…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Der mittlerweile in Insolvenz beündliche Verein Verein (in der Folge Verein) bot Ausbildung zum Erwerb der Privatpilotenlizenz (PPL) zu einem Fixpreis an. Die Theorie- und Praxiausbildung wurde von Vereinsmitgliedern die auch die Fluglehrerlizenz hatten durchgeführt…
…Control ausgestellten - Pilotenlizenz, der Bestätigung hinsichtlich der geleisteten Gebühren und des Bescheiderstellungsantrages an die Austro Control GmbH bei. Der Bw legte folgenden Sachverhalt dar: "1. Ich bin Inhaber einer Privatpilotenlizenz für Hubschrauber zur Lizenznummer xxxx, ausgestellt von der zuständigen Luftfahrtbehörde, der Austro Control Gesellschaft für…
…Control ausgestellten - Pilotenlizenz, der Bestätigung hinsichtlich der geleisteten Gebühren und des Bescheiderstellungsantrages an die Austro Control GmbH bei. Der Bw legte folgenden Sachverhalt dar: "1. Ich bin Inhaber einer Privatpilotenlizenz für Hubschrauber zur Lizenznummer x, ausgestellt von der zuständigen Luftfahrtbehörde, der Austro Control Gesellschaft für…
…Beschwerde vom 27. August 2020 entgegen. Er erklärte, die Privatpilotenlizenz PPL (H) sei das Basismodul für die Ausbildung zum Berufspiloten. Dieser Ausbildungsteil umfasse einen praktischen und einen theoretischen Teil (Hinweis auf https://www.heli-austria.at/flugschule-flight-academy/ppl-h.html). Erst nach Abschluss…
…Pilotenausbildung Der Bf begann im Jahr 2008 mit einer Privat- und Linienpilotenausbildung, die er im Wesentlichen 2011 abschloss. Er erlangte durch die Absolvierung dieser Ausbildungsmaßnahmen die Privatpilotenlizenz (PPL-JAR), die Sichtflugausbildung (VFR) die Linienpilotenlizenz (ATPL), die Berechtigung zum Instrumentalflug (IFR) für ein- und zweimotorige Flugzeuge…
…unter Punkt 3.2 angeführten Voraussetzungen nachgewiesen werden. Auf Wunsch können selbstverständlich Flugbuch, Funkzeugnis und Pilotenlizenz vorgelegt werden. Die Theorieprüfung für Berufspiloten iVm einer aufrechten Privatpilotenlizenz (ein- oder Mehrmotorige Flugzeuge, Instrumentenflug) sei hinreichend für alle in Betracht gezogenen, flugbetriebliche Kenntnisse voraussetzenden Aufgaben im Rahmen seines…
…eines Unternehmens. Das ersatzweise vorgelegte Anforderungsprofil spricht vom Verkauf von mindestens 100 GFZ (Gebrauchtfahrzeugen) im ersten Jahr. Durch den Erwerb der Privatpilotenlizenz wurden seine bisherigen (oben genannten) Kenntnisse und Fähigkeiten als Vertriebsleiter nicht verbessert. Damit kann der belangten Behörde nicht mit Erfolg entgegengetreten werden, wenn…
…dass die Gebühren gem. den vorstehenden TP zu Recht angewandt wurden - für die Luftfahrtbehörde mit der Verlängerung einer Berufspilotenlizenz bzw. der darin beinhalteten Berechtigungen kein höherer Aufwand verbunden als mit der Verlängerung einer Privatpilotenlizenz bzw. der darin beinhalteten Berechtigungen, weshalb jedenfalls die Verrechnung einer erhöhten…
…dass die Gebühren gem. den vorstehenden TP zu Recht angewandt wurden - für die Luftfahrtbehörde mit der Verlängerung einer Berufspilotenlizenz bzw. der darin beinhalteten Berechtigungen kein höherer Aufwand verbunden als mit der Verlängerung einer Privatpilotenlizenz bzw. der darin beinhalteten Berechtigungen, weshalb jedenfalls die Verrechnung einer erhöhten…
…Würden die Berechtigungen SEP und IR selbst zur Erwerbstätigkeit berechtigen, würde jede bloße Privatpilotenlizenz dadurch automatisch zur Berufspilotenlizenz, was aber offenkundig durch die ZLPV 2006 in keiner Weise gewollt ist (die Berufspilotenausbildung ist aus nachvollziehbaren Gründen ungleich aufwändiger und weitreichender). Statt vieler ist auf Fellner…
…dass die Gebühren gem. den vorstehenden TP zur Recht angewandt wurden - für die Luftfahrtbehörde mit der Verlängerung einer Berufspilotenlizenz bzw. der darin beinhalteten Berechtigungen kein höherer Aufwand verbunden als mit der Verlängerung einer Privatpilotenlizenz bzw. der darin beinhalteten Berechtigungen, weshalb jedenfalls die Verrechnung einer erhöhten…
…dass die Gebühren gem. den vorstehenden TP zur Recht angewandt wurden - für die Luftfahrtbehörde mit der Verlängerung einer Berufspilotenlizenz bzw. der darin beinhalteten Berechtigungen kein höherer Aufwand verbunden als mit der Verlängerung einer Privatpilotenlizenz bzw. der darin beinhalteten Berechtigungen, weshalb jedenfalls die Verrechnung einer erhöhten…
…dass die Gebühren gem. den vorstehenden TP zur Recht angewandt wurden - für die Luftfahrtbehörde mit der Verlängerung einer Berufspilotenlizenz bzw. der darin beinhalteten Berechtigungen kein höherer Aufwand verbunden als mit der Verlängerung einer Privatpilotenlizenz bzw. der darin beinhalteten Berechtigungen, weshalb jedenfalls die Verrechnung einer erhöhten…
…dass die Gebühren gem. den vorstehenden TP zur Recht angewandt wurden - für die Luftfahrtbehörde mit der Verlängerung einer Berufspilotenlizenz bzw. der darin beinhalteten Berechtigungen kein höherer Aufwand verbunden als mit der Verlängerung einer Privatpilotenlizenz bzw. der darin beinhalteten Berechtigungen, weshalb jedenfalls die Verrechnung einer erhöhten…
…Hobby betriebenen Fliegerei entfernt, dass die dafür erforderliche umfassende, zeit- und kostenintensive Ausbildung nicht mehr mit den persönlichen Neigungen in Verbindung gebracht werden könne, wie dies für eine Privatpilotenlizenz gelte. Die Ausbildung ziele typischerweise darauf ab, als Berufspilot tätig zu werden, große Hubschrauber zu steuern…
…Rechtfertigung für die Einhebung einer erhöhten Eingabegebühr fehle, weil für die Verlängerung einer Berufspilotenlizenz bzw. der Verlängerung der darin beinhalteten Berechtigungen kein höherer Aufwand für die Behörde damit verbunden sei als mit der Privatpilotenlizenz, so ist zu entgegnen, dass die Gebühren im Sinne des Gebührengesetzes…
…ist, dass die dafür erforderliche umfassende, zeit- und kostenintensive Ausbildung nicht mehr mit den - sicherlich gegebenen - persönlichen Neigungen in Verbindung gebracht werden kann, wie dies üblicherweise für die Privatpilotenlizenz gilt. Die Linienpilotenausbildung bei der Z zielt typischerweise darauf ab, als Berufspilot tätig zu werden, große…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., Adr. , gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 18.12.2013 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2012 zu Recht erkannt: Der Beschwerde vom 6. Jänner 2014 wird im Ausmaß der Beschwerdevorentscheidung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache XY, über die Beschwerde vom 08. Mai 2014, gegen den Bescheid des Finanzamtes A vom 10. April 2014, Steuernummer betreffend 1. Gebühren gemäß § 14 TP TP 5 Abs. 1 und TP…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin A in der Beschwerdesache B, vertreten durch Steuerberater , gegen die Bescheide des Finanzamts FA vom 20.01.2014 und 14.4.2015, betreffend Einkommensteuer 2012 und 2013 zu Recht erkannt: Die Beschwerden werden abgewiesen. Eine…