…der Erwerbsvorgang innerhalb von drei Jahren seit der Entstehung der Steuerschuld durch Vereinbarung, durch Ausübung eines vorbehaltenen Rücktrittsrechtes oder eines Wiederkaufsrechtes rückgängig gemacht wird. Ist zur Durchführung einer Rückgängigmachung zwischen dem seinerzeitigen Veräußerer und dem seinerzeitigen Erwerber ein Rechtsvorgang erforderlich, der selbst einen Erwerbsvorgang nach…
…der Erwerbsvorgang innerhalb von drei Jahren seit der Entstehung der Steuerschuld durch Vereinbarung, durch Ausübung eines vorbehaltenen Rücktrittsrechtes oder eines Wiederkaufsrechtes rückgängig gemacht wird. Ist zur Durchführung einer Rückgängigmachung zwischen dem seinerzeitigen Veräußerer und dem seinerzeitigen Erwerber ein Rechtsvorgang erforderlich, der selbst einen Erwerbsvorgang nach…
…er vor dem Abschluss des Baurechtsvertrages innegehabt hatte, denn nur diesfalls liegt das Tatbestandsmerkmal einer Rückgängigmachung im Sinne des § 17 Abs. 1 Z 1 GrEStG des Erwerbsvorganges „Baurechtsvertrag“ vor und ist der im Antrag angesprochene Begünstigungstatbestand erfüllt. Davon kann aber aus nachstehenden Tatumständen und Gründen…
…Anwendung des § 17 GrEStG hat nach dem klaren Wortlaut des Gesetzes die Rückgängigmachung des Erwerbsvorganges zur unabdingbaren Voraussetzung (Fellner, a.a.O., Rz 8 zu § 17; VwGH vom 9. August 2001, 2000/16/0085). Seit dem höchstgerichtlichen Erkenntnis eines verstärkten Senates vom 2. April 1984…
…verzichtete (ebenso wie die Übergeber) im Punkt Viertens ausdrücklich auf eine Anfechtung des Vertrages wegen Irrtums. Vom Bf. wurde auch im Rechtmittelverfahren kein Nachweis dafür erbracht, dass die Rückgängigmachung des Erwerbsvorganges auf Grund eines Rechtsanspruches erfolgt wäre und wird daher der Ansicht des Finanzamtes gefolgt…
…Rückgängigmachung iSd § 17 Abs. 1 Z 1 GrEStG 1987 kommt es nur darauf an, dass der Verkäufer jene Verfügungsmacht über das Grundstück, die er vor dem Vertragsabschluss innegehabt hatte, durch einen der in § 17 Abs. 1 Z 1 GrEStG 1987 genannten Rechtsvorgänge wiedererlangt. Ein Erwerbsvorgang…
…eine „Rückgängigmachung iSd § 17 GrEStG, nicht nur erforderlich ist, dass der Käufer nach Abschluss einer Auflösungsvereinbarung keine Verfügungsmacht über das Grundstück hat, sondern, dass auch sein Vertragspartner seine ursprüngliche freie Verfügungsmacht- z.B. zum Abschluss eines neuerlichen Kaufvertrages- über das Grundstück wiedererlangt hat. Ein Erwerbsvorgang…
…Erwerbsvorgang dann nicht rückgängig gemacht werde, wenn der Vertrag zwar - was die Vertragsfreiheit nach dem Schuldrecht erlaube - der Form nach aufgehoben wird, die durch diesen Vertrag begründete Verfügungsmöglichkeit aber weiterhin beim Erwerber verbleibe und der Verkäufer seine ursprüngliche, freie Rechtsstellung nicht wiedererlange. Eine echte Rückgängigmachung…
…habe ***18*** sein Kaufinteresse bestätigt. Es sei dann auch zum Abschluss dieses Kaufvertrages gekommen. Durch die Auflösung des Kaufvertrages ex tunc habe die Verkäuferin die volle Verfügungsmacht über den Kaufgegenstand wiedererlangt und liege daher eine Rückgängigmachung iSd. § 17 GrEStG vor. Weiters wurden die mangelhafte Begründung…
…Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Zu der im vorliegenden Fall strittigen Frage der "echten Rückgängigmachung eines Erwerbsvorganges" iSd § 17 GrEStG liegt die oben angeführte…
…wenn der Erwerbsvorgang innerhalb von drei Jahren seit der Entstehung der Steuerschuld rückgängig gemacht wird. Weiters gilt gem § 17 Abs 2 GrEStG, dass auch für den zur Durchführung einer Rückgängigmachung zwischen dem seinerzeitigen Veräußerer und dem seinerzeitigen Erwerber erforderlichen Rechtsvorgang keine Grunderwerbsteuer anfällt. Auf Basis…
…Die Beurteilung, ob im Einzelfall das Tatbestandsmerkmal der Rückgängigmachung des Erwerbsvorganges vorliegt, ist daher in wirtschaftlicher Betrachtungsweise vorzunehmen. In diesem Sinn ist die freie Verfügungsmacht im Wesentlichen gekennzeichnet durch die Auswahl und Suche eines neuen Käufers, sowie neuerliche Vertragsverhandlungen bezüglich Kaufpreishöhe und Fälligkeit (UFSL 7…
…Rückgängigmachung des Erwerbsvorganges nur, um den Verkauf des Grundstückes an den im Voraus bestimmten neuen Käufer zu ermöglichen, wobei die Auflösung des alten und der Abschluss des neuen Vertrages gleichsam uno actu erfolgen, hat der Verkäufer in Wahrheit nicht die Möglichkeit wiedererlangt, das Grundstück einem…
…nicht davon auszugehen, dass der Verkäufer ***2*** ***3*** seine ursprüngliche Verfügungsmacht wieder vollständig zurückerlangt hat und er die Liegenschaft auch an einen Dritten oder gar nicht verkaufen hätten können. Es liegt daher keine Rückgängigmachung des Erwerbsvorganges vom 23.12.2015 im Sinne des § 17 Abs…
…keinesfalls eine Rückgängigmachung des Kaufvertrages über die Liegenschaften darstellen kann. Ein Verpflichtungsgeschäft betreffend Rückübertragung wird im gegenständlichen Fall nicht begründet. Im Punkt 7 des Baurechtsvertrages wird festgehalten, dass nach Laufzeitende des Baurechtes der ursprüngliche Zustand hinsichtlich der Liegenschaften wiederhergestellt werden soll und sämtliche Erwerbsvorgänge rückgängig…
…Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Zu der im vorliegenden Fall strittigen Frage der "echten Rückgängigmachung eines Erwerbsvorganges" iSd § 17 GrEStG liegt die oben angeführte…
…Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Zu der im vorliegenden Fall strittigen Frage der "echten Rückgängigmachung eines Erwerbsvorganges" iSd § 17 GrEStG liegt die oben angeführte…
…das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht,eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigenRechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Zu der im vorliegenden Fall strittigen Frage der "echten Rückgängigmachung eines Erwerbsvorganges" liegt die oben angeführte und einheitliche VwGH…
…erworbenes Grundstück herausgegeben werden musste …. (SchenkMG 2008, BGBl I 2008/85 ab 27.6.2008). (2) Ist zur Durchführung einer Rückgängigmachung zwischen dem seinerzeitigen Veräußerer und dem seinerzeitigen Erwerber ein Rechtsvorgang erforderlich, der selbst einen Erwerbsvorgang nach § 1 darstellt, so gelten die Bestimmungen des…
…Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Zu der im vorliegenden Fall strittigen Frage der "echten Rückgängigmachung eines Erwerbsvorganges" iSd § 17 GrEStG liegt die oben angeführte…