…Liste der vorsteuerabzugsberechtigten Kleinlastkraftwagen, Kastenwagen, Pritschenwagen und Kleinbusse (Klein- Autobusse) ist unter der Rubrik Pritschenwagen gemäß § 4 zweiter Gedankenstrich der Verordnung aus 2002 der „Land Rover Defender 90, 110 und 130 Pick Up“ ausdrücklich angeführt. Somit zählt unzweifelhaft der vom Bf. angeschaffte Land Rover Defender…
…vorsteuerabzugsberechtigten Kleinlastkraftwagen, Kastenwagen, Pritschenwagen und Kleinbusse (Klein-Autobusse), Fahrzeuge der Marke Dodge Ram dann die Voraussetzungen des § 4 zweiter Gedankenstrich der VO BGBl II 2002/193 erfüllen, sofern es sich nicht um einen Doppelkabinen-Pritschenwagen mit kurzer Ladefläche handelt. Daraus kann geschlossen werden, dass auch…
…Kastenwagen, Pritschenwagen und Kleinbusse (Klein-Autobusse) nach der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die steuerliche Einstufung von Fahrzeugen als Kleinlastkraftwagen und Kleinbusse. Betreffend den Umsatzsteuerbescheid 2006 hinsichtlich des Ankaufs des Renault Espace kann festgestellt werden, dass unstrittiger Weise gegen diesen Bescheid keine Beschwerde erhoben…
…Pritschenwagen und Kleinbusse (Klein-Autobusse) aufgenommen. Ein nachträglicher Abzug von Vorsteuern für den Zeitraum 2001 bis 2006 im Jahr 2011 ist gemäß § 20 Abs. 2 UStG 1994 nicht möglich (VwGH 20.9.2001, 98/15/0023). Hinsichtlich der übrigen Fahrzeuge der Marken BMW und Peugeot…
…Kastenwagen, Pritschenwagen und Kleinbusse (Klein-Autobusse) enthalten] und dem Grand Picasso nicht; beide Fahrzeuge seien keine typischen Personenkraftfahrzeuge und auch keine „Kombis“. Der gegenständliche Grand Picasso entspreche allen Kriterien, die vom Gesetz und der Verwaltungspraxis vor Inkrafttreten der 6. MWSt-RL für einen Kleinbus gefordert…
…dass für bestimmte Kraftfahrzeuge (Fiskal-LKW) die Möglichkeit besteht, Vorsteuer geltend zu machen, wenn sie entsprechend einer dazu ergangenen Verordnung als Kleinlastkraft-, Kasten- und Pritschenwagen oder Klein-Autobus eingestuft sind. Fahrzeuge, die vom Aufbau der Karosserie auch als Personenkraftwagen gefertigt werden, müssen bestimmte Mindesterfordernisse erfüllen…
…steuerliche Einstufung von Fahrzeugen als Kleinlastkraftwagen und Kleinbusse, BGBl. II Nr. 193/2002). Zu den Fahrzeugtypen, die vom Bundesministerium für Finanzen als vorsteuerabzugsberechtigte Kleinlastkraftwagen, Kastenwagen, Pritschenwagen und Kleinbusse bzw. Klein-Autobusse gemäß der Verordnung BGBl. Nr. 273/1996 und der Verordnung BGBl II Nr.193…
…als Kleinlastkraftwagen und Kleinbusse, BGBl. II Nr. 193/2002). Das Fahrzeug VW Crafter ist in der Liste der Fahrzeugtypen angeführt, die vom Bundesministerium für Finanzen als vorsteuerabzugsberechtigte Kleinlastkraftwagen, Kastenwagen, Pritschenwagen und Kleinbusse bzw. Klein-Autobusse gemäß der Verordnung BGBl. Nr. 273/1996 und der Verordnung…
…dem Bf. bereits im Vorhalteverfahren mitgeteilt. Klarstellend werden die Vorsteuern aus der Lieferung des Kühlergitternetzes (Rechnungssequenznummer 31) und den Treibstoffrechnungen anerkannt, weil es sich um Leistungen für ein nicht vom Vorsteuerabzug ausgeschlossenes Fahrzeug handelt. Fahrzeugtypen, die als Kastenwagen, Pritschenwagen bzw. Klein-Autobusse anerkannt werden, werden…
…legte die Bf. „Berufung“ ein und führte aus, den in Österreich gekauften Treibstoff und die Autobahngebühren für geschäftliche Zwecke verwendet zu haben. Weiters seien die Fahrzeuge, die betankt wurden, auf der Liste der vorsteuerabzugsberechtigten Kleinlastkraftwagen, Kastenwagen, Pritschenwagen und Klein-(Auto)busse. Bestimmt bezeichnete Rechnungen seien…
…der Bauart und Größe des Fahrzeuges maximal zulässige Personenbeförderungsmöglichkeit abzustellen. Es ist auch unmaßgebend, ob ein nach diesen Kriterien als Kleinbus anerkanntes Fahrzeug Zwecken des Personentransportes oder des Lastentransportes dient oder kombiniert eingesetzt wird. Laut der Liste der vorsteuerberechtigten Kleinlastkraftwagen, Kastenwagen, Pritschenwagen und Kleinbusse (Kleinautobusse)…
…begründet, dass bei Personen- und Kombinationskraftwagen grundsätzlich (mit Ausnahmen) keine Vorsteuer geltend gemacht werden könne. Für bestimmte Kraftfahrzeuge (Fiskal-Lkw) bestehe die Möglichkeit Vorsteuer geltend zu machen, wenn sie entsprechend einer dazu ergangenen Verordnung als Kleinlastkraft-, Kasten- und Pritschenwagen oder Klein-Autobus eingestuft seien. Die…
…inkl. "Klein-LKW") - Position 8704 Pick-up-Fahrzeuge: Mit Mitteilung der EU-Kommission vom 31. Marz 2007 betreffend einheitliche Anwendung der Kombinierten Nomenklatur, ABI. Nr. C 74/1, wurden die Erläuterungen zu den Tarifpositionen (PKW) und 8704 (LKW) hinsichtlich der Pick-up-Fahrzeuge (Pritschenwagen) geändert…
…betrug die Länge des Radstands 3.570 mm und die Länge der Ladefläche 1.805 mm. Dieser Umbau wurde nach der Anmeldung wieder rückgängig gemacht. Der Rückbau war ohne erheblichen Aufwand durchführbar. Für das Fahrzeug wurde vom BF kein Fahrtenbuch geführt. Der BF machte in…
…2 angeführten allgemeinen Voraussetzungen weiters folgende Fahrzeuge anzusehen (Kleinlastkraftwagen im weiteren Sinn): Pritschenwagen (Pick-Up-Fahrzeuge); das sind Fahrzeuge, die bereits werkseitig (§ 3 Abs. 2) so konstruiert sind, dass sie ein geschlossenes Führerhaus (mit einer Sitzreihe oder mit zwei Sitzreihen) und eine sich daran anschließende…
…Behandlung von Pritschenwagen, geht hier ins Leere, weil ein Pritschenwagen nach einhelliger Auffassung hier wohl überhaupt nicht vorliegt. Resümee: Es ergibt sich daher, dass das gegenständliche Fahrzeug trotz seiner kraftfahrrechtlichen Typisierung als LKW im Hinblick auf seine objektive Beschaffenheit, dem allgemeinen Erscheinungsbild und der Gesamtheit…
…hinten) und fünf Sitzplätzen und ist als Pritschenwagen ausgewiesen. Der Achsenstand betrage 3,22 m, die Länge der Ladefläche betrage 1,685 m. Die Zulassungsbehörde hat das Fahrzeug in die Fahrzeugklasse N1G, Lastkraftwagen, kategorisiert. Das Fahrzeug 1 betreffend befindet sich kein Zulassungsschein und kein Einzelgenehmigungsbescheid…
…die Arbeitszeit, eine persönliche Arbeitsleistung (kein generelles Vertretungsrecht), den Einsatz von Arbeitsmitteln, die Arbeitseinteilung, die Unterwerfung unter die betriebliche Kontrolle usw. beziehen; zusammengefasst somit auf Vorgaben, die über das rein sachliche Weisungsrecht hinausgehen und auf den zweckmäßigen Einsatz der Arbeitskraft gerichtet sind (vgl. Jakom/Lenneis…
…nur, wie auch von der BF beantragt, § 26 Z 4 2. Tatbestand EStG sein und zwar solange kein neuer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet wird. In diesem Zusammenhang ist noch einmal festzuhalten, dass das jeweilige Forstgebiet als Einsatzort (-gebiet) zu sehen ist. § 26 Z 4 2…
…persönlichen Beziehungen und Freundschaften pflegte. Den Arbeitslohn erhielt er auf sein Bankkonto in Liechtenstein. Er besaß bzw. besitzt kein eigenes Auto. Lediglich seiner Tochter_A kaufte er vor kurzem ein Auto, dass er auf seinen Namen anmeldete, da diese studiert und noch über kein eigenes…