…Zuname, Adresse gegen den Bescheid des FA Graz-Stadt vom 26.06.2013 betreffend die Rückzahlung ausbezahlter Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld für das Jahr 2007 zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133…
…Kindeseltern unterfertigt. Zu diesem Zeitpunkt waren die beiden verheiratet und lebten in einem gemeinsamen Haushalt. Am 25.09.2019 erging an den BF ein Bescheid über die Rückzahlung ausbezahlter Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld für das Jahr 2013 in Höhe von 1.755,90 Euro. Dieser Betrag…
…1 Z 2 bei einem Gesamteinkommen der beiden Elternteile von mehr als 35 000 € ...................................... 5% mehr als 40 000 € ...................................... 7% mehr als 45 000 € ...................................... 9% des Einkommens. (2) Als Einkommen für Zwecke der Rückzahlung ausbezahlter Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld gilt das Einkommen gemäß…
…2.2018 betreffend Rückzahlung ausbezahlter Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld für das Jahr 2012, Sozialversicherungsnummer ***7***, Steuernummer 08 ***8***, zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO teilweise Folge gegeben. Der Spruch des angefochtenen Bescheids wird dahingehend abgeändert, dass ***1*** ***2*** für einen Betrag von…
…2017 betreffend Rückzahlung ausbezahlter Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld für das Jahr 2011, Sozialversicherungsnummer ***5***, zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird ersatzlos aufgehoben. II. Gegen dieses Erkenntnis ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG eine Revision…
…betreffend Rückzahlung ausbezahlter Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld für das Jahr 2010 i.H.v. 1.997,60 Euro, Sozialversicherungsnummer X, zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO teilweise Folge gegeben. Der Spruch des angefochtenen Bescheids wird dahingehend abgeändert, dass A B für einen…
…6.2014, betreffend Rückzahlung ausbezahlter Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld für das Jahr 2008, Sozialversicherungsnummer X, zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird gemäß § 279 BAO ersatzlos aufgehoben. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133…
…1 Z 2 bei einem Gesamteinkommen der beiden Elternteile von mehr als 35 000 € ...................................... 5% mehr als 40 000 € ...................................... 7% mehr als 45 000 € ...................................... 9% des Einkommens. (2) Als Einkommen für Zwecke der Rückzahlung ausbezahlter Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld gilt das Einkommen gemäß…
…DS ***1*** , betreffend Rückzahlung ausbezahlter Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld 2013 für das Kind ***3*** , geb. ***6***, Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…
…2019 zu Steuernummer ***BF1StNr1*** über die Rückzahlung ausbezahlter Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld für das Jahr 2013 zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird - ersatzlos - aufgehoben. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art…
…Anwendung. Gemäß § 18 Abs 1 Z 2 KBGG sind beide Eltern als Gesamtschuldner (§ 6 BAO) zur Rückzahlung der einem Elternteil ausbezahlten Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld verpflichtet. Bei einer Gesamtschuld liegt es im Ermessen der Behörde, wem und in welchem Ausmaß die Abgabe vorgeschrieben wird (§ 20 BAO)…
…den Fällen des § 18 Abs. 1 Z 2 KBGG bei einem Gesamteinkommen der beiden Elternteile von mehr als € 40.000,00 7 % des Einkommens. Als Einkommen für Zwecke der Rückzahlung ausbezahlter Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld gilt das Einkommen gemäß § 2 Abs. 2 EStG 1988 zuzüglich…
…vom 12. Juli 2016 zu StNr. ***1*** betreffend Rückzahlung ausbezahlter Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld für das Jahr 2010 zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4…
…Sach- und Rechtslage wurde eine Einigung mit den Eltern dahingehend erzielt, dass der Beschwerdeführer zwei Drittel des Betrages bezahlt, die Kindesmutter hingegen ein Drittel des Betrages. Über die Beschwerde wurde erwogen: Strittig war, ob dem Bf. die Rückzahlung der Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld zur Gänze vorzuschreiben…
…Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Zunächst wurden mit Schriftsätzen vom 17.12.2015 sowohl an den Bf. als auch an dessen Lebensgefährtin Erklärungen betreffend die Rückzahlung ausbezahlter Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld für…
…Bf anzusehen, aber mit Auflösung der Haushaltsgemeinschaft der Bf nicht mehr als Pflegeelternteil zu betrachten sei und daher die bisherige rechtliche Grundlage für die Auszahlung des Zuschusses zum Kinderbetreuungsgeld wegfalle. Dies würde zu einer Rückzahlung von 2.169,48 Euro führen. Im Rahmen des § 18…
…18.11.2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 15.10.2013 betreffend Rückzahlung ausbezahlter Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld für das Jahr 2007 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art…
…Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Mit Bescheid vom 1.12.2020 wurde dem Beschwerdeführer (Bf.) die Rückzahlung ausbezahlter Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld für das Jahr 2014 für das…
…2020 betreffend Rückzahlung ausbezahlter Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld für das Jahr 2014, Steuernummer StrNr, zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO teilweise Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der festgesetzten Abgabe sind dem Ende der Entscheidungsgründe zu entnehmen und bilden einen Bestandteil des…
…1 Z 2 bei einem Gesamteinkommen der beiden Elternteile von mehr als 35 000 € ...................................... 5% mehr als 40 000 € ...................................... 7% mehr als 45 000 € ...................................... 9% des Einkommens. (2) Als Einkommen für Zwecke der Rückzahlung ausbezahlter Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld gilt das Einkommen gemäß…