…schuldig gesprochen grob fahrlässig unter Verletzung einer Abgabe-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht jeweils in den Jahren 2011 - 2014 bei der Ermittlung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung eines Klienten keinen Privatanteil hinsichtlich der Absetzung für Abnutzung ausgeschieden zu haben. Dadurch entstand eine Verkürzung der Einkommensteuer iHv…
…35 Euro. Bezüglich der übrigen, unbestrittenen Kürzungen (48 % Privatanteil von der Absetzung für Abnutzung und von den übrigen Werbungskosten) ergeben sich gegenüber den Beschwerdevorentscheidungen 2007 bis 2009 und gegenüber dem Einkommensteuerbescheid 2010 keine Änderungen. Der Rüge der Bf., dass den bekämpften Bescheiden jegliche Begründung fehle…
…Höhe der Veranlagungsfreibetrag nach § 41 Abs. 3 EStG 1988 gegenüber stand. Begründend wurde hierzu vom Finanzamt ausgeführt: Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung - Absetzung für Abnutzung: Wurde ein Gebäude unentgeltlich erworben, das seit dem letzten entgeltlichen Erwerb noch nie zur Einkunftserzielung verwendet wurde, so ist - nach…
…8. Absetzungen für Abnutzungen und für Substanzverringerungen (§§ 7 und 8). Gehört ein Gebäude oder ein sonstiges Wirtschaftsgut nicht zu einem Betriebsvermögen, so gilt für die Bemessung der Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung folgendes: a) Grundsätzlich sind die tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu Grunde zu legen…
…diesen Aufwendungen wird im Schätzungswege ein Privatanteil von 10% in Abzug gebracht und diese Aufwendungen iHv EUR 12,86 zum Abzug zugelassen. Bei den unter der Position 13 ausgewiesenen Aufwendungen iHv EUR 9,85 handelt es sich um eine USB-Verlängerung für den Server. Die…
…für das Jahr 2013 475,79 € an. Bezüglich der Absetzung für Abnutzung (AfA) für den PC erkannte das Finanzamt – wie vom Bf angesetzt - eine berufliche Nutzung von 60% (40% Privatanteil) an, hinsichtlich der restlichen Arbeitsmittel (Computerbestand- bzw. Bauteile) erkannte es (indem es den Privatanteil…
…16 Abs. 1 EStG 1988 handelt es sich bei Werbungskosten um Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Darunter fallen auch Ausgaben für Arbeitsmittel (§ 16 Abs. 1 Z. 7 EStG 1988) und Absetzungen für Abnutzungen und für Substanzverringerungen i.S.d. §§ 7…
…die aber im Hinblick darauf, dass der Ankaufswert aktiviert wurde, und davon nur 1.833,33 € an Absetzung für Abnutzung gewinnmindernd verbucht wurde, 2004 nur in dieser Höhe bei der Gewinnermittlung zu erfassen ist. Da 2005 eine Abschreibung bis zum angeblichen Verkaufspreis von 2…
…Es wurde eine Absetzung für Abnutzung in Höhe von € 287,08 in Abzug gebracht (der Betrag errechnet sich durch Kürzung der Anschaffungskosten von € 2.392,38 um einen Privatanteil von 40% und Verteilung des Restbetrages auf fünf Jahre: 2.392,38 x 40…
…§ 16 Abs. 1 Z 7 EStG 1988 sind Ausgaben für Arbeitsmittel (zB. Werkzeug und Berufskleidung) als Werbungskosten abzugsfähig. Ist die Nutzungsdauer der Arbeitsmittel länger als ein Jahr, ist Z 8 anzuwenden, sodass nur die Absetzungen für Abnutzungen (Afa) als Werbungskosten abzugsfähig sind. Gem. § 20 Abs…
…von Rechtsstreitigkeiten akzeptiert worden sei. Somit könnten denkmöglich keine Anschaffungskosten für ein Wirtschaftsgut vorliegen. Vielmehr sei eine geltend gemachte Wertminderung auf Fremdgrund durch eine einmalige Zahlung abgegolten worden. Weiters werde der Ansatz von 17,6 % als Privatanteil bei den Raumkosten bei den Positionen Grundsteuer, Versicherungen…
…Z 7 EStG 1988 sind Werbungskosten auch die Ausgaben für Arbeitsmittel (zB Werkzeug und Berufskleidung). Ist die Nutzungsdauer der Arbeitsmittel länger als ein Jahr, ist Z 8anzuwenden. Gemäß § 16 Abs. 1 Z 8 EStG 1988 sind Werbungskosten auch die Absetzungen für Abnutzungen und für Substanzverringerungen (…
…und in ***4*** zahlreiche öffentlich zugängliche Ladestationen für Elektrofahrzeuge, sodass auch eine Notwendigkeit zur Anschaffung einer Ladestation durch den Bf. nicht bejaht werden kann, und Werbungskosten - auch nicht im Wege der Absetzung für Abnutzung unter Abzug eines Privatanteiles - für die Wallbox nicht zustehen. 3.2…
…Aufwendungen für Arbeitsmittel: Im angefochtenen Bescheid wurde bei den als Werbungskosten geltend gemachten Aufwendungen für die Anschaffung von Toner für den Drucker des Bf., für das Programm ***1*** Office ***7*** sowie bei der Absetzung für Abnutzung für ein 2019 angeschafftes Notebook ein 40%-iger Privatanteil…
…den Erfahrungen des täglichen Lebens sei ein Privatanteil von 40 % nicht zu hoch gegriffen – es stünden mehrere Instrumente zur Verfügung, der Bf sei eventuell Mitglied im örtlichen Musikverein, Musikgruppe, Ensemble, privates Interesse, … Beabsichtigt sei, die Nutzungsdauer für die Tuba auf 15 Jahre zu erhöhen…
…der Umsatzsteuervoranmeldung Kenntnis und setzte am 24.8.2005 im Akteninformationssystem einen Vermerk „Kauf einer Meistergeige in Höhe von 170.000,00 Euro netto. Überprüfung der AfA (Abschreibung für Abnutzung) für dieses Musikinstrument!“ Dieser Vermerk wurde am 12.3.2007 ausgedruckt und im Veranlagungsakt abgelegt…
…Alleingesellschafter der Beschwerdeführerin in keiner persönlichen Nahebeziehung steht, genutzt. Die tatsächlichen Aufwendungen sind somit abzugsfähig. Gemäß § 6 Z 1 EStG 1988 ist abnutzbares Anlagevermögen mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die Absetzung für Abnutzung nach den §§ 7 und 8, anzusetzen. Anschaffungskosten sind jene Aufwendungen…
…Folgendes: Arbeitsmittel Absetzung für Abnutzung (AfA) - Musikinstrumente Vom Bf wurde für die streitggst Instrumente ein Anteil von 20% für Privatnutzung erklärt. Das Finanzamt ging von einem Privatanteil von 40% bzw 50% aus. Unstrittig ist im vorliegenden Fall die grundsätzliche berufliche Veranlassung für die Anschaffung der…
…Tz. sei bereits der Privatanteil für das KFZ ermittelt worden, der quer über alle Ausgaben, die das KFZ betreffe, angewendet worden sei, und der mit 30 % ohnehin sehr großzügig bemessen sei. Ein Herausschälen von privaten KFZ-Aufwänden würde somit den Privatanteil ohnehin ad absurdum führen…
…und ein Privatanteil von 40% der auf Computer und Internet entfallenden Ausgaben außer Streit. Der Bf. ist Inhaber eines Waffenpasses und somit zur Führung einer Waffe [Marke Clock 43] berechtigt. In Hinblick auf die Benötigung der zum Tragen einer Waffe erforderlichen Gegenstände für das In…