…gegen diese Bescheide erhoben und darin ua jeweils einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gemäß Artikel 45 UZK gestellt. Es würde - wie in den Beschwerden dargestellt - ein begründeter Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Entscheidungen vorliegen (das Zollamt gehe zB von nicht bewiesenen Vermutungen und Schlussfolgerungen…
…in der sie sich vor Erlassung der aufgehobenen Entscheidung befunden hat. Als Folge einer Aufhebung durch den Verwaltungsgerichtshof oder den Verfassungsgerichtshof wäre etwa der Ablaufbescheid gemäß § 295 Abs. 3 BAO aufzuheben (Ritz, BAO6, § 212a Tz 35 mwN). Über die Frage der Rechtmäßigkeit der Festsetzung der…
…Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist in jenen Fällen, in denen die Behörde einen Antrag zurückgewiesen hat, "Sache" eines Beschwerdeverfahrens vor dem Verwaltungsgericht ausschließlich die (Prüfung der) Rechtmäßigkeit der Zurückweisung. Dem Verwaltungsgericht ist es demnach jedenfalls verwehrt, über diesen Rahmen hinaus in einer Entscheidung…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Der Beschwerdeführer (=Bf.) war in den Streitjahren einziger gesetzlicher Vertreter der in Liechtenstein ansässigen Aktiengesellschaft (in der Folge kurz =AG). Im Zuge einer abgabenbehördlichen Außenprüfung für die Kalenderjahre 2006 bis 2010 wurde festgestellt, dass die…
…Bemessungsgrundlage und die betragsmäßige Höhe des Verspätungszuschlages sind dem Ende der Entscheidungsgründe zu entnehmen und bilden einen Bestandteil des Spruches dieses Erkenntnisses. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I…
…in Anwesenheit der Schriftführerin FOI ***27*** zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Außenprüfung…
…wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang und Sachverhalt Die Beschwerdeführerin (im Folgenden abgekürzt Bf.), eine Kommanditgesellschaft…
…Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Säumniszuschlages folgt das BFG der zitierten höchstgerichtlichen Judikatur. Somit wurden im Beschwerdefall Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung nicht berührt, weshalb eine (ordentliche) Revision nicht zulässig ist. Gesamthaft war somit spruchgemäß zu entscheiden. Feldkirch…
…ausschließlich gegen die Rechtmäßigkeit der Bezug habenden, auf § 188 BAO basierenden Feststellungbescheide, respektive der auf der Norm des § 190 Abs. 1 Satz 2 BAO fußenden Nichtfeststellungsbescheide richten. In diesem Zusammenhang normiert die Bestimmung des § 252 Abs. 1 BAO dass ein Bescheid, dem Entscheidungen zugrunde liegen…
…§ 299 BAO der Einkommensteuerbescheide 2009 bis 2011 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Strittig ist, ob die beschwerdegegenständlichen Bescheidaufhebungen zu…
…44). Da es sich bei den handelnden Personen nicht um gesellschaftsrechtlich vertretungsbefugte handle, wäre darüber hinaus auch ein etwaiges grobes Verschulden nicht schädlich iSd § 217 Ab. 7 BAO. Entscheidend sei bloß, ob der Bf. selbst grobes Auswahl- oder Kontrollverschulden angelastet werden könne (vgl. Ritz, aaO, …
…betreffend Ablauf einer Aussetzung der Einhebung gemäß § 212a Bundesabgabenordnung (BAO) zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Bescheid…
…Magistrat der Stadt Wien wird gemäß § 25 Abs. 2 BFGG als Vollstreckungsbehörde bestimmt. Eine Revision durch die beschwerdeführende Partei wegen Verletzung in Rechten nach Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG ist gemäß § 25a Abs. 4 VwGG kraft Gesetzes nicht zulässig. Gegen diese Entscheidung…
…10,00) an den Magistrat der Stadt Wien zu entrichten. Eine Revision durch die beschwerdeführende Partei wegen Verletzung in Rechten nach Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG ist gemäß § 25a Abs. 4 VwGG kraft Gesetzes nicht zulässig. Gegen diese Entscheidung ist gemäß Art…
…zugrunde gelegt, auch wenn der Feststellungsbescheid noch nicht rechtskräftig geworden ist. § 243 BAO lautet: § 243. Gegen Bescheide, die Abgabenbehörden erlassen, sind Beschwerden (Bescheidbeschwerden) an die Verwaltungsgerichte zulässig, soweit in Abgabenvorschriften nicht anderes bestimmt ist. § 252 BAO lautet: § 252. (1) Liegen einem Bescheid Entscheidungen zugrunde, die…
…Vollziehung der Entscheidung jedoch ganz oder teilweise aus, wenn sie begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung haben oder wenn dem Beteiligten ein unersetzbarer Schaden entstehen könnte. Beim Vollzug des Artikels 244 ZK sind die nationalen Bestimmungen des § 212a BAO anzuwenden, soweit der Zollkodex…
…1 UZK hat die Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen eine Entscheidung keine aufschiebende Wirkung. Gemäß Abs.2 leg. cit. setzen die Zollbehörden die Vollziehung ganz oder teilweise aus, wenn sie begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung haben oder wenn dem Beteiligten ein unersetzbarer Schaden…
…zu lösende Rechtfrage in der bisherigen Rechtsprechung nicht einheitlich beantwortet wird. Die Entscheidung entspricht – wie vorstehend aufgezeigt – der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes, eine Revision ist daher nicht zulässig. Zum betreffenden Antrag ist zu bemerken, dass es grundsätzlich der Behörde obliegt, die Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme selbständig zu…
…an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Auf Grund der Verlegung des Betriebssitzes der aus zwei natürlichen Personen bestehenden Bf. an die Adresse in xy erfolgte seitens des FA Baden/Mödling - gemäß dem aktenkundigen, mit 5…
…Berichtigung der deutschsprachigen Ausgabe ABlEG Nr. L 79 vom 1. April 1993, lautet: "Durch Einlegung des Rechtsbehelfs wird die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung nicht ausgesetzt. Die Zollbehörden setzen jedoch die Vollziehung der Entscheidung ganz oder teilweise aus, wenn sie begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der…