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BFG RV/7101873/2021Nachweis von Werbungskosten und außergewöhnlichen Belastungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.12.2024Teil 1/2

…2. Der Bf legt einen Screenshot der Homepage http://www.top-info-forum.com/28-06-2014-wien-sued.html vor, wo auf die Veranstaltung "Banken als Raubritter" am 28.06.2014 in Wiener Neustadt hingewiesen wird, mit der Info, dass Karten zu einem Preis…

BFG RV/7500642/2025Parkometer - Tatort nicht von Ausnahmebewilligung umfasst
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.01.2026

…innerstädtischen Verkehrs, an der Rationierung des in Wien vorhandenen Parkraumes. Es ist daher unerheblich, in welcher Form der Stadt Wien Geld zugeführt wird! Da das "Raubrittertum" bereits im Mittelalter sein Ende fand, kann es wohl nicht sein, dass sich die Stadt Wien durch Verhängung, durch…

BFG RV/3100392/2016Ordnungsstrafe wegen beleidigender Schreibweise gem. § 112 ABs. 3 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.04.2024

…eine solche Methode vorgeworfen wird (konkret in VwGH 30.11.1993, 89/14/0144, die Wortfolge "quasi als Raubrittermethode" ebenso wie der Ausdruck "staatliche Wegelagerei"). Unter einer beleidigenden Schreibweise ist nicht nur eine solche zu verstehen, die geeignet ist, ein Behördenorgan in seiner Ehre herabzusetzen…

BFG RV/3100241/2016Ordnungsstrafe gem. § 112 Abs. 3 BAO wegen beleidigender Schreibweise
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis12.04.2024

…eine solche Methode vorgeworfen wird (konkret in VwGH 30.11.1993, 89/14/0144, die Wortfolge "quasi als Raubrittermethode" ebenso wie der Ausdruck "staatliche Wegelagerei"). Unter einer beleidigenden Schreibweise ist nicht nur eine solche zu verstehen, die geeignet ist, ein Behördenorgan in seiner Ehre herabzusetzen…

BFG RV/3100382/2016Ordnungsstrafe wegen beleidigender Schreibweise gem. § 112 Abs. 3 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.04.2024

…eine solche Methode vorgeworfen wird (konkret in VwGH 30.11.1993, 89/14/0144, die Wortfolge "quasi als Raubrittermethode" ebenso wie der Ausdruck "staatliche Wegelagerei"). Unter einer beleidigenden Schreibweise ist nicht nur eine solche zu verstehen, die geeignet ist, ein Behördenorgan in seiner Ehre herabzusetzen…

BFG RV/2100228/2021Rechtmäßigkeit einer Umbuchung eines Abgabenguthabens auf eine Haftungsschuld (§ 9 BAO)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.10.2023

…für welche der Steuerpflichtige im Wege der Haftung herangezogen wird. Eine vollständig kommentarlose, raubrittermäßige Abbuchung eines Guthabens vom Steuerkonto des Haftungsverpflichteten reicht für die Begründung einer Haftungsinanspruchnahme in einem Rechtsstaat einfach nicht aus. Es fehlt also ganz klar ein gültiges Leistungsgebot, welches wirksam bekanntzugeben ist […

BFG RV/7103254/2020Baugewerbe: Tatsächliche Erbringung von Leistungen durch Subunternehmen?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.03.2023Teil 1/4

…werde das Unternehmen insolvent), bei langjährig etablierten Unternehmen sei diese "Raubrittermethodik" allerdings unangebracht (und unzulässig). Jedenfalls sei nach der scharfen Kritik an der Wortwahl die Kommunikation von der Behörde einseitig beendet worden. Auf mehrere E-Mails des steuerlichen Vertreters der Beschwerdeführerin betreffend den Fortgang der…

BFG RV/1200002/2021Ordnungsstrafe gemäß § 112 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.03.2021

…als beleidigend gewertet wurden: Beleidigend sind zB der Vorwurf von "Gestapomethoden" (VwGH 25.3.1988, 87/11/0271, 0272), die Ausdrücke "quasi als Raubrittermethode" und "staatliche Wegelagerei" (VwGH 30.11.1993, 89/14/0144), "Rowdytum der Beamten" (UFS 18.5.2004, ZRV/0110-Z1W/02)…

BFG RV/7501082/20141. Parkometer 2. Beschwerde richtet sich lediglich gegen die Höhe der verhängten Geldstrafe
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.11.2016

…über die finanziellen Möglichkeiten verfüge, um die Strafbeträge bezahlen zu können. Offensichtlich sei, dass die Behörde nur mehr als modernes Raubrittertum bezeichnet werden könne, denn für jedermann sei klar ersichtlich, dass zwischen dem Delikt und der Strafhöhe eine derartige Diskrepanz bestehe, die unter normalen Umständen…