…des KBGG ist einerseits auf die Zuschüsse beschränkt und hat andererseits den Kreditcharakter zu Recht gezogener Zuschüsse im Blickpunkt. Der Rückzahlungsbetrag für das Jahr der Einkommensüberschreitung bildet die bunderechtliche Abgabe, die von den Abgabenbehörden festzusetzen ist. III Sachverhaltsfeststellung: Vor diesem rechtlichen Hintergrund ist folgender rechtserheblicher…
…gegen die Festsetzung der Höhe der Abgabe laut Beschwerdevorentscheidung vom 24.05.2016, jedoch wird die Höhe des vom Finanzamt am 25.05.2016 geleisteten Rückzahlungsbetrages (1.064 Euro) als zu niedrig - infolge unrichtiger Verbuchung ua. dieser Beschwerdevorentscheidung am Abgabenkonto - bekämpft. In einem Vorhalt vom…
…dem Grunde nach im Jahr 2010 für beide Elternteile nach § 18 KBGG erfüllt und der Abgabenanspruch mit Ablauf des Kalenderjahres 2010 entstanden. Der Bf. beantragt im Vorlageantrag eine Aufteilung des Rückzahlungsbetrages. Nach § 18 Abs. 2 KBGG ist bei den im Zeitpunkt der Entstehung des Abgabenanspruches…
…betreffend Rückzahlung ausbezahlter Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld für das Jahr 2012. Die Berechnung der Rückzahlung ausbezahlter Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld für das Jahr 2012 ergebe einen Rückzahlungsbetrag von € 1.834,73. Die Ermittlung der Abgabe stelle sich wie folgt dar: Einkommen (§ 2 Abs 2 EStG 1988) .…
…ausbezahlter Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld für das Jahr 2010. Die Berechnung der Rückzahlung ausbezahlter Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld für das Jahr 2010 ergebe einen Rückzahlungsbetrag von € 1.970,02. Die Ermittlung der Abgabe stellt sich wie folgt dar: ***2*** ***1*** Einkommen (§ 2 Abs 2 EStG 1988)…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Susanne Haim in der Beschwerdesache Mag. Bf Andreas, Straße, Ort gegen den Bescheid des Finanzamtes ABC vom 27.08.2013, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2012 (St.Nr. 123) zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als…
…der Gutschrift in Höhe von € 72,94 am 2. April 2014 € 6.677,44. Da am Abgabenkonto des Bf sich somit laut Kontoabfrage zum Zeitpunkt der Einbringung des Rückzahlungsantrages kein zurückzuzahlendes Guthaben befand, war dem Rückzahlungsantrag mangels Guthabens der Erfolg zu versagen gewesen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache der Bf. Niederlassung Wien, X., vertreten durch W.P. gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 11. Februar 2010, St.Nr. 1/1, betreffend Versicherungssteuer für die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Elisabeth Traxler über die Beschwerde der Bf., vertreten durch Dr. Michael Frank, Kirchenplatz 2, 3580 Horn, vom 11. August 2016, gegen den Bescheid des Finanzamtes Waldviertel, Rechte Kremszeile 58, 3500 Krems an der Donau…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf.***, betreffend die Beschwerde vom 12. Jänner 2021 gegen den Bescheid des damaligen Finanzamtes ***FA**** (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 18. Dezember 2020, zu Versicherungsnummer ***000***, über die Rückforderung zu Unrecht bezogener…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke über die Beschwerde der Dipl.-Ing. ***1*** ***2***, ***3***, ***4***, vom 11.3.2019, gegen den Bescheid des damaligen Finanzamts Wien 4/5/10, 1030 Wien, Marxergasse 4, vom 13.2.2019, mit…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter Mag. David Hell LL.B. LL.M. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 28. Jänner 2026 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 21. Jänner 2026 betreffend Rückforderung eines Fixkostenzuschusses 800…
…verrechnet worden war, befand sich am Tag der Einbringung des Rückzahlungsantrages kein Guthaben auf dessen Abgabenkonto. Der Rückzahlungsantrag ist daher mangels Guthabens abzuweisen. Die Frage der Rechtmäßigkeit von Buchungen ist nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht im Rückzahlungsverfahren (VwGH 21.10.1993, 91/15/0077…
…April 2025, ***2***, aufgehoben. Eine Entscheidung im fortgesetzten Verfahren liegt noch nicht vor. Gegen die teilweise Abweisung des Rückzahlungsantrages erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 15. Mai 2025 das Rechtsmittel der Beschwerde. Begründend wurde vorgebracht, dass ein Bescheid die Rechtsgrundlagen für die Beurteilung und die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., Adr., über die Beschwerde vom 23.03.2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg vom 11.03.2015, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2014 zu Recht erkannt: Die…
…Rückforderung" und "Rückzahlung" strikt zu differenzieren. Ohne Mitwirkung des anderen Elternteils im Zuschussbewilligungsverfahren hat die Sozialversicherungsbehörde de facto ein Verfahren für Alleinstehende Elternteile geführt, sodass eine Festsetzung eines Rückzahlungsbetrages für bezogene Zuschüsse der vom Verfassungsgerichtshof aufgehobenen Bestimmung des § 18 Abs 1 Z 1 KBGG unterfiele…
…sind Teil der Anschaffungskosten des Wertpapiers. Dem Umstand, dass sich der Kurswert festverzinslicher Wertpapiere in Abhängigkeit sowohl vom aktuellen Zinsniveau wie auch von der Restlaufzeit entwickelt und sich gegen Ende der Laufzeit dem Rückzahlungsbetrag (Nennwert) des Wertpapieres annähert, kann nach § 6 Z 2 lit a…
…Adr***, über die Beschwerde vom 8. Oktober 2025 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 21. August 2025 zu Steuernummer ***BF1StNr1*** über die Abweisung des Rückzahlungsantrages vom 8.8.2025 zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. R in der Beschwerdesache Bf, Adr, gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23 vom 08.07.2013 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für die Jahre 2009 bis 2011 zu Recht erkannt: Die Beschwerde gegen die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Romuald Kopf in der Beschwerdesache der Bf, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Eugen Amann, Rathausstraße 35a, 6900 Bregenz, gegen den Bescheid des Finanzamt Bregenz vom 01.06.2015 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2014 zu Recht erkannt…