten und Pflichten weiterhin Partei des gegenständlichen Verfahrens. Anders verhält es sich jedoch mit der Handlungsfähigkeit der Bf., somit der Fähigkeit durch eigenes Verhalten Rechte und Pflichten zu begründen: Nach der Rechtsprechung des OGH ist mit der Löschung der…
…Tod die Rechts- Geschäfts- und Handlungsfähigkeit eines Menschen endet. Abgesehen davon wäre für einen überwiegenden Teil der Verkäufe die Befreiung gemäß § 30 (2) Z 1 zu berücksichtigen. Mir als Erben können die Verkäufe nicht zugerechnet werden, weil ich nicht als Verkäufer auftrat und nie Eigentümer…
…von Amts wegen gemäß § 40 FBG gelöscht. Am Abgabenkonto der Beschwerdeführerin besteht ein fälliger Abgabenrückstand in Höhe von 261.437,12 €. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Rechtsgrundlagen § 79 BAO normiert: Für die Rechts- und Handlungsfähigkeit gelten die Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes. § 2 Zivilprozeßordnung ist sinngemäß…
…5). Gemäß § 12 IPRG sind die Rechts- und Handlungsfähigkeit einer Person nach deren Personalstatut zu beurteilen. Das Personalstatut einer juristischen Person oder einer sonstigen Personen- oder Vermögensverbindung, die Träger von Rechten und Pflichten sein kann, ist das Recht des Staates, in dem der Rechtsträger den…
…gelten für die Rechts- und Handlungsfähigkeit die Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes; § 2 Zivilprozessordnung ist sinngemäß anzuwenden. Die Rechtsfähigkeit von natürlichen Personen endet mit dem Tod (Ellinger/Iro/Kramer/Sutter/Urtz, BAO3 § 79 Anm 7). Für den Zeitraum zwischen dem Tod des Verstorbenen und der Einantwortung…
…gelten für die Rechts- und Handlungsfähigkeit die Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes. § 2 ZPO ist sinngemäß anzuwenden. Die Rechtsfähigkeit von natürlichen Personen endet mit dem Tod (Ellinger/Iro/Kramer/Sutter/Urtz, BAO3 § 79 Anm 7). Für den Zeitraum zwischen dem Tod des Verstorbenen und der Einantwortung…
…aus diesem Grund als unzulässig und sind daher zurückzuweisen. 3. Voraussetzung für das wirksame Ergehen eines Bescheides ist, dass der Bescheidadressat über die erforderliche prozessuale Handlungsfähigkeit verfügt. Gemäß § 9 AVG ist von der Behörde, insoweit die persönliche Rechts- und Handlungsfähigkeit von Beteiligten in Frage…
…Bundesabgabenordnung (BAO): Für die Rechts- und Handlungsfähigkeit gelten die Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes. § 2 Zivilprozessordnung ist sinngemäß anzuwenden. § 19 Abs. 2 BAO Mit der Beendigung von Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit gehen deren sich aus Abgabenvorschriften ergebende Rechte und Pflichten auf die zuletzt beteiligt gewesenen…
…Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes. Ein Fall von Gesamtrechtsnachfolge (Universalsukzession) im zivilrechtlichen Sinn, in dem § 19 Abs 1 BAO anzuwenden ist, ist bspw die Erbfolge nach §§ 547 und 797 ABGB. Gem § 79 BAO gelten für die Rechts- und Handlungsfähigkeit (hier: betreffend den Nachlass und nach Einantwortung…
…aus diesem Grund als unzulässig und ist daher zurückzuweisen. 3. Voraussetzung für das wirksame Ergehen eines Bescheides ist, dass der Bescheidadressat über die erforderliche prozessuale Handlungsfähigkeit verfügt. Gemäß § 9 AVG ist von der Behörde, insoweit die persönliche Rechts- und Handlungsfähigkeit von Beteiligten in Frage kommt…
…5). Gemäß § 12 IPRG seien die Rechts- und Handlungsfähigkeit einer Person nach deren Personalstatut zu beurteilen. Das Personalstatut einer juristischen Person oder einer sonstigen Personen- oder Vermögensverhindung, die Träger von Rechten und Pflichten sein könne, sei das Recht des Staates, in dem der Rechtsträger den…
… 79 BAO gelten für die Rechts- und Handlungsfähigkeit im Abgabenverfahren die Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes. § 2 Zivilprozessordnung ist sinngemäß anzuwenden. Gemäß § 80 Abs. 1 bis 3 BAO haben die zur Vertretung juristischer Personen berufenen Personen und die gesetzlichen Vertreter natürlicher Personen alle Pflichten zu erfüllen…
…Inanspruchnahme des Rechtsnachfolgers gelten die Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes. § 79 BAO zufolge, gelten für die Rechts- und Handlungsfähigkeit die Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes. Nach § 80 Abs 1 BAO ("Vertreter") haben die zur Vertretung juristischer Personen berufenen Personen und die gesetzlichen Vertreter natürlicher Personen alle Pflichten…
…Gemäß § 79 BAO gelten für die Rechts- und Handlungsfähigkeit die Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes. § 2 Zivilprozessordnung ist sinngemäß anzuwenden. Gemäß § 93 Abs. 2 BAO ist jeder Bescheid ausdrücklich als solcher zu bezeichnen, er hat den Spruch zu enthalten und in diesem die Person (Personenvereinigung, Personengemeinschaft…
…Gemäß § 79 BAO gelten für die Rechts- und Handlungsfähigkeit die Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes. § 2 Zivilprozessordnung ist sinngemäß anzuwenden. Gemäß § 93 Abs. 2 BAO ist jeder Bescheid ausdrücklich als solcher zu bezeichnen, er hat den Spruch zu enthalten und in diesem die Person (Personenvereinigung, Personengemeinschaft…