IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Holding, AdresseBf, SitzBf, vertreten durch RA, AdresseRA, über die Beschwerde vom 28.09.2012 gegen den Bescheid der belangten Behörde FA für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 29.08.2012 betreffend…
…Anlässlich der Rückübereignung an Bf haben diese an die Übernehmer Leistungen analog der Regelung bei Ausübung des Vorkaufsrechtes zu leisten. Die im Wege der Selbstberechnung ermittelte GrESt in Höhe von insgesamt 83,94 € haben die Übernehmer an das zuständige Finanzamt entrichtet. In den folgenden…
…vom Käufer eine Fläche im Ausmaß von 1.800 m² zurückzuübereignen. Bei der Planung der genauen Lage und Ausgestaltung der Rückübereignungsfläche ist der Verkäufer von sämtlichen Wettbewerbsteilnehmern mit einzubeziehen und ist darauf Wert zu legen, dass die rück zu übereignende Fläche an das bestehende Grundeigentum…
…der Sofortzahlungen; Anm.: rechnerisch zutreffend wäre: € 204.334) die 3,5%ige Grunderwerbsteuer im Betrag von € 7.148,19 (rechtskräftig) vorgeschrieben. Mit Schriftsatz vom 19.3.2015 wurden dem Finanzamt die mit den vormaligen Verkäufern getroffenen Aufhebungs- und Rückübereignungsvereinbarungen vom 19.1. bzw…
…der Auflösung der Treuhandschaft entsteht der Rückübereignungsanspruch des Treugebers (auf den dieser dann ohne weitere Grunderwerbsteuerpflicht dergestalt verzichten kann, dass er - wie hier geschehen - den Treuhänder zur Veräußerung des Treugutes an einen Dritten, nämlich vorliegendenfalls die C, veranlasst). Der Erwerb des Rückübereignungsanspruches durch den Treugeber…
…aus freien Stücken an. Die gerichtliche (absolute) Nichtigerklärung des 1997 abgeschlossenen Schenkungsvertrages erfolgte infolge damaliger Geschäftsunfähigkeit des Onkels und verpflichtete deshalb den Bf zur Rückübereignung damit erlangter Liegenschaftsanteile sowie zur Zahlung des durch die Veräußerung eines solchen Anteils erlangten Verkaufserlöses an den Onkel. Eine (wenn…
…ein Rückwirkungsverbot für rechtlich bindende Vereinbarungen gebe, könne eine Änderung der Verhältnisse erst im Jahr 2017 eingetreten sein. (2) Der Grundsatzbeschluss zur Rückübereignung der vertragsgegenständlichen Liegenschaft in das Eigentum der Gemeinde E sowie der Übertragungsvertrag seien in der Gemeinderatssitzung vom 15. November 2016 beschlossen worden…
…bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass tatsächlich mit einem Erlöschen des Wasserbezugsrechts zu rechnen ist. Dass die Vertragsparteien die Wahrscheinlichkeit des Bedingungseintritts und der damit verbundenen Rückübereignung der wirtschaftlichen Verfügungsmöglichkeiten als sehr gering eingestuft haben, spiegelt sich schon in der Vertragsgestaltung wider, die für diesen Fall…
…einfach nur "die Verfügungsmacht an der Liegenschaft zurückbehalten”, sondern sie hat einen unmittelbar durchsetzbaren Anspruch auf Rückübereignung der Grundstücke erworben und wird aufgrund der vorhandenen Aufsandungserklärung ohne weitere Mitwirkung der Käuferin in die Lage versetzt, ihr Eigentum ins Grundbuch eintragen zu lassen und damit wieder…
…M. S. zur Rückabwicklung des ersten Übergabevertrages erhalten. Somit sei bereits 22 Tage vor der Unterfertigung des neuerlichen Übergabevertrages ein mündlicher Rückübereignungsvertrag vorgelegen, welcher aus rechtlichen Sicherheitsgründen am 30.09. 2015 schriftlich bestätigt worden sei. Für die Richtigkeit dieser Behauptung wurde die Einvernahme des Bf.…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache der Bf., X. gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 19.02.2014, Erf.Nr x…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. NN in der Beschwerdesache BF, vertreten durch Mag. Berthold Hauser, Marktplatz 10, 4982 Obernberg am Inn, über die Beschwerde vom 7.9.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt XYZ vom 2.8…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf., Adr., über die Beschwerde vom 20. Februar 2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 30. Jänner 2015, ErfNr. 123, betreffend Rückerstattung von Grunderwerbsteuer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.Dr. Hedwig Bavenek-Weber in der Beschwerdesache ****Bf.***ADRESSE, vertreten durch Notar Dr. Peter Eisele, Pater Gratian Leser Straße 6, 7540 Güssing, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrssteuern in Wien vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Verl. n. A, Adr, vertreten durch Rechtsanwalt , über die Beschwerde vom 14.09.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 09.08.2017, ErfNr…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf., Adr., über die Beschwerde vom 20. Februar 2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 30. Jänner 2015, ErfNr. 123, betreffend Rückerstattung von Grunderwerbsteuer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache A, Adr, vertreten durch Rechtsanwalt , über die Beschwerde vom 14.09.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 09.08.2017, ErfNr, betreffend Abweisung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache des Herrn BF, ADR, vertreten durch RA, ADR-RA gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 22. Oktober 2009 betreffend Grunderwerbsteuer (Abweisung von Anträgen gemäß § 17 GrEStG…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache der Frau BF, ADR, vertreten durch NOTAR, ADR2 , über die Beschwerde vom 09.09.2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 27.08.2015…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Diana Sammer in der Beschwerdesache Bf., Adresse, vertreten durch Grohs Hofer Rechtsanwälte Gesellschaft m.b.H., Helferstorferstraße 4 Tür 12, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 02.04.2014 gegen den Bescheid der belangten…