…Z 1 lit a EStG 1988) um den Sachbezug für die Privatnutzung von arbeitgebereigenen KFZ-Abstell- oder Garagenplätze für Mitarbeitende mit Wohnort und Parkpickerl im ***X.*** Bezirk. Gemäß § 262 Abs. 2 lit. a BAO verzichte die Beschwerdeführerin auf die Erlassung einer Beschwerdevorentscheidung und beantrag gemäß …
…hat. Zudem ist aus dem vorgelegten Fahrtenbuch die Wegstrecke nicht nachvollziehbar, insbesondere da Anfangs- und Zielpunkt überwiegend nicht leserlich sind. Privatnutzung eines arbeitgebereigenen KFZ-Abstell- oder Garagenplatzes Nach § 263 Abs 1 BAO kann der angefochtene Bescheid im Zuge der Beschwerdevorentscheidung nach jeder Richtung abgeändert werden…
…Möglichkeit, das von ihm für Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte genutzte Kraftfahrzeug während der Arbeitszeit in Bereichen, die einer Parkraumbewirtschaftung unterliegen, auf einen Abstell- oder Garagenplatz des Dienstgebers zu parken, so sei dafür seit 01.01.2002 ein Sachbezugswert in Höhe von monatlich € 14,53 anzusetzen…
…dem arbeitgebereigenen Pkw zur Verfügung, ist eine Privatnutzung des arbeitgebereigenen Pkw nicht unbedingt naheliegend (vgl VwGH 24.09.2014, 2011/13/0074 mwN). Der bloße Verweis auf "Erfahrungen des täglichen Lebens" seitens der Finanzverwaltung reicht jedoch nicht aus; vielmehr hat die Behörde die tatsächliche Privatnutzung…
…2015, RV/7102893/2015), durch welche der Ausschluss des Anspruchs auf ein Pendlerpauschale bei der Möglichkeit zur Privatnutzung eines arbeitgebereigenen Kfz als gesetzes- und verfassungskonform bestätigt worden sei. Kostenbeiträge des Dienstnehmers hätten lediglich Auswirkungen auf die Sachbezugsbesteuerung. Im Vorlageantrag (VA) gab der Bf zu bedenken…
…einen Teil des rechtlichen bzw. wirtschaftlichen Organismus bildet und seine Tätigkeit im Interesse dieses Organismus ausüben muss. Daher waren die Managementkosten für die Jahre 2006 bis 2008 im Zuge der Prüfung dem DB, DZ und der KommSt zu unterwerfen. … … Privatnutzung des arbeitgebereigenen KFZ…
…nicht behaupteten) Vorliegen eines Vertretungsrechts für den Gesellschafter-Geschäftsführer unterbleiben (vgl. für viele VwGH 10.11.2004, 2003/13/0018). Vor diesem Hintergrund durfte das Bundesfinanzgericht die obigen Sachverhaltsfeststellungen gemäß § 167 Abs 2 BAO als erwiesen annehmen. 2.2. Privatnutzung des arbeitgebereigenen Kfz durch V …
…von Einkünften bzw. eines geldwerten Vorteils. Ein geldwerter Vorteil könne nur vorliegen, wenn das Kraftfahrzeug für privat veranlasste Fahrten unentgeltlich überlassen werde. Dem Gesellschafter-Geschäftsführer würden im Zuge einer Kostenteilungsvereinbarung jährlich die Kosten für die Privatnutzung des Firmen-Kfz in Rechnung gestellt, sodass diesem kein…
…Bemessungsgrundlage für den Dienstgeberbeitrag und den Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag lediglich um den Sachverhalt betreffend Frau D, nicht jedoch um den strittigen Punkt – Privatnutzung des arbeitgebereigenen KFZ durch Herrn D – erhöht. Allein daraus resultieren die Nachzahlungen an Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für die Jahre 2011…
…wird die aufschiebende Wirkung einer gegen diesen Bescheid eingebrachten Beschwerde ausgeschlossen. II Die Bewilligung steht unter der auflösenden Bedingung, dass diese bei Wegfall der Voraussetzungen des § 45 Abs. 4 StVO 1960 (Wohnsitz, Zulassungsbesitz bzw. Leasing-/Mietvertrag oder Überlassung des arbeitgebereigenen Kraftfahrzeuges zur Privatnutzung) erlischt." C…
…gleichzusetzen. Betriebseinnahmen sind betrieblich veranlasste Wertzugänge in Geld oder geldwerten Vorteilen (VwGH 17.10.1991, 89/13/0261; siehe auch EStR 2000 Rz 1001). Nicht zu den Betriebseinnahmen zählen durchlaufende Posten. Hinsichtlich eines Firmen-KFZ liegen Betriebseinnahmen grundsätzlich in der Höhe des unternehmensrechtlichen Ansatzes vor…
…seit 2018 vom nunmehrigen steuerlichen Vertreter) aufgrund der Auskunft der zuständigen belangten Behörde mittels Beschwerde gegen den Einkommensteuerbescheid und unter Vorlage eines "Fahrtenbuches" bzw. gleichwertiger Aufzeichnungen der Ansatz des halben Sachbezugswerts für das arbeitgebereigene KFZ beantragt und auch immer von der belangten Behörde gewährt worden…
…den Sachbezug eines Arbeitnehmers für die Privatnutzung des firmeneigenen KFZ Ford Galaxy Titanium, Co2 130g/km (Anmeldung durch die Bf am 16.06.2016) unter Heranziehung ihrer Anschaffungskosten (Verkaufspreis lt.Rechnung). Im Zuge einer gem. § 147 BAO durchgeführten Außenprüfung wurde festgestellt, dass dieses KFZ erstmalig…
…umschriebenen Gebiet wohnt und dort auch den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen hat und ein persönliches Interesse nachweist, in der Nähe dieses Wohnsitzes zu parken und Zulassungsbesitzer oder Leasingnehmer eines Kraftfahrzeuges ist, oder nachweist, dass ihm ein arbeitgebereigenes Kraftfahrzeug auch zur Privatnutzung überlassen wird. Nach § 2 Abs…
…auch den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen hat, (ii) ein persönliches Interesse nachweist, in der Nähe dieses Wohnsitzes zu parken und (iii) Zulassungsbesitzer oder Leasingnehmer eines Kraftfahrzeuges ist oder ihm ein arbeitgebereigenes Kraftfahrzeug auch zur Privatnutzung überlassen wird. 1.2. Der in § 45 Abs 4 StVO definierte…
…in der Nähe dieses Wohnsitzes zu parken und 1. Zulassungsbesitzer oder Leasingnehmer eines Kraftfahrzeugs ist, oder 2. nachweist, dass ihm ein arbeitgebereigenes oder von seinem Arbeitgeber geleastes Kraftfahrzeug auch zur Privatnutzung überlassen wird. (4a) Eine Bewilligung kann für die in der Verordnung gemäß § 43 Abs…
…in der Nähe dieses Wohnsitzes zu parken und 1. Zulassungsbesitzer oder Leasingnehmer eines Kraftfahrzeugs ist, oder 2. nachweist, dass ihm ein arbeitgebereigenes oder von seinem Arbeitgeber geleastes Kraftfahrzeug auch zur Privatnutzung überlassen wird. § 2 Abs 1 Wiener Pauschalierungsverordnung (Langtext: Verordnung des Wiener Gemeinderates über die…
…auch den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen hat, (ii) ein persönliches Interesse nachweist, in der Nähe dieses Wohnsitzes zu parken und (iii) Zulassungsbesitzer oder Leasingnehmer eines Kraftfahrzeuges ist oder ihm ein arbeitgebereigenes Kraftfahrzeug auch zur Privatnutzung überlassen wird. 1.2. Der in § 45 Abs 4 StVO definierte…
…in der Nähe dieses Wohnsitzes zu parken und 1. Zulassungsbesitzer oder Leasingnehmer eines Kraftfahrzeugs ist, oder 2. nachweist, dass ihm ein arbeitgebereigenes oder von seinem Arbeitgeber geleastes Kraftfahrzeug auch zur Privatnutzung überlassen wird." § 6 Wiener Parkometergesetz 2006 lautet: "Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und der Vereinheitlichung…
…den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen hat und ein persönliches Interesse nachweist, in der Nähe dieses Wohnsitzes zu parken und Zulassungsbesitzer oder Leasingnehmer eines Kraftfahrzeugs ist, oder nachweist, dass ihm ein arbeitgebereigenes oder von seinem Arbeitgeber geleastes Kraftfahrzeug auch zur Privatnutzung überlassen wird. § 6 Wiener Parkometergesetz 2006…